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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1. Staatsexamen & Bafög



kielersprotte78
24.08.2004, 16:25
moin moin aus kiel.

ich studiere z.zt. hier im norden und komme jetzt in 7.sem. hab sozusagen
den ersten klin. abschnitt hinter mir.
vorhin wandere ich samt meiner scheine zum dekanat um mir einen
leistungsnachweis für meine weitere bafögförderung zu holen.
nett wie die dame war, schaut sie sich meine scheine durch fragt mich
dann nach meinem staatsexamens-zeugniss. völlig verduzt gucke ich
sie an und antworte das ich ja nach der neuen ao zu ende studiere und
das 1. stex ja nicht mehr ablegen müsste.
sie bestätigt mir das, sagt aber das wäre dem bafögamt egal, für die
müsse man das 1.stex auf jedenfall ablegen!
vollig durch den wind sitze ich hier nun zuhause und weiss gar nicht wie mir
geschieht. wie oft hat man das letzte jahr gehört, das man das 1.stex nicht
mehr ablegen muss... woher soll man denn wissen das man diesen nachweis
erbringen soll?!?!? nun ist es wohl zu spät und ich werde kein bafög mehr
bekommen. ich hoffe ja immer noch darauf, direkt mit dem sachbearbeiter
etwas aushandeln zukönnen, wie etwa, das ich das examen dann jetzt im
winter noch ablege.
aber eigentlich doch total unsinnig! einen leistungsnachweis erbringen, der
nicht mehr als leistung verlangt wird!

hat jemand von euch auch diese erfahrung gemacht?! wie
sieht das in den anderen bundesländern aus!? sind die da
kooperativer?!?!?

die sprotte aus kiel :-((

Hellequin
24.08.2004, 16:52
Eigentlich muss man doch nur nach dem 4 Semester den Leistungsnachweis erbringen. Steht zumindestens so in dem entsprechendem Paragraphen. www.das-neue-bafoeg.de und dann bei der Suchfunktion Leistungsnachweis eingeben. Und mir wäre jetzt nichts anderweitiges bekannt. Im Zweifelsfall einfach morgen mal bei deinem Bafögamt anrufen.

nightingale
24.08.2004, 16:53
Wie, was, Leistungsnachweis auch nach dem 6. Semester??

Das ist doch alles nach dem 4. Semester mit diesem rosa Formular abgehandelt gewesen - dann gibt's Bafög bis zum Ende der Regelstudienzeit?!?!?! Und selbst wenn man das Physikum nicht geschrieben hat, es zählte doch das Vorhandensein aller Scheine?!

Warum in aller Welt musst du so einen Nachweis erbringen, das ist doch absolut unüblich?? Oder?

Frag bloß beim ASTA nach, es kann sich eigentlich nur um einen Irrtum handeln. :-top

nightingale
24.08.2004, 16:57
Hey Hellequin, da warst du mal wieder schneller :-wow
Sehe das auch so wie du... das wäre ja sonst der absolute Albtraum!

luckyblue
24.08.2004, 17:05
Das Dekanat muss dem Bafög-Amt lediglich bestätigen, dass du aufgrund deines derzeitigen Leistungsstandes in der Lage bist, dein Studium im Förderungszeitraum aller Voraussicht nach abzuschließen. So steht's ja auch auf dem Formblatt (Nr. 5, glaube ich). Da ein Semester gutgeschrieben wird, dürfte vorliegend ein Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer zu erwarten sein. Irgendwelche Zeugnisse über Physikum und Examen sind für die Bafög-Hanseln überhaupt nicht von Interesse, als wenn die sich mit den ganzen Studienordnungen auskännten. Hier ist deine Hartnäckigkeit im Dekanat gefragt. Ist ja nicht dein Fehler, wenn die Sekretärin nicht lesen kann.

kielersprotte78
24.08.2004, 17:11
danke erstmal für die schnellen antworten...

mir wurde gesagt, das ich nach jedem abschnitt einen leistungsnachweis
erbringen muss.
dazu gehören alle! scheine und das jeweilige examen.
auf dem formblatt 5 heisst es übrigens:

"Es wird bestätigt, das der Auszubildende die bei geordnetem Verlauf
seiner Ausbildung bis zum Ende des ___ Fachsemesters üblichen
Leistungen am ____ *) erbracht hat."

*) Hier das Datum des letzten Nachweises.

und ohne das Examen, welches ja der letzte Nachweis nach dem 6. Semester
wäre, keinen Leistungsnachweis... sagt die Sekretärin des Dekanats...

Hellequin
24.08.2004, 17:16
Ich zitiere:
§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten

(1) Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat

1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden ist, oder

2. eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, daß er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat.

Wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Zwischenprüfung oder einen entsprechenden Leistungsnachweis bereits vor Beginn des dritten Fachsemesters verbindlich vorschreiben, wird abweichend von Satz 1 für das dritte und vierte Fachsemester Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Die Nachweise gelten als zum Ende des vorhergehenden Semesters vorgelegt, wenn sie innerhalb der ersten vier Monate des folgenden Semesters vorgelegt werden und sich aus ihnen ergibt, daß die darin ausgewiesenen Leistungen bereits in dem vorhergehenden Semester erbracht worden sind.

Quelle: http://www.das-neue-bafoeg.de/gesetze_bafoeg_kap10_04.php

Da steht aber nix, das du das nach den jeweiligen Staatsexamen auch wieder machen musst.

luckyblue
24.08.2004, 17:28
Im übrigen kommt es auch sehr auf die Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Dekanats an. Ich habe von Physik-Studenten gehört, die sich im achten Fachsemester befinden, noch keine Zwischenprüfung absolviert haben - und trotzdem Bafög kassieren. So was lassen Dekane der Medizin vermutlich eher nicht durchgehen. C'est la vie.

kielersprotte78
25.08.2004, 10:24
moin nochmal,

ich hab heute morgen bei der 0800-BAFÖG1 Hotline des
Bundesministeriums angerufen und mal nachgefragt.
Ihr habt recht, das Formblatt 5 (rosa) muss nur einmalig
nach dem Physikum eingereicht werden!
Ich hoffe das sehen die bei unserem Studentenwerk morgen auch so...
Naja, so ist es ja jetzt egal was die Tante vom Dekanat sagt,
den schrieb brauch ich nicht mehr! :-)