PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 4. Tag, B87/A71 - Versicherungspflichtgrenze



Unregistriert
24.08.2004, 16:06
ist das nicht die Beitragsbemessungsgrenze? Und liegt die nicht bei 70% von der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung? Dann wäre E richtig....

Bei C ist es glaub ich vertauscht, es ist die Grenze des Gesamteinkommens, bis zu der man sich gesetzlich krankenversichern muss?

Letztendlich weiß ichs aber nicht, und muss sagen dass es mir auch immer egaler wird......=)

Unregistriert
24.08.2004, 16:07
ohhh, meine Frage B87/A71

TobyP
24.08.2004, 16:13
Direkt im Anschluss ans Examen standen ja die Versicherungsfuzis draussen, die hab ich gleich gefragt:

Die GKVs sind NICHT verpflichtet, dich nach überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze zu versichern. Sie tun es natürlich in der Praxis, aber die Pflicht dazu haben sie nicht. Und das trifft den Sachverhalt (C).

Hab ich leider auch falsch.

Unregistriert
24.08.2004, 16:17
Kommentar medilearn-CD:

"Krankenversicherungspflicht besteht für alle Arbeiter und Angestellte, deren Jahresverdienst die sog. Beitragsbemessungsgrenze (= 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) nicht überschreitet. Freiwillig Versicherte zahlen einen einheitlichen Höchstsatz."

- also liegt sie unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, ergo E.

Der Bochumer
24.08.2004, 16:20
Das Thema wurd vorhin schon mal diskutiert. Also:

Die GKV sind in der Regel verpflichtet, Leute aufzunehmen, die unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Sie müssen jedoch unter gewissen Voraussetzungen auch Leute aufnehmen, die nicht mehr der Pflicht unterliegen, und die können durchaus mehr verdienen als das angesprochene Einkommen.

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 75% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Quellen hab ich vorhin schon genannt), damit ist E absolut richtig.