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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 4. Tag, A76/B92 - Unfallversicherung



TobyP
24.08.2004, 14:27
Also mE ist (D) Bundesknappschaft falsch.
Ich bin nämlich für meinen Job ihm Wohnheim bei denen unfallversichert.
Und bin mir eigentlich auch darüber hinaus sicher, dass die Knappschaft
eine Art BG ist.

Die richtige Antwort hab ich zwar nicht parat, aber ich hätte (E) angekreuzt.

DocExitus
24.08.2004, 14:30
Von der Internetseite der Bundesknappschaft:

>Sie ist der einzige Sozialversicherungsträger in Deutschland, der Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Rehabilitation, eigene Rehakliniken und Krankenhäuser sowie einen eigenständigen Sozialmedizinischen Dienst unter einem Dach vereint.<

Unregistriert
24.08.2004, 14:31
ich hab auch E! War mir unbekannt...
das andere fand ich logisch

Unregistriert
24.08.2004, 14:31
ich weiß nichts über die knappschaft aber ich dachte auch an (E) weil ich es noch nie gehört habe...

ABER:

http://www.uk-bund.de/

ist leider die größte unfallversicherung des landes....

TobyP
24.08.2004, 14:34
http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/MinijobPortal/2__Arbeitgeber/8a__Unfallschutz/Unfallschutz,templateId=renderDruckversion,N=15314-12536-16226,S=.html

demnach ist die Bundesknappschaft Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Mini-jobs

Unregistriert
24.08.2004, 14:35
kann nicht c falsch sein? das würde mri sehr gut in den kram passen ;)

TobyP
24.08.2004, 14:38
http://www.guvv-wl.de/

sind Berufsgenossenschaften

TobyP
24.08.2004, 14:42
Aber was ist dann richtig, wenn die Knappschaft für die Mini-Jobs da ist?

notre
24.08.2004, 14:48
das hab ich gerade gefunden:


Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
• Ortskrankenkassen
• Betriebskrankenkassen
• Innungskrankenkassen
• See-Krankenkassen
• Landwirtschaftliche Krankenkassen
• Bundesknappschaft
• Ersatzkassen

Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt)

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
• Gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
• Gemeindeunfallversicherungsverbände
• Ausführungsbehörden für die Unfallversicherung = Unfallkassen des Bundes, der Länder und im kommunalen Bereich
• Eisenbahn-Unfallkasse
• Unfallkasse für Post und Telekom

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
• Landesversicherungsanstalten
• Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
• Bundesknappschaft
• Landwirtschaftliche Alterskassen
• Bahnversicherungsanstalt
• Seekasse

und auf der Seite Minijob-Zentrale.de:

Unfallschutz für Minijobber.

Neben der Meldepflicht bei der Minijob-Zentrale als einheitlicher Einzugsstelle besteht eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Sie kommt für die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten auf und wird nicht automatisch über die Minijob-Zentrale abgedeckt. Für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft sind die Berufsgenossenschaften die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, für die Landwirtschaft sind es die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und für die Beschäftigten der öffentlichen Hand die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen.

Für gewerblich Beschäftige heißt das also, der Arbeitgeber muss auch die Entgelte der Minijobber gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft im jährlichen Lohnnachweis aufführen.

Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert. Eine Übersicht findet sich unter www.berufsgenossenschaften.de.

Bei Fragen helfen aber auch gerne die Mitarbeiter der zentralen Service-Hotline unter der Rufnummer 01805 - 188088 weiter.

...sieht nach Bundesknappschaft als falsche Lösung aus!

TobyP
24.08.2004, 14:54
Nur: die Mini-Job-Zentrale gehört zur Knappschaft.

Bundesknappschaft

Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sind für die Bundesknappschaft ab 1. April 2003 einige Aufgabenbereiche hinzugekommen.

Die neu hinzugekommenen Bereiche für die Bundesknappschaft umfassen:
Das Meldeverfahren und den Einzug von Pauschalabgaben bei allen geringfügig Beschäftigten, also die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für die sogenannten Mini-Jobs. Hier werden rd. 5,8 Mio. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse betroffen sein.
Die Bundesknappschaft wird die für die Lohnfortzahlungsversicherung zuständige Krankenkasse. Die Durchführung der Lohnausgleichsversicherung bei den geringfügig Beschäftigten gilt für alle Arbeitgeber, die weniger als 20 Beschäftigte haben (das sind 800.000 Arbeitgeber)
Einzug der zweiprozentigen Pauschalsteuer in ihrer neuen Eigenschaft als Bundesfinanzbehörde für das Bundesamt für Finanzen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben umfasst der Nachtragshaushalt für die Bundesknappschaft zusätzliche Mittel in Höhe von 88,6 Mio Euro. Für die Durchführung der neuen Aufgaben werden 1.612 Mitarbeiter gebrauch

Quelle: bundesregierung.de

Dies könnte Sie interessieren:

* Homepage der Bundesknappschaft = www.knappschaft.de (dort auch die Mini-Job-Zentrale)
* Infos der Bundesknappschaft zu Mini-Jobs / geringfügige Beschäftigung

TobyP
24.08.2004, 14:55
Originalseite zu obigem Zitat:
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/bundesknappschaft.html

TobyP
24.08.2004, 14:56
mE muss die Frage wohl eigentlich gestrichen werden. Da hat das IMPP wohl die Änderungen von 2003 nicht mitbekommen.

Unregistriert
24.08.2004, 15:04
also.. hab mal im gesundheitsministerium angerufen, die konnten mir nciht weiterhelfen.. ebensowenig wie die bpb.. dann habsch mich an ne bg gewandt und die meinten die bundesknappschaft gehört nicht zu den trägern der gesetzlichen unfallversicherung.. ich hoffe mal, dass die mcih nicht angeflunkert hat.. so souverän klang sie nämlich auch nicht

TobyP
24.08.2004, 15:16
Na dann ruf ich doch mal naheliegenderweise bei der Bundesknappschaft an

TobyP
24.08.2004, 15:24
Also offensichtlich stimmt (D)

Die Bundesknappschaft zieht zwar Beiträge zur Unfallversicherung ein, zahl aber nicht aus, das machen nur die BGs und dergleichen. Schade, schade.