Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anerkennung erbrachter Studienleistungen
spiritofme
29.08.2004, 16:08
Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage an Euch, bin mir aber nicht sicher ob der Thread hier richtig ist.
Mir sind Anfang 2003 2 Semester (Physik, Chemie, Biochemie und Biologie) aufgrund eines naturwissenschaftlichen Studiums im Ausland anerkannt worden. Daraus ergeben sich mir jetzt zwei Fragen:
(a) sind diese Scheine noch gültig in Köln bespielsweise, wo das Studium integrierter wurde ?
(b) Ich habe mich soweit der der ZVS beworben, sollte ich einen Platz erhalten, muss ich mich dann Höherstufen lassen? Wie warscheinlich ist das?
Vielen lieben Dank
garreth
Für die Anerkennung ist immer der jeweilige Fachbereich bzw. das LPA zuständig.
Und Höherstufen bringt sicher nicht viel, Du kannst eh erst nach 4 Semestern Physikum machen.
spiritofme
29.08.2004, 16:21
Sorry,
die Anerkennung erfolgte durch das LPA Münster.
Der Wisch sagt das 2 semester anerkannt werden, das sollte doch gegen die 4 Mindestsemester aufgewogen werden, oder?
G
Froschkönig
29.08.2004, 17:12
Sorry,
die Anerkennung erfolgte durch das LPA Münster.
Der Wisch sagt das 2 semester anerkannt werden, das sollte doch gegen die 4 Mindestsemester aufgewogen werden, oder?
GSchön, damit hast du 2 anerkannte Semester an einer ausländischen Hochschule für ein Studienfach, welches NICHT Medizin war. Da du aber laut Approbationsordnung erst nach 4 Semestern Medizin das Physikum machen darfst, kannst du allenfalls damit jetzt zu den Fachbereichen für Bio, Chemie und Co. gehen und versuchen, dir dann die Scheine anerkennen, bzw. umschreiben zu lassen und mußt die Kurse, die Du bereits in einem anderen Studium absolviert hast jetzt nicht NOCHMAL machen....aber 2 Semester auf das Medizinstudium angerechnet zu bekommen halte ich hier für utopisch :-nix
Nachzulesen im §1, ABsatz 3 der AppO :
Die Ärztliche Prüfung nach Absatz 2 Nr. 6 wird abgelegt:
der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren
Grüße,
der Frosch
spiritofme
29.08.2004, 19:33
Ich glaube, daß wir hier aneinander vorbeireden. Es tut mir leid, wenn es missverständlich war.
"gemäß §12 der Aprobationsordnung für Ärzte vom 28.10.70 rechne ich das am dem (Ausländische Uni) durchgeführte Studium
mit einem Jahr (=zwei vorklinische Semester)
auf das Madizinstudium im Geltungsbereich der ÄAppO an."
- das ist meine Ausgangssituation, von der sich meine Fragen herleiten:
(a) sind diese Scheine noch gültig in Köln bespielsweise, wo das Studium integrierter wurde ?
(b) Ich habe mich soweit der der ZVS beworben, sollte ich einen Platz erhalten, muss ich mich dann Höherstufen lassen? Wie warscheinlich ist das?
Froschkönig
29.08.2004, 19:46
Ich glaube, daß wir hier aneinander vorbeireden. Es tut mir leid, wenn es missverständlich war.
"gemäß §12 der Aprobationsordnung für Ärzte vom 28.10.70 rechne ich das am dem (Ausländische Uni) durchgeführte Studium
mit einem Jahr (=zwei vorklinische Semester)
auf das Madizinstudium im Geltungsbereich der ÄAppO an."
Tja, nur gilt mittlerweile aber die Approbationsordnung vom 27.Juli 2002...und da steht das in §12 nimmer ganz so wortwörtlich drin...nur was von "anerkennung Verwandter Studien" und keine Zeitbegrenzung mehr :-nix
Am besten mal bei ner Uni im Dekanat nachfragen oder nochmal das LPA bemühern oder so :-nix
Ich hab Dir zum nachlesen die aktuelle AppO mal als pdf angehänt. Viel glück :-top
Grüße, der Frosch
spiritofme
29.08.2004, 19:49
Danke dir :-)
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