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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 4. Tag A71/B87 Versicherungspflichtgrenze



Unregistriert
24.08.2004, 17:02
Mahlzeit!

Ich bin der Meinung das bei A71/B87 die Lösung E richtig ist.
Die AOK hat dazu dieses kleine Bild ins Internet gestellt.

http://www.aok-bv.de/mediendatenbank/bilder//presse-bilderdatenbank/personen/gkv/rechengroessen.jpg

Dort ist doch klar zu sehen, dass die Beitragsbemessungsgrenze der GRV [3862,50 €] kleiner ist als die Versicherungspflichtgrenze der GKV [4350 - 5150 €]

Schöne Grüße
Daniel

Unregistriert
24.08.2004, 17:21
Muss E sein. hab keine Ahnung warum das immer noch nicht korrigiert ist, und wir hier rumdiskutieren müssen. McFly? Jemand zu HAuse?

Unregistriert
24.08.2004, 17:40
Ich meine C. Denn wer mehr verdient, als diese Obergrenze, kann freiwillig in der GK versichert sein.
Lösung B versteh ich nicht?!?

DocExitus
24.08.2004, 17:42
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, einen Versicherungsberechtigten nach SGB V aufzunehmen (Lösung C). Die Versicherungspflichtgrenze liegt aber ferner unter der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Lösung E). Es gibt daher zwei richtige Lösungen.

Der Bochumer
24.08.2004, 17:48
Wie in den ähnlichen Threads noch mal:

Die GKV muss Versicherungsverpflichtete in der Regel aufnehmen. Sie muss, aber auch nicht mehr Verpflichtete aufnehmen, die auch durchaus mehr verdienen können. Aufnahmepflicht hat mit einer Einkommensgrenze nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Nur E ist richtig