ehemalige Userin 160909
21.10.2003, 18:06
Um der Frage nach Studiengebühren vorzubeugen. Meines Wissen hat man 28 Semester bis man zahlen muß.
wenn du mkg machen willst, musst du nicht zahlen solange du innerhalb der regelstudienzeit bleibst (die von humanmed. und zahnmed. werden meines wissens addiert) weil das zahni-studium dann unter "erwerb einer für dem angestrebten beruf notwendigen zusatzqualifikation" läuft.
wie bei der zvs; da kriegste zu 98% nen zahni-platz wenn du mkg machen willst, weil du innerhalb der ganzen zweitstudienbewerber vorrang hast.
*iuno*
wenn du mkg machen willst, musst du nicht zahlen solange du innerhalb der regelstudienzeit bleibst (die von humanmed. und zahnmed. werden meines wissens addiert) weil das zahni-studium dann unter "erwerb einer für dem angestrebten beruf notwendigen zusatzqualifikation" läuft.
wie bei der zvs; da kriegste zu 98% nen zahni-platz wenn du mkg machen willst, weil du innerhalb der ganzen zweitstudienbewerber vorrang hast.
*iuno*