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Koga
12.07.2004, 11:46
Hallo Leute!

Ich habe folgendes Problem bei der ZVS-Bewerbung:

1. Ich habe zwar dieses Jahr mein Abitur bekommen, werde aber wegen des Zivildienstes erst nächstes Jahr wirklich anfangen können zu studieren.
Jetzt versuche ich natürlich mich dieses Jahr schon zu bewerben, um verbesserte Chancen bei der Auswahl im nächsten Jahr zu haben (bevorzugte Behandlung nach ageschlossenem Dienst bei gleicher DN von zwei Kandidaten).

Aber hat man diesen Vorteil nur, wenn man dieses Jahr schon theoretisch ausgewählt würde oder generell, auch wenn man keiner Uni zugewiesen wird.

Falls der Vorteil nur für vorher zugelassene gilt, wäre es ja besser eine Wunschuni (erste Uni-Angabe) anzugeben, bei der die Chance am höchsten ist aufgenommen zu werden (eher unbekannte wie Jena oder so). Im nächsten Jahr kann ich ja dann meine wirkliche wunschuni angeben mit 2 Wartesemestern und der Bevorzugung in der Tasche.


2. Sollte ich auch besser den Joker Hochschulverfahren erst nächstes Jahr angeben (man wird ja nur 1x in dieses Verfahren einbezogen) oder ist es bei einem Schnitt von 1,5 gar nicht nötig fürs Zahnmedizinstudium?


3. Muss ich bei der Bewerbung für das Wintersemester 04/05 schon die beglaubigten Belege für den Zivildienst beilegen und seine Dauer angeben oder erst nächsts Jahr?
Er beginnt am 4. September 2004 und endet nächstes Jahr im gleichen Monat, also alles nach dem Ende der Bewerbungsfrist.


Bitte antwortet so schnell wie möglich, langsam wirds eng mit der Zeit.

Rico
12.07.2004, 12:05
Original geschrieben von Koga
Jetzt versuche ich natürlich mich dieses Jahr schon zu bewerben, um verbesserte Chancen bei der Auswahl im nächsten Jahr zu haben (bevorzugte Behandlung nach ageschlossenem Dienst bei gleicher DN von zwei Kandidaten).Im Prinzip richtig, aber eben nur im Prinzip ;-)
Du hast bei bereits erfolgter Zulassung, die Du wegen eines Dienetses nicht wahrnehmen konntest den Anspruch auf den Studienplatz.
D.h. bevor überhaupt irgendjemand einen Studienplatz kriegt, kriegst erstmal Du einen.

Original geschrieben von Koga
Aber hat man diesen Vorteil nur, wenn man dieses Jahr schon theoretisch ausgewählt würde oder generell, auch wenn man keiner Uni zugewiesen wird.Nur wenn man eine Zulassung bekommen hat. Schließlich soll diese regelung verhindern, daß Du einen Nachteil aus Deinem Dienst ziehst.
Wenn Du bisher keinen Studienplatz hattest, dann hattest Du auch keinen Nachteil durch den Dienst.

Original geschrieben von Koga
Falls der Vorteil nur für vorher zugelassene gilt, wäre es ja besser eine Wunschuni (erste Uni-Angabe) anzugeben, bei der die Chance am höchsten ist aufgenommen zu werden (eher unbekannte wie Jena oder so). Im nächsten Jahr kann ich ja dann meine wirkliche wunschuni angeben mit 2 Wartesemestern und der Bevorzugung in der Tasche.Negativ. Du hast zwar einen Anspruch auf den Studienplatz, nicht aber auf den Ort.
Das hat rein praktische Gründe, wie z.B. daß Du zum WS eine Zulassung kriegst, zum SS aber anfangen willst und die Uni bei der Du im WS zugelassen wurdest aber nur zu WS zuläßt.
Daß die Uni nur für Dich einen Studiengang zum SS anbietet kann man bei allen Nachteilsausgleichen nicht verlangen.

Deshalb darfst Du Dich bei der Wiederbewerbung mit Ortsantrag A bewerben und somit einen "Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches" stellen, aber nur für die Uni, bei der Du vor/im Dienst zugelassen worden bist (den Zulassungsbescheid von der Uni als Kopie mitschicken).

Alles wichtige zur bevorzugten zulassung für Dienstleistende steht bei der ZVS HIER (https://www.zvs.de/anton/hilfe/maske7/hilfe703.htm) :-top

Original geschrieben von Koga
3. Muss ich bei der Bewerbung für das Wintersemester 04/05 schon die beglaubigten Belege für den Zivildienst beilegen und seine Dauer angeben oder erst nächsts Jahr?
Er beginnt am 4. September 2004 und endet nächstes Jahr im gleichen Monat, also alles nach dem Ende der Bewerbungsfrist. Wenn der Zivi erst am 4.9. anfängt wirst Du Schwierigkeiten haben bis zum Bewerbungsschluß am 15.7. eine Bescheinigung anzufügen.
Die Zivibescheinigung brauchst Du erst, wenn Du etwas willst, wofür es wichtig ist, daß Du den Zivi gemacht hast, wie die bevorzugte Zulassung - also erst für das Semester, zu dem Du tatsächlich antreten kannst.

Koga
12.07.2004, 12:30
Vielen Dank erst mal!

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich also erst bei der Bewerbung im nächsten Jahr die erforderlichen Belege für den Zivildienst anfügen, aber bei der Bewerbung in diesem Jahr schon das Feld "5. Dienst" mit Beginn, Ende und Art des Dienstes ausfüllen, damit die bei der ZVS schon mal bescheid wissen.

Des Weiteren gebe ich als Erstwahl die am realististen zu erreichende Uni an, um durch die vorläufige Zulassung Anspruch auf erneute Auswahl zu haben. Dabei habe ich etwas verbesserte Chancen noch mal an die gleiche Uni zu kommen, könnte aber auch eine völlig andere als Erstwahl angeben, falls ich eine bessere Alternative finde.

Jetzt müsstest du mir nur noch das mit dem Hochschulverfahren erklären. Soll ich den Joker dieses, nächstes Jahr oder überhaupt nicht nutzen, weil 1,5 aussreicht.

Pünktchen
12.07.2004, 12:36
Original geschrieben von Koga
Jetzt müsstest du mir nur noch das mit dem Hochschulverfahren erklären. Soll ich den Joker dieses, nächstes Jahr oder überhaupt nicht nutzen, weil 1,5 aussreicht.

Also ich würde ihn nicht nutzen, bin mir nämlich nicht sicher, ob du deinen Studienplatz auch zurückgestellt bekommst, wenn du übers Auswahlgespräch genommen werden würdest. Zu mal, es würde dich bestimmt auch keiner nehmen, wenn er wüsste, daß du ja eigentlich grade Zivi machst und sowieso nicht antreten kannst. Aber vielleicht weiß das jemand besser.

Ich halte es für taktisch unklug zu mal ein Abi von 1,5 eigentlich ausreichen müsste über die Note einen Platz zu bekommen. In welchem Bundesland hast du denn dein Abi gemacht?

Koga
12.07.2004, 13:40
Ich habe in NRW mein Abi erschuftet.

Ach was ich noch fragen wollte:

Man kann ja auf ZVS.de auch Online den Antrag stellen.
Muss ich dann den unterschriebenen Ausdruck und das Zeugnis bis zum 15.7 abgeliefert haben oder bis zum 15.8, damit es als gültiger Antrag gilt.
Im gedruckten Infoheft steht:
"Falls die nachgereichten Unterlagen nicht spätestens am 15.8 bis ZVS vorleigen, muss der Antrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Was ist jetzt genau mit Unterlagen gemeint. Nur das Zeugnis oder auch der Ausdruck. Auf der Internetseite steht das ganze nämlich etwas anders:
"Ihr online übermittelter Datensatz muss die ZVS spätestens am 15. Juli 2004, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist), erreicht haben. Maßgeblich ist die Speicherung des Datensatzes bei der ZVS.

Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular sowie die weiteren Unterlagen (unter anderem die beglaubigte Fotokopie ihres Abiturzeugnisses) schicken Sie bitte unverzüglich an die ZVS. Erst wenn diese Unterlagen bei der ZVS eingegangen sind, wird aus Ihrem Datensatz ein "richtiger" Antrag.

Falls Sie Ihr Zeugnis erst kurz vor dem Bewerbungsschluss erhalten, sollten Sie sich bereits vorher bewerben. Sie können nämlich Belege nachreichen; diese müssen jedoch spätestens am 15. August 2004 (Ausschlussfrist) der ZVS vorliegen! "



Für mich bezieht sich da der Termin 15.8 nur auf das Zeugnis.

barney
12.07.2004, 21:23
-"Falls die nachgereichten Unterlagen nicht spätestens am 15.8 bis ZVS vorleigen, muss der Antrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Was ist jetzt genau mit Unterlagen gemeint. Nur das Zeugnis oder auch der Ausdruck. Auf der Internetseite steht das ganze nämlich etwas anders:
"Ihr online übermittelter Datensatz muss die ZVS spätestens am 15. Juli 2004, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist), erreicht haben. Maßgeblich ist die Speicherung des Datensatzes bei der ZVS.-

Und wo steht jetzt was anderes? Auf der Internetseite steht doch deutlich, dass der Datensatz bis zum 15. Juli online übermittelt sein muss. Von Unterlagen steht da ja nichts.
Ich hab das so verstanden, dass man alle Unterlagen (schriftlicher Zulassungsantrag, HZB etc.) erst bis 15. August einschicken muss, wenn der Datensatz der Onlinebewerbung bis 15. Juli bei der ZVS ist. Also kannst du dich theoretisch am 15. Juli um 24.00 Uhr noch online bei der ZVS bewerben (wer das schafft, kriegt von mir ein Eis spendiert)
Allerdings kann das mit den Unterlagen natürlich schon ein wenig verwirrend sein. Es könnte ja damit, wie du schon gesagt hast, auch nur die HZB gemeint sein. Aber nachdem ich mir das AntOn-Zeug auf zvs.de durchgelesen habe bin ich davon überzeugt, dass man alles schriftliche erst bis zum 15. August einschicken muss, wenn man sich rechtzeitig online bewirbt. Ich habe gestern meinen Datensatz übermittelt und schick jetzt dann irgend wann das schriftliche Zeug los. Ich muss eh erst noch meine HZB-Kopie beglaubigen lassen.
Falls es jemand besser weiß, sagt es bitte! Dann muss ich mich nämlich doch noch beeilen :-)

Gruß,
barney

ceres
13.07.2004, 08:18
ich denke auch das nur die "Anmeldung" bis zum 15.07. da sein muss und alle "Belege" noch bis zum 15.08. nachgereicht werden können. Aber nur :-meinung

THawk
13.07.2004, 15:14
Meines Wissens nach brauchst du dieses Jahr überhaupt nicht angeben, dass du Zivildienst machst.
Du bewirbst dich einfach ganz normal um einen Studienplatz, bekommst dann (hoffentlich) die ZVS-Zulassung mit der Aufforderung dich an der entsprechenden Uni einzuschreiben (die Unterlagen werden dir ein paar Tage später von der Uni zugeschickt). Aber genau das machst du nicht. Du meldest dich nicht an der Uni, sondern packst deinen ZVS-Zulassungsbescheid schön in die Ecke. Und zwar so, dass du ihn in einem Jahr auch noch wiederfindest :-)
Dann wird in diesem Jahr dein Studienplatz "nachvergeben" an einen anderen.

Lars

barney
13.07.2004, 16:08
Ist richtig. Man kann in dem Zulassungsantrag ja eh nur angeben ob man schon einen Dienst geleistet hat. Man kann in dem Antrag nirgends angeben, ob und wann man den Zivildienst noch vor sich hat. Problem gelöst :-)

Koga
13.07.2004, 23:23
Ich habe am Montag noch mit der ZVS gesprochen und die haben genau ds gesagt, was ihr auch hier ins Forum gepostet habt.
Abgeschickt ist jetzt alles -ich hoffe noch rechtzeitig-.

Danke für eure Beiträge, jetzt weiß ich auch, was ich nach einer erfolgreichen Bewerbung zu tun habe.