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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klagen wegen nicht akzeptierter Note



stanislaus
26.08.2004, 20:27
Hallo!
Ich hatte heute mündliche Prüfung und es war einfach so unverschämt und ungerecht und ich würde mich gerne wehren. Hat irgendjemand Erfahrung damit und könnte mir Tipps geben? hab hier auf der Seite schon von dem Rechtsanwalt gelesen, wäre aber sehr froh wenn mir jemand persönlich was erzählen könnte!
Hatte Anatomie und Biochemie; in Ana wurde ich insgesamt 8 Minuten geprüft (2 Runden) mit diesen Fragen: Erläutern sie die embryonale Entwicklung der weiblichen Bust!!????!! und Was sehen sie in einem Nierenszintigramm!!??!!
Als die Noten bekannt gegeben wurden ( in Biochemie konnte ich jede Frage beantworten) hab ich nach Gründen gefragt woraufhin mir gesagt wurde, man müßte mir gegenüber keine Rechenschaft ablegen!
Was sagt ihr dazu? hat das Aussicht auf erfolg?? Bei dem Gedanken das ganze nohmal zu machen wird mir schlecht! Noch dazu war das der zweite Versuch. Das erste Mal hatte ich mündlich 3 schriftlich 5, jetzt habe ich schriftlich 3 mündlich 5!! das ist doch alles eine riesengroße *******!!

DoktorW
26.08.2004, 20:29
blöde GEschichte!

schau mal hier in die FAQ´s:

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=13904


aber machen kannst du sicher wenig.... Schade!!

NoUse4@Name
26.08.2004, 21:10
Na toll...jetzt hab ich noch mehr Angst!! Jetzt bin ich nicht mehr allein mit meinem Vorphysikumstrauma... jetzt hat das auch noch wer im Physikum erlebt! Oh nein oh nein!
ICh glaub ich meld mich ab... (als ZAhni kann ich das nämlich noch bis kurz vor Prüfungsbeginn..)

Nessie79
26.08.2004, 22:22
Oh nein! Ist das gemein!!!
MEIN ABSOLUTER ALPTRAUM!!! :-((
Ich behaupte mal, dass 95% aller Kanditaten diese Fragen auch nicht beantworten könnten (mich eingeschlossen). Kann man sich denn nicht von anderen Prof`s die Ungerechtfertigkeit dieser Fragen bestätigen lassen?

Hoffe, dass du irgendetwas mit deinem Einspruch erreichen kannst <daumen ganz fest drück...>.

Froschkönig
26.08.2004, 22:25
hab ich nach Gründen gefragt woraufhin mir gesagt wurde, man müßte mir gegenüber keine Rechenschaft ablegen!ALso soweit ich weiß, muß gerade eine schlechte Note (also 5/6) auf das genaueste Dokumentiert und begründet werden !!! Eben für den Fall, daß jemand klagt brauchen die da ne fundierte Absicherung, insofern versteh ich nicht so ganz, weshalb die sich Dir gegenüber so verschlossen gezeigt haben....allerdings finde ich fragen wie die mit der Nierensztinti in einem mündlichen Physikum schon mehr als nur unangebracht :-(

KuntaKinte
26.08.2004, 22:44
:-??? Die Fragen gehen ja wohl gar nicht mehr klar!!
Nicht aufgeben, so was ist echt gemein!!

knirx
28.08.2004, 14:34
Wirklich ziemlich miese Fragen...
Ich denke du kannst mit einer Klage nur Erfolg haben, wenn die Prüfung nicht anständig dokumentiert worden ist, was keiner der nicht dabei war beurteilen kann. Eigentlich müssen die Noten begründet werden (s. Froschkönig) deswegen auch immer der eine Beisitzer, der's Protokoll verfasst.

Wahrscheinlich hatten die Prof's keinen Bock, sich noch mit dir abzusabbeln (wozu sie aber, gerade wenn solche Noten verteilt werden, meiner Meinung nach verpflichtet sind...)

Wenn aber im Prüfungsprotokoll nur steht:
"War schlecht, setzen, 6" oder so hast du vielleicht ganz gute Chancen! Vielleicht mal beim LPA nachfragen?

Ich wünsch dir viel Glück und Erfolg!
Kopf nicht hängen lassen+Ohren steif halten!

Froschkönig
28.08.2004, 14:59
Aus aktuellem Anlaß (Hab meine Ladung zur mündlichen bekommen) ein Zitat aus selbiger :

"Für den Fall, daß Sie im Anschluß an die Bekanntgabe der mündlichen Note aufgrund der Sie die mündliche Prüfung bestanden haben, (Notenstufe "gut" bis "ausreichend") eine Begründung der Bewertung Ihrer mündlichen Prüfungsleistung wünschen, weil Sie beabsichtigen, Rechtsmittel einzulegen, wird Sie der Prüfungsvorsitzende über die für die Note maßgebenden Gründe unterrichten. Bei den Noten "mangelhaft" und "ungenügend" erfolgt in allen Fällen eine Begründung durch den Prüfungsvorsitzenden"

Somit kann ich schon gleich gar nicht nachvollziehen wie es sein kann, daß ein Prüfer nur äußert, die Gründe gingen einen nix an. Die Prüfer sind sehr wohl verpflichtet, Rechenschaft über die Notenvergabe abzulegen :-notify

Grüße, der Frosch

sonnenkind
28.08.2004, 15:59
genau aus diesen Gründen finde ich mündliche Prüfungen absolut ätzend! Man ist den Prüfern, wenn man nicht gerade das gesamte Stoffgebiet perfekt drauf hat, schutzlos ausgeliefert. :-meinung
Ich meine du kannst so viel wissen und dann kommen die mit einer Frage daher mit der du überhaupt nicht gerechnet hast und schwups.... stehste da mit ner fünf!
Zum Glück sind ja nicht alle Prüfer so, das will ich auch gar nicht behaupten, aber es gibt sie!
ich wünsche dir dass du noch etwas erreichen kannst!!! Viel Glück!!!
Ich muß dann mal weiter :-lesen denn meine Mündliche kommt mit großen Schritten auf mich zu :-??? :-nix :-oopss :-oopss

sonnenkind
28.08.2004, 16:05
Na toll...jetzt hab ich noch mehr Angst!! Jetzt bin ich nicht mehr allein mit meinem Vorphysikumstrauma... jetzt hat das auch noch wer im Physikum erlebt! Oh nein oh nein!
ICh glaub ich meld mich ab... (als ZAhni kann ich das nämlich noch bis kurz vor Prüfungsbeginn..)
du wirst ja mal schön weiter :-lesen und dann wird das schon! :-dafür
Viel Glück an alle dies noch vor sich haben!!! :-winky

luckyblue
28.08.2004, 16:07
Die Verpflichtung zur Verlautbarung der Begründung ist codifiziert in § 15 Absatz 9 Satz 5 der alten Approbationsordnung und (abgeschwächt, da nur noch auf Wunsch des Kandidaten zu entäußern) in § 15 Absatz 9 Satz 2 der neuen Approbationsordnung.

Die Äußerung, man sei dem Prüfling keine Rechenschaft schuldig, ist ein Ordnungsverstoß vonseiten des Prüfungsvorsitzenden, der gemäß § 15 Absatz 2 Satz 3 für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf verantwortlich ist. Hier kämen vermutlich auch disziplinarische Maßnahmen aus dem Beamtenrecht in Betracht - sofern es sich um einen Prof. handelt.

Darüber hinaus wäre zu prüfen - aber das ist wohl nicht zielführend -, inwiefern die Fragestellung den Vorsitzenden für einen Verstoß gegen § 15 Absatz 2 Satz 2 qualifiziert ("geeignete Fragestellung").

Jedenfalls sollte man sich solche "kurzen Prozesse" nicht gefallen lassen. Die Prüfer üben schließlich hoheitliche Rechte aus und werden dafür bezahlt. Also sind hohe Maßstäbe an ihr Verhalten anzusetzen.

Es gibt einen Rattenschwanz von Urteilen der höchstrichterlichern Rechtsprechung zur defizitären Begründung mangelhafter Noten. Habe jetzt aber keine Zeit zu tiefschürfender Recherche. JEdenfalls sind die Erfolgsaussichten ziemlich gut. Allerdings macht ein Prozess eigentlich nur Sinn (wird möglicherweise auch erst dann zugelassen), wenn kein Prüfungsanspruch mehr besteht. Im übrigen wird ein Urteil in der Regel auch nur eine Prüfungswiederholung (aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wohl auch im Gegensatz zur neuen AO nur eine Wiederholung des nicht bestandenen Teils) bewirken, nicht das Prüfungsergebnis revidieren.

Falls du Widerspruch einlegen willst, unbedingt auf die Einhaltung der Fristen achten.

Recht informativ ist die www-Seite von Rechtsanwalt Brehm, die du aber wahrscheinlich schon kennst.

cu
luckyblue