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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einspruch beim IMPP für bestimmte Aufgaben



Buffer
19.08.2004, 09:56
Moin,

kann mir einer sagen wo ich mich bei sowas hinwenden kann (find auf der HP des IMPP nix.)

Danke

Unregistriert
19.08.2004, 10:43
eigentlich kann man an die Adresse des IMPP die Fragen, die strittig sind bis 7 Tage nach dem Examen hinschicken. Die schauen dann, obs wirklich strittig ist.
Danach ist es aber unmöglich Widerspruch einzulegen. Das hatte ich auch schon versucht mit Quellen aus Büchern und Kopien und so. DArauf hin bekam ich die Antwort, dass aufgrund eines Gerichtsurteils die eingesendeten Quellen kein Beweis für die Richtigkeit meiner Antwortvariante ist, sondern die Bücher fehlerhaft!

Froschkönig
20.08.2004, 01:42
DArauf hin bekam ich die Antwort, dass aufgrund eines Gerichtsurteils die eingesendeten Quellen kein Beweis für die Richtigkeit meiner Antwortvariante ist, sondern die Bücher fehlerhaft!
Eigentlich sagt doch aber das gerichtsurteil das gegenteil ???

siehe FAQ´s:
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=13902

Allerdings muß es natürlich schon ein med. Standardwerk sein....

lara162
21.08.2004, 13:02
Wie ist das eigentlich wenn jemand nach Bekanntgabe der offiziellen Ergebinsse Einspruch bei einer bestimmten Frage erhebt und aufgrund seiner Quellenangabe recht bekommen, dass seine Antwort auch richtig ist?

Wird die Frage dann nachträglich auch noch mal aus der Wertung genommen? Bekommt der jenige dann nur für seine Antwort noch einen extra Punkt gut geschrieben? Bekommen alle die diese Antwort gewählt hatten noch einen extra Punkt oder wie läuft das genau?

Vystup
21.08.2004, 13:12
ich kann mir nicht vorstellen, dass nachdem die arbeiten vom impp korrigiert worden sind noch einspruehe moeglich sind. ansonsten muessten sie ja alle physikumszeugnisse wieder einfordern und ggf. noch die noten aendern. 7 tage nach ende der pruefung hast du - danach gibt es keine einspruchsmoeglichkeit mehr.

DoktorW
21.08.2004, 13:16
klar kannst du auch nach Erhalt des Zeugnis noch klagen und Einspruch einlegen. Das funktioniert'!

Du weißt ja vorher auch nicht, was das IMPP als Lösung angibt. Medi Learn ist ja nicht die Grundlage, sondern nur eine inoffizielle auswertung.

Vystup
21.08.2004, 13:42
ah, ok, ueber eine klage mag das noch moeglich sein. die wird sich dann aber so lange hinziehen, dass du das physikum auch gleich wiederholen kannst...

DoktorW
21.08.2004, 13:43
das ist auch eher für Leute gedacht, die Drittversuch hatten, odr nach alter AO zu ende studieren wollen.

Hier ein Link in die FAQ´s:

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=13903

Pow
21.08.2004, 14:02
Also ich bin im Frühjahr wegen 2 Punkten durchs Schriftliche durchgefallen und habe dann noch Einspruch erhoben. Auf dem Bescheid/Zeugnis vom LPA, den ich bekommen habe steht: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Regierungspräsidium blabla, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden".

Ich hatte auch wirklich Hoffnung, dass es funktioniert, da ich bei 2 Fragen, verschiedene Lehrmeinungen in den Büchern gefunden habe, unter anderem welche, die meine Lösungen bestätigt hätten.
Mitte Juli, also knapp 2,5 Monate nachdem ich Einspruch erhoben habe, kam ein nettes Schreiben vom LPA, dass mein Einspruch abgewiesen wurde, mit der Begründung, dass meine Lösungen auf veralteter Lehrmeinung basieren. Sie haben dann nen daumendicken Stapel Kopien, überwiegend aus englischer Fachliteratur mitgeschickt, auf denen sie schön die Textsstellen markiert haben, die ihre Lösungen unterstützen.

Ausserdem stand noch in dem Schreiben:
"Die gerügten Prüfungsfragen wurden nach Aussage des IMPP korrekt und eindeutig gestellt und nur mit der festgesetzten Lösung zu beantworten. Ihr Widerspruch müsste nach derzeitiger Sachlage in einem kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid (ca. 150-200 Euro je nach Verwaltungsaufwand) zurückgewiesen werden."

Urteil vom BVG vom 26.März 1997:
"Alleine darauf, ob die Antworten gesicherten Erkenntnissen entsprechen, kann es im Prüfungsverfahren ankommen, nicht aber darauf, ob diese in einem bestimmten Kanon von Literaturquellen anzufinden sind."

Also habe ich es so mal hingenommen, habe nochmal auf den Sommer gelernt, und diesmal müsste es gepasst haben.

Wenn man wegen 1-2 Punkten durchgefallen ist, kann man es trotzdem mal versuchen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg sehr, sehr gering ist.
Am Ende hat man nichts zu verlieren, ausser man besteht auf den kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid, was aber nicht zu raten wäre.

renebue
21.08.2004, 15:25
"Alleine darauf, ob die Antworten gesicherten Erkenntnissen entsprechen, kann es im Prüfungsverfahren ankommen, nicht aber darauf, ob diese in einem bestimmten Kanon von Literaturquellen anzufinden sind."

Das stand in meinem Bescheid, als ich letztes mal um 2 Punkte durchfiel.

Obwohl ich den Rohen und den Steinhausen zitierte. (Das zum Thema Standardwerk!)
Deshalb glaub ich eben nicht mehr an Widersprüche!