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nogo77
05.03.2002, 17:08
habe einen studienplatz an der HU berlin bekommen...

habe jetzt einen fehler in den unterlagen gesehen nachdenen ich 3!! wartesemester mehr habe!

bei den immatrikulationsunterlagen muss ich meine studienvergangenheit jetzt angeben...geb ich da meine bei der zvs gemachten angaben an??...dann würde ich quasi betrügen...um die 3 wartesemester...

prüft die uni das nochmal seperat nach?

zur zeit studiere ich noch JURA...nicht das ich das medizin-studium annehme und den platz dann im nachhinein dann verliere...und dann auch Jura los bin... :-blush

kann mir vielleicht jemand helfen??


vielen dank

Cassandra
06.03.2002, 09:02
Hi Nogo77,

ich habe auch einen Studienplatz an der HU Berlin bekommen..... :-))

Du hast 3 Wartesemester mehr als Du bei der ZVS angegeben hast? Ich sehe da kein Problem. Immerhin vernichtet die ZVS alle Unterlagen und löscht alle Daten wieder, wenn ein Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist (habe ich gelesen). Von daher ist es Schnuppe....Außerdem würde Dir ja dadurch kein Nachteil entstehen...Dann hast Du ebend 3 Wartesemester mehr....Krasser wäre, wenn Du Wartesemester hinzugeschummelt hättest.... :-)

Cassandra

nogo77
06.03.2002, 09:20
mein problem ist eben folgendes...wenn ich ezt meine korrekte vergangenheit in den unterlagen angebe...hätte ich 3 wartesemester weniger...

ich bin ja zur zeit schon bei der HU immatrikuliert...die haben ja auch die korrekte anzahl von semestern auf meiner studienbuchseite...dort liegt das problem...ich weiss eben nicht inwieweit die sowas nachprüfen etc.

wenn ich den platz nur aufgrund der 3 wartesemester mehr bekommen hätte würden sie ihn mir vielleicht im nachhinein aberkennen oder sonstwas...

gruss

nogo

Pascal
06.03.2002, 11:46
Ich glaube du machst dir da zu viele Sorgen. Ich weis ja nicht wie das bei euch ist, aber hier mußte man halt diese Tabelle im Studienbuch, oder wie das heist ausfüllen. Ich kann mir kaum vorstellen, das die da nochmal nachprüfen ob die Wartesemester auch mit den Angaben der ZVS übereinstimmen.
Besonders wenn du nicht wirklich die Anzahl der Wartesemester eintragen mußt, sondern nur die Studienvergangenheit. Dann ist da überhaupt kein Problem. Das das rechnerisch nicht auf das selbe rauskommt kann auch andere Gründe haben. (Wartezeitverbesserung wegen Dienst vor 1998 z.B. ) Ich würde das einfach so eintragen wie es ist. Und wenn doch irgendwer was sagt einfach mal auf den Putz hauen. Du hast einen Zulassungsbescheid, und wer da wo einen Fehler gemacht haben könnte das liegt wohl kaum innerhalb deiner Kontrolle. Das System ist nunmal undurchsichtig und fals sie die deinen zugesicherten Studienplatz (wegen dieser Zusicherung hast du ja sogar deinen Jura Studienplatz geschmissen) verweigern wollen können sie das gerne mit deinem Anwalt bereden. Einfach auf die Kacke hauen. Aber ich bezweifle wie gesagt das es jemals so weit kommt. Das kontrolliert doch eh keiner. Die ham ihre Liste von der ZVS und wenn du drauf stehst immatrikulierst du dich. Bei mir hätte ich damals binnen zwei Wochen eine Kündigung von meinem vorherigen Arbeitgeber einbringen müßen weil das direkt ineinandr überging. Hab die dan glbic nach 2 Semestern abgegeben, und es hat keine Sau interessiert.

nina_p
29.06.2003, 21:18
hi nogo,
mich würde mal interessieren, wie das bei dir ausgegangen ist, da ich auch einen fehler auf meinem zvs antrag vermute. prüft das jemand nach ?

grüsse
nini

hibbert
29.06.2003, 21:41
Ich habe meinen Bewerbungsantrag letztens ausgefüllt und da stand ich versichere meine Angaben an Eides statt. Ich glaube ich wär da vorsichtiger, wenn sie Deine studierte Zeit als Wartesemster rechnen. Ich studier aber noch net und hab daher keine Ahnung über uni und co, wie die das handhaben.....

Peter Artz
29.06.2003, 21:53
Also du versicherst deine Angaben zwar an Eides statt aber Fehler können dir beim Eintragen trotzdem passieren. Deshalb darf dir keiner den Kopf abreißen.
Und wenn die ZVS die Angaben nicht überprüft und nachverfolgt, dann ist dass das Problem der ZVS und nicht deins. Und den zugeteilten Platz dürfen sie dir deshalb auch nicht wegnehmen.

Alles andere wenn was nachkäme würde ich wirklich über den Anwalt regeln. Wo bei ich auch nicht glaub dass da noch was nachkommt. Du hast den Platz den Fehler bemerkt keiner und gut...