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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Tag, A7/B67 - EKT



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Unregistriert
20.08.2004, 14:33
hallo allerseits!

wollte mal fragen, warum da lösung A richtig sein soll, ich meine, der herzinfarkt ist sicher eine relative kontraindikation für das EKT, aber findet mal einen anästhesisten, der eine schwangere im 2. trimenon abschiesst... mit ner spinalen ist es bei der EKT wohl nicht getan, oder?

Unregistriert
20.08.2004, 14:35
Ja, also für mich war auch die Schwangere die Kontraindikation. Glaube nicht, dass man da eine EKT machen sollte...
Hab nur noch nichts in einem Buch dazu gefunden...

Gruß,
Andy

Pünktchen
20.08.2004, 14:36
ich finde die Frage ist anfechtbar...denn sowohl Schrittmacher als auch Schwangerschaft gelten als Kontraindikationen zur EKT...ich konnte mich nicht entscheiden hab die Schwangerschaft genommen :-music

Capriccio
20.08.2004, 14:36
durchaus auch eine gute Alternative.

Aber was sagt ein Schrittmacher zu dem Strom??
Kommt natürlich ein wenig darauf an, warum er implantiert wurde..

Unregistriert
20.08.2004, 14:37
kann man doch ausschalten...

Unregistriert
20.08.2004, 14:37
hab leider auch die Schwangere genommen. In irgendeiner Altfrage stand, dass Herzschrittmacher und Schwangerschaft KEINE KI für die EKT sind. Gut zu wissen

DocExitus
20.08.2004, 14:37
Die Frage könnte ein Kandidat dafür sein, rausgenommen zu werden.

Laut EXAPLAN sind Kontraindikationen für EKT:

erhöhter Hirndruck
schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Herzschrittmacher
Schwangerschaft

Also wohl nicht eindeutig zu beantworten...

Unregistriert
20.08.2004, 14:37
ja und was ist mit dem kind? dem gefällt ne ekt doch sicher auch nicht so, oder?

Lessja
20.08.2004, 14:38
Hätte ich auch gedacht -niemals eine Schwangere.. auch wenn sich die anderen Sachen wie Herzschrittmacher usw. ja auch sehr vielversprechend angehört haben, aber das habe ich ergoogelt:

Nicht bei jedem Betroffenen kann eine EKT durchgeführt werden. Bei einem Gehirn- oder Aortenaneurysma, bei erhöhtem Hirndruck und bei einem erst kürzlich überstandenen Herzinfarkt, darf die Therapie nicht angewandt werden. Auch bei Koronarer Herzkrankheit, nach Schlaganfall, schwerer Hypertonie und bei Lungenerkrankungen muss eine genaue Abwägung der Risiken erfolgen. Dagegen ist ein höheres Lebensalter ein Herzschrittmacher oder eine Schwangerschaft kein Hindernis für eine EKT. Es müssen dann aber zusätzliche, sichernde Maßnahmen (z.B. für den Fötus) bedacht werden.

(So gelesen bei: http://www.medizinfo.de/kopfundseele/bipolar/elektrokrampftherapie.shtml

Leider...

Unregistriert
20.08.2004, 14:39
Hab ich auch gedacht....
Kontraindikationen für EKT sind: Hirndruck,Aneurysma und frischer Herzinfarkt.
In der dualen Reihe steht wörtlich: "Lebensalter, Schwangerschaft, sowie Herzschrittmacher-Implantation sind keine Gegenanzeigen."

Gruß,

Hendrik

Unregistriert
20.08.2004, 14:41
krass. und wie hindert man die bösen bösen muskelrelaxantien dann davon, richtung fötus zu marschieren?

DocExitus
20.08.2004, 14:42
Und laut Bundesärztekammer:

6. Kontraindikationen für die EKT

Absolute Kontraindikationen der EKT sind:

kürzlich überstandener Herzinfarkt (3 Monate),
schwerste kardiopulmonale Funktionseinschränkungen (Narkosefähigkeit dann möglicherweise nicht gegeben),
schwerer arterieller Hypertonus (hypertensive Krise),
erhöhter Hirndruck,
frischer Hirninfarkt (3 Monate),
eine mit Begleitödem versehene intrazerebrale Raumforderung,
akuter Glaukomanfall.
Relative Kontraindikationen sind:

zerebrales Aneurysma
zerebrales Angiom
Keine Kontraindikationen sind

höheres Lebensalter (steigende Effizienz der EKT),
Schwangerschaft,
Herzschrittmacher.

MEDI-LEARN
20.08.2004, 14:42
Hallo,

wir stützen und bei unserer Lösung auf Huber, "Psychiatrie", 6. Auflage S. 360: "Kontraindikationen sind: ... Erkrankungen , bei denen ein rascher Blutdruckanstieg gefährlich ist (z.B. überstandener Herzinfarkt...). ... Dagegen ist EKT im höheren Alter, während der Schwangerschaft und bei Patienten mit Herzschrittmacher möglich."

Deshalb haben wir A angegeben.

Viele Grüße

Das MEDI-LEARN-Team

Pünktchen
20.08.2004, 14:43
ok hab was gefunden....könnt ihr interpretieren wie ihr wollt...


Kontraindikationen sind Hirndruck und schwere Herzkrankheiten (insbesondere Überleitungstörungen). Beis chweren körperlichen Krankheiten muss die Indikation nach Konsultation des internisten udn Anästhesisten unter Abwägung der Chancen und Risiken gestellt werden. Ein hoher blutdruck muss vorher reguliert werden. bei Herzschrittmachern, in der Schwangerschaft und im höheren Alter ist die Krampfbereitschaft durchaus möglich.

Quelle: Psychiatrie, Tölle, 12.Auflage S.372


Da dort irgendwo per se steht...würde nach dem Zitat nur A übrig bleiben

Britta
20.08.2004, 14:43
homepage ärtzekammer:

Absolute Kontraindikationen der EKT sind:
kürzlich überstandener Herzinfarkt (3 Monate),
schwerste kardiopulmonale Funktionseinschränkungen (Narkosefähigkeit dann möglicherweise nicht gegeben),
schwerer arterieller Hypertonus (hypertensive Krise),
erhöhter Hirndruck,
frischer Hirninfarkt (3 Monate),
eine mit Begleitödem versehene intrazerebrale Raumforderung,
akuter Glaukomanfall.

Relative Kontraindikationen sind:
zerebrales Aneurysma
zerebrales Angiom

Keine Kontraindikationen sind
höheres Lebensalter (steigende Effizienz der EKT),
Schwangerschaft,
Herzschrittmacher.

Pünktchen
20.08.2004, 14:50
mist...frag mich grade wie ich so eindeutig auf Schwangerschaft und Herzschrittmacher gekommen bin*grübel* in welchem verflixten Buch stand das denn... :-???

Unregistriert
20.08.2004, 15:01
Nicht dass es mir gefällt, was ich da lese, aber die Duale Reihe Psychiatrie sagt: 'KI... frischer Herzinfarkt. ... Schwangerschaft sowie Herzschrittmacher sind keine Gegenanzeigen.'
Schade eigentlich...

Unregistriert
20.08.2004, 15:36
Welcher Arzt brennt denn ner Schwangeren in froher Erwartung eine EKT in den Kopf und risikiert dabei zwei Leben?

Wenn ich hätt' wählen können zwischen Opa kurz nach seinem H.I. und meiner Mutter als sie mit mir schwanger war, wäre die Entscheidung eindeutig!

bibah
20.08.2004, 15:50
finde bei dem kuddel muddel und den verschiedenen meinungen sollte diese frage raus...


ist doch echt teilweise nur schikane vom impp, ' he he na dann überlegt mal was das für ne laus ist...' , echt ne schweinerei... sooooorrrrryyy...


eure bibah

E.T.
20.08.2004, 15:59
Also echt da hat die IMPP wieder mal "Humor" bewiesen...das ist doch die aller unterste schublade....wie soll ein normaler Medizinstudent sowas wissen???
wo ist das denn praxisorientiert??? EKT ist sowieso ziemlich umstritten und sowas ist doch wirklich nur für FACHÄRZTE oder OAs!!! aber doch nicht für ein Studi...was soll das???????? :-???

Ich sag nur DAS IST KRANK!!