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Amalia
19.08.2004, 22:58
Hi Leute,

Ich hab ne sehr wichtige Frage: Wenn ich schriftlich eine 5 haben sollte ( ich hab noch nicht nachgeschaut,weil ich mich nicht traue ), und mündlich eine 3 machen würde, käme ich doch umgerechnet auf ne 4,3 ! Ist das dann nun "bestanden"?
Hoffe auf schnelle Antwort!

LG, Amalia

Sidewinder
19.08.2004, 23:07
Also meines Wissens kann man eine fünf allenfalls durch eine zwei ausgleichen, dann kommst du nämlich genau auf, 4,0, was bestanden wäre...

Der Praktikant
19.08.2004, 23:07
Damit bist Du durchgefallen.

Eine 5 in einem Teil kann nur mit ner 2 im anderem Teil ausgeglichen werden. Habt ihr kein Merkblatt vom LPA bekommen? Da steht das auch nochmal in aller Ausführlichkeit drin.

Der Praktikant
19.08.2004, 23:10
Also meines Wissens kann man eine fünf allenfalls durch eine zwei ausgleichen, dann kommst du nämlich genau auf, 4,0, was bestanden wäre...

Da das schriftliche 2/3 zählt hätte man bei ner schriftlichen 3 und ner mündlichen 5 ja ne 3,7 und ist damit trotzdem durchgefallen.

Sidewinder
19.08.2004, 23:14
Na gut, dann lass ich den letzten Teil meiner Bemerkung eben weg...immerhin war ja richtig, dass man eine schriftliche Fünf mit einer mündlichen zwei ausgleichen kann...das wollte sie ja wissen!
:-)

Froschkönig
19.08.2004, 23:33
Da das schriftliche 2/3 zählt hätte man bei ner schriftlichen 3 und ner mündlichen 5 ja ne 3,7 und ist damit trotzdem durchgefallen.Häää ?
2*3+5=11
11:3=3,66, also auf volle Note gerundet 4,0 und mit ner 4 ist das ganze immernoch bestanden :-notify

EDIT: Sorry, mein Fehler...die aussage, mit 3,7 wäre man durchgefallen hat mich etwas verwirrt....also mit ner 4 hat man bestanden, aber einen AUSGLEICH kann man trotzdem laut vorschrift nur mit ner 2 machen.... also stimmt die aussage oben, daß man dann durchgefallen ist...aber nicht weil man ne 3,7 hat sondern weil die AUsgleichsregelung für eine 5 eine zwei im anderen Teil vorschreibt...so...alle Klarheiten erfolgreich beseitigt ;-)

Sidewinder
19.08.2004, 23:35
Aber kann es nicht sein, dass man eine füfn generell nur mit einer Zwei ausgleichen kann? Ich glaube, er hat da schon recht oder?
Ich denke nicht, dass es unbedingt ausschlaggebend ist, dass der Gesamtschnitt besser als vier ist...die zwei wird halt einfach zum Ausgleichen vorausgesetzt...

Froschkönig
19.08.2004, 23:38
Aber kann es nicht sein, dass man eine füfn generell nur mit einer Zwei ausgleichen kann? Ja sorry, ich bin prompt plump auf die aussage reingefallen, mit 3,7 wäre man durchgefallen :-blush
Es ist richtig, daß es rechnerisch zu einer 4 führt aber ein Ausgleich ist NUR mit einer 2 möglich...ist so vorgeschrieben.

Naja ist spät und nach so nem examenstag ist man immer leicht matschig in der Birne :-blush

Ralf2
21.08.2004, 12:38
Und wenn man eine vier im Schriftlichen hat? Dann muss man doch um zu bestehen doch auch nur eine 4 im Mündlichen haben, oder?

lara162
21.08.2004, 12:55
Ja, eine vier reicht dann aus!