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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : exmatrikulation



chrischtian
25.08.2004, 13:35
ich studiere im moment noch physik will aber zu medizin wechseln. zur zeit bin ich noch an meiner uni immatrikuliert, weil ich noch gerne in den semesterferien ein praktikum machen würde. man kann sich für das kommende ws 04/05 bis 2 wochen nach vorlesungsbeginn exmatrikulieren, wie ich bei der studentenkanzlei erfragt habe. aber zählt dieses ws obwohl ich die ersten 2 wochen noch immatrikuliert war, bei der zvs trotzdem als nicht belegt und kann als wartezeit angerechnet werden? ich danke für eure hilfe.

luckyblue
25.08.2004, 16:23
Solche Fragen solltest du lieber direkt an die ZVS richten. Was nützen dir unsere Spekulationen, wenn die ZVS dir dann doch einen Strich durch die Rechnung ziehen.

Ich für meinen Teil glaube allerdings, dass es schon als Wartesemester anerkannt wird.

luckyblue
25.08.2004, 16:37
Irren ist menschlich. Nach Lektüre des ZVS-Merkblatts zur Wartezeit muss ich meine Erwartungen leider revidieren. Da die ZVS streng in Halbjahren (1. Oktober, 1. April) rechnen, dürften sie dein Unterfangen wohl nicht zur Wartezeit hinzurechnen. Inwiefern es da Ausnahmeregeln gibt, weiß ich natürlich auch nicht.

Vielleicht kannst du das Praktikum ja auch absolvieren, wenn du dich schon am 30. September exmatrikulierst.

Challenger
25.08.2004, 20:50
Nach Lektüre des ZVS-Merkblatts zur Wartezeit muss ich meine Erwartungen leider revidieren.

Das nenn ich aufopferungsvollen Einsatz für das Wohl der Menschheit. :-top

Dr. Hibbert
26.08.2004, 01:02
Irren ist menschlich. Nach Lektüre des ZVS-Merkblatts zur Wartezeit muss ich meine Erwartungen leider revidieren. Da die ZVS streng in Halbjahren (1. Oktober, 1. April) rechnen, dürften sie dein Unterfangen wohl nicht zur Wartezeit hinzurechnen. Inwiefern es da Ausnahmeregeln gibt, weiß ich natürlich auch nicht.

Vielleicht kannst du das Praktikum ja auch absolvieren, wenn du dich schon am 30. September exmatrikulierst.

Danke :). Kannst du mir einen Link zu diesem Merkblatt posten wäre echt nett. :-love

luckyblue
27.08.2004, 16:21
http://www.zvs.de/Service/Download/M04a.pdf

Seite 2, rechte Spalte: "Die Berechnung der Wartezeit"

cu
luckyblue

Dr. Hibbert
27.08.2004, 16:38
dankeschön. :-top