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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 3. Tag, B87/A71 - Versicherungspflichtgrenze



Der Bochumer
24.08.2004, 13:31
Nach den Medilearnscripten Sozialmedizin liegt die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung bei 75% der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Ergo ist E richtig.
Zu C: keine Kasse ist verpflichtet irgendwen aufzunehmen, sondern der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich bis zu einem bestimmten Einkommen in einer GKV versichern zu lassen.

DocExitus
24.08.2004, 13:35
Doch, die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Versicherungsberechtigten aufzunehmen:

>Generell besteht für alle geöffneten gesetzlichen Krankenkasse Aufnahmepflicht für alle Versicherungsberechtigten, egal welche Krankengeschichte vorliegt oder ob. z.B. beim Wechsel ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig ist.<

http://www.krankenkassentarife.de/infos/infos-wechsel.htm

Der Bochumer
24.08.2004, 13:45
Guckst du hier: http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000311.htm

Auch hier:
Beitragsbemessungsgrenze (also Versicherungspflichtgrenze) für GKV ist 75% von der in der Rentenversicherung

DocExitus
24.08.2004, 13:50
Tja, dann ist die Frage wohl ein Kandidat dafür, rausgenommen zu werden.

Fakt ist: eine gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, jeden Versicherungsberechtigten aufzunehmen. Wer zu dieser Gruppe gehört, regelt SGB V.

Unregistriert
24.08.2004, 13:56
gesetzliche krankenkassen sind zwar verpflichtet, jeden als mitglied aufzunehmen, dies steht allerdings in keinem zusammenhang mit der obergrenze des gesamteinkommens. c ist definitiv nicht die richtige lösung.
daher muss diese frage auch nicht rausgenmommen werden, aber darüber entscheiden sowieso andere.
ausserdem werden in diesem examen garantiert noch genug fragen rausgenommen ;-)

Der Bochumer
24.08.2004, 13:57
Liest dir deinen eigenen Link mal genau durch.
Demnach muss die GKV auch Leute aufnehmen, die nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen. Also legt die Versicherungspflichtgrenze auch nicht die Obergrenze des Einkommens fest, bis zu der aufgenommen werden muss, denn auch Leute, die mehr verdienen, müssen aufgenommen werden.