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Pünktchen
22.07.2004, 10:57
Hi :-)


hat irgendwer ne Ahnung wo ich die Spiderman-Trickfilme herbekomme. Irgendwelche Spezialsuchbegriffe? Nach spiderman 2 und einer Unterhaltung dadrüber muss ich doch tatsächlich noch mal die folge sehen in der Spiderman heiratet :-)) Irgendwie hab ich die verpasst....


bin für hinweise jeder Art dankbar :-)


Pünktchen

Rico
22.07.2004, 11:03
Bei den handelsüblichen Tauschbörsen, oder?

Da die Episoden meistens aus dem Fernsehen aufgenommen sind, ist das dann nichtmal illegal...

Froschkönig
22.07.2004, 11:05
Original geschrieben von Rico
Bei den handelsüblichen Tauschbörsen, oder?

Da die Episoden meistens aus dem Fernsehen aufgenommen sind, ist das dann nichtmal illegal...

Da hatten wir neulich schonmal ne debatte wo ich auch diese ansicht geäußert habe und böse geschimft wurde :-D

Pünktchen
22.07.2004, 11:10
ajo...aber meine kontaktperson meinte er findet die filme nicht :-( aber aus zuverlässigen kreisen erfuhr ich grade das es wohl doch möglich ist... :-)) :-)) :-))

Rico
22.07.2004, 11:12
Original geschrieben von Froschkönig
Da hatten wir neulich schonmal ne debatte wo ich auch diese ansicht geäußert habe und böse geschimft wurde :-D Isses nicht legal????

Wieso das denn nicht?

Pünktchen
22.07.2004, 11:25
och leute...wenn ich nen videorecorder hätte würde ich die trickfilme samstag morgens 6uhr :-sleppy (welches kind steht um diese zeit auf...meine Kinder werden später mir nicht samstag morgens um 6 uhr auf die nerven gehn udn TV-Gucken wollen...das kriegen die verboten...die sollen schlafen:-() aufnehmen...so viel zum legalen wege...zu mal es gibt die Trickfilme nicht auf DVD oder auf Video..jeden falls hab ich sie nicht gefunden...mir doch egal ob da prosieben oder RTL in der Ecke steht...

Froschkönig
22.07.2004, 11:25
Original geschrieben von Rico
Isses nicht legal????

Wieso das denn nicht?

Ich hab nicht gesagt, daß ich das begreife...noch weiß ich ob es stimmt, daß es nicht legal ist....für mein zugegebenrmaßen naives rechtsverständnis wäre es in Ordnung :-blush

LoXia
22.07.2004, 20:36
Und das sagt das Gesetz:

b. Das Urheberstrafrecht

Die vorsätzliche Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten gemäß den §§ 106 und 108 Nr. 4, 5 und 6 UrhG ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Beim gewerbsmäßigen Handeln reicht der Strafrahmen sogar bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe (§ 108 a Abs. 1 UrhG). In jedem Fall ist bereits der Versuch strafbar.

c. Zivilrechtliche Ansprüche

Neben das Urheberstrafrecht treten eine Reihe zivilrechtlicher Handhaben, insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, sowie Ansprüche auf Vernichtung illegal hergestellter Vervielfältigungsstücke und der zu ihrer Herstellung benutzten Vorrichtungen (§§ 96-105 UrhG).

wäre es ein original dürftest du es natürlich verkaufen jedoch bei kopien egal ob tv mitschnitt ... gilt der verkauf als urheberrechtsverletzung.
jedoch wo kein Kläger dort auch keine Klage

Bundesrecht urhg : :-lesen


@-;-

Froschkönig
22.07.2004, 20:43
Original geschrieben von LoXia
jedoch bei kopien egal ob tv mitschnitt ... gilt der verkauf als urheberrechtsverletzung.
@-;-

Schön und gut...aber von VERKAUFEN spricht ja keiner *ggg*

P.S. heißt der Spruch nicht: "Wo kein Kläger, da kein Richter ?" ;-)

LoXia
22.07.2004, 20:48
ist tauschen nicht eine art verkauf... ;-) früher tauschte man äpfel und kartoffeln dann gabs igendwann mal geld.

hmm ich kenn den spruch von juris aus berlin, pdm, Hro nur als "wo kein kläger da keine klage" aber ist ja auch irrelevant. auf den inhalt nicht auf die worte an sich kam es mir an.
@-;-

reic
22.07.2004, 21:06
wie wär's mit "Wo kein Richter, da kein Henker?" :]

Froschkönig
22.07.2004, 21:35
Original geschrieben von LoXia
ist tauschen nicht eine art verkauf... ;-)


möglich..und wenn man ihn nun einfach bekomt, OHNE zu tauschen ? Das geht schließlich auch ohne größere Probleme ;-)

Aber lassen wir diese Spitzfindigkeiten....

Sundancer
23.07.2004, 01:48
Es heißt im Übrigen Spider-Man, nicht Spiderman, könnte bei der Suche von Belang sein...

Die Niere
23.07.2004, 10:48
Jeder hat gesetzlich das recht auf eine Privatkopie. Der Begriff der Privatkopie umfasst aber ebenso Freunde und Freundesfreunde - dabei darf jedoch kein Kopierschutz umgangen werden.

Bei einer TV Ausstrahlung wurde kein Kopierschutz umgangen, d.h. Du darfst Dir die Aufnahme von einem "Freund" absolut legal eine Kopie ziehen.

Rechtlich unsicher ist leider bis heute noch (deswegen gibt es auf diese Frage keine richtige Antwort), in wie weit Tauschteilnehmer unter "Freunde & Bekannte" fallen. Dazu gibt es leider keine eindeutigen Gerichtsurteile oder Gesetzestexte...

Fazit: Vom Kumpel ist 100%ig okay, aus einem Tauschnetzwerk gezogen liegt man ein wenig in der unscharfen Zone

gruesse, die niere

LoXia
25.07.2004, 17:34
woher nimmst du die erkenntnis dass "schenken" von kopien an "freunde" rechtens ist.. ?!? @-;-

Froschkönig
25.07.2004, 17:41
Original geschrieben von Die Niere
Bei einer TV Ausstrahlung wurde kein Kopierschutz umgangen, d.h. Du darfst Dir die Aufnahme von einem "Freund" absolut legal eine Kopie ziehen.

Die Argumentation hinkt...keine meiner alten CD´s hat nen Kopierschutz ;-)

Rico
25.07.2004, 18:14
Original geschrieben von Froschkönig
Die Argumentation hinkt...keine meiner alten CD´s hat nen KopierschutzDeshalb wurde ja auch das Urheberrecht nachgebessert, um diese Lücke zu schließen.
früher war das nämlich nicht ausdrücklich verboten, solange Du es nicht gewerblich gemacht hast.

Froschkönig
25.07.2004, 18:23
Ich finde, diese Diskussion zeigt mal wieder sehr schön, wie planlos man da als Otto-Normalbürger ist...

Es gibt ein paar Dinge, von denen wir alle definitiv wissen, daß sie illegal sind...aber noch genügend, wo man sich einfach nicht sicher ist und trotz neuer Urheberrechtsgesetze stellt das Internet wohl immernoch zum Teil aus rechtlicher Sicht eine "Grauzone" dar...was bleibt, ist entweder irgendwie weiterzuwursteln in der Hoffnung, sich auf der richtigen Seite zu bewegen, sämtliche Aktivitäten, die in irgendeiner From evtl. zweifelhaft sein könnten, einzustellen....oder ein Seminar zum Thema nebenher zu belegen ;-)

[EDIT]...so mal etwas gegoogelt und folgendes zum neuen Urheberrecht gefunden :

(Quelle : http://www.www-kurs.de/urheber.htm)



So gilt in Deutschland seit dem 13. September 2003 das neue Urheberrecht.
Es wurde erweitert um das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft":


- Strafbar macht sich wer ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich Daten - wie Musik, Filme, Software oder Computerspiele - im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein.

- Das Knacken oder Umgehen eines Kopierschutzes (z.B. von PC-Spielen, Musik-CDs oder Video-DVDs) ist verboten. Das gilt auch für private Kopien für den eigenen Gebrauch oder den engsten Familien- und Freundeskreis. Wer trotzdem einen Kopierschutz umgeht, macht sich laut Gesetz zwar nicht strafbar, muss aber mit Schadensersatzforderungen der Rechte-Inhaber rechnen.

- "Anti-Kopierschutz"-Programme oder -Geräte dürfen laut Gesetz nicht mehr verkauft werden.

- Auch dürfen keine Privatkopien aus "offensichtlich illegalen Quellen" angefertigt werden. Damit sind vor allem Tauschbörsen und Peer-to-Peer-Dienste (wie eDonkey, Morpheus oder KaZaA) im Internet gemeint, die zig-tausendfach Musik- und Filmtitel und Software zum kostenlosen Download anbieten.



Spätestens der letzte Punkt erklärt also alles aus Tauschbörsen für illegal, was irgendwo einem Copyright unterliegt....obs dann wohl bald nur noch urlaubsfotos bei eMule gibt ? :-D

Rico
25.07.2004, 18:42
Naja... das ein Musikstück von Kazaa "offensichtlich illegal" ist laß ich mir ja noch erklären, weil es höchst zweifelhaft ist, daß der Besitzer der Software auch Besitzer der urheberrechte ist.

Aber was ist jetzt mit einer aufgezeichneten TV-Serie, die einer in eMule setzt?
Die Quelle ist offensichtlich nicht illegal, da man ja das Senderlogo noch oben in der Ecke sieht, oder?

Froschkönig
25.07.2004, 19:18
Original geschrieben von Rico
Naja... das ein Musikstück von Kazaa "offensichtlich illegal" ist laß ich mir ja noch erklären, weil es höchst zweifelhaft ist, daß der Besitzer der Software auch Besitzer der urheberrechte ist.

Aber was ist jetzt mit einer aufgezeichneten TV-Serie, die einer in eMule setzt?
Die Quelle ist offensichtlich nicht illegal, da man ja das Senderlogo noch oben in der Ecke sieht, oder?

Von der Logik her hast du recht...aber das Gesetz "klingt" da trotzdem anders...und wieder weiß keiner was genaues *g*