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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wehrdienst trotz Studiumplatz? :-(



Mjay
03.09.2004, 14:27
Hi,

Also Leute einige von uns haben ja schon ihre Studiumplatz.
ICh habe bis jetzt kein Zivi gemacht bin schon 23 Jahre alt.
Kann ich denn noch einberufen werden?


Wie sieht die neue Regelung eigentlich aus?



auf ein paar Comments würde ich mich echt freuen...



gruss
mjay

ceres
03.09.2004, 14:30
wie kommts denn, dass du bisher noch nicht bei der Musterung warst?

Soweit ich weiß, können die dich nicht einziehen solange du in einer Ausbildung ist...

Dr. Pschy
03.09.2004, 14:45
Da mittlerweile diejenigen, die nicht eingzogen werden wollen, das in der Regel auch nicht mehr werden (es ist absolut kein Problem mehr, sich T3 mustern zu lassen) musst du dir keine Gedanken machen. Waehrend der Ausbildung / Studium duerfen sie dich sowieso nicht holen, und nach dem Studien hast du die magische Altersgrenze von 25 (oder 26?) eh schon ueberschritten.

Also keine Angst :)

Mjay
03.09.2004, 14:50
Da mittlerweile diejenigen, die nicht eingzogen werden wollen, das in der Regel auch nicht mehr werden (es ist absolut kein Problem mehr, sich T3 mustern zu lassen) musst du dir keine Gedanken machen. Waehrend der Ausbildung / Studium duerfen sie dich sowieso nicht holen, und nach dem Studien hast du die magische Altersgrenze von 25 (oder 26?) eh schon ueberschritten.

Also keine Angst :)


Hi,

wie ist denn eigentlich mit der 23.Jahre alt Geschichte?
Stimmt es, dass man nach dem 23. Lebensjahr nicht mehr einberufen wird?

Mit Studium hats ja recht ich habs sogar gefunden:

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Wehrpflichtige mit Hochschul- oder Fachhochschulreife werden zunächst nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn sie einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben. Die Zurückstellung gilt bis zum Ende der betrieblichen Ausbildung, der dann die Einberufung zum Wehrdienst erfolgt. Bereits zugestellte Einberufungen werden widerrufen. Für Abiturienten oder Fachoberschüler die ein Studium aufnehmen wollen gilt diese Regelung nicht.
''

gruss
jam

Dr. Pschy
03.09.2004, 14:58
De facto musst du ab 25 oder 26 keinen Dienst mehr leisten (weiss die genaue Grenze jetzt nicht). Allerdings wirst du mittlerweile mit 23 nicht mal mehr einen Musterungsbescheid erhalten - der Bedarf ist einfach nicht mehr da.

Vystup
03.09.2004, 15:34
Die Grenze ist 26 Jahre (und ich hatte im Zivi einen Kollegen, den sie ein paar Tage vor seinem 26. Geburtstag einberufen haben). Inzwischen ist Deutschland aber in derart grossen finanziellen Schwierigkeiten, dass man ab T3-Musterung nicht mehr gezogen wird - und die bekommt man problemlos, wenn man das moechte.

Deinen Studienplatz behaeltst Du aber auf jeden Fall, egal ob Du Zivi machen musst oder nicht.

De facto ist es aber sehr unwahrscheinlich, dass Sie Dich noch haben moechten.

Mjay
03.09.2004, 15:36
Danke für die ANtworten na 1 1/2 Stundne habe doch noch was im Netz gefundne:


Also für alle ab 23 ist der zuh dann schon abgefahren:


Absenkung der Heranziehungsgrenze vom 25. auf das 23. Lebensjahr

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, insbesondere bei jungen Arbeitnehmern, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, für die Wirtschaft förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Um dieses Ziel zu unterstützen und sowohl dem jungen Wehrpflichtigen aus auch der Wirtschaft eine Planungssicherheit zu geben, wird im Vorgriff auf eine zu erwartende gesetzliche Regelung die Heranziehungsgrenze vom 25. auf das 23. Lebensjahr herabgesetzt.

''Vorübergehend nicht wehrdienstfähige Wehrpflichtige werden dann nicht mehr zum Grundwehrdienst herangezogen, wenn sie nach Ablauf der Zurückstellungsfrist das 23. Lebensjahr vollendet haben. Eine Überprüfungsuntersuchung ist in diesen Fällen nicht mehr durchzuführen.

Wehrpflichtige, die über die Vollendung des 23. Lebensjahres hinaus Unabkömmlich gestellt worden sind, werden ebenfalls nicht mehr einberufen.
Die vorgenannten Personenkreise, mit Ausnahme der bereits Eingeplanten/Vorbenachrichtigten/Einberufenen, erhalten nur auf Nachfrage eine NHZ (Verwaltungszusage zur Nichtheranziehung, mit Endlosfrist).

Wehrpflichtige, die wegen einer Zurückstellung nach § 12 WPflG nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist, werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einberufen.

Hat ein Wehrpflichtiger seine rechtzeitige Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres rechtsmissbräuchlich verhindert (z.B. ungenehmigter Auslandsaufenthalt), so steht er ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für den Wehrdienst zur Verfügung.


''

lomardo
13.01.2005, 16:36
pass gut auf..

du musst keinen dienst leisten wenn du in medizin eingeschrieben bist!!!!

DAS IST SO!!!!

du kannst dich wegen "besonderer verwendung" bis zum ende des studiums zurückstellen lassen

solltest du danach noch eine doktorarbeit machen, kannst du auch den wehrdienst vor dir herschieben, da deine doktorarbeit im sinne des öffentlichen interesses ist und rechtlich vorrang vor dem sch***ss zwangsdienst hat.

WEr in medizin eingeschrieben ist kann sich definitiv zurückstellen lassen wegen besondere verwendung.
dh. du musst nach deinem studium für die glatzköpfe so lange dienst leisten, dann aber als arzt..

ABER :
sie dürfen dich wegen dieser besonderen sachlage bis zum ende des 32. lebensjahres einberufen..
wenn du kein bock auf zwangsdienste hast, dann gehst du nach deinem studium ins ausland (wenn du es nicht schon sowieso vor hast als ARZT)
dann nach 7 jahren auslandsaufenthalt -> verjährung und du bist fein raus..

informier dich mal telefonisch bei organisationen gegen zwangs-militär dienste

www.kampagne.de schau dich um und bei fragen ruf da mal den ralf siemens an.. der ist korrekt und war auch schon mal im fernsehen...

Rico
13.01.2005, 18:16
ABER :
sie dürfen dich wegen dieser besonderen sachlage bis zum ende des 32. lebensjahres einberufen..
wenn du kein bock auf zwangsdienste hast, dann gehst du nach deinem studium ins ausland (wenn du es nicht schon sowieso vor hast als ARZT)
dann nach 7 jahren auslandsaufenthalt -> verjährung und du bist fein raus..Muß man sich nicht längere Auslandsaufenthalte (> 2 Mon) im wehrpflichtigen Alter genehmigen lassen, wenn man noch nicht eingezogen ist?

Ich erinnere mich grob, daß sowas damals auf meinem Musterungsbescheid stand.
Auch nicht toll, wenn man Weihnachten heimfährt und als Fahnenflüchtiger verhaftet wird :-D

Aber ist ja eigentlich eh wurscht, da mjay ja bei dem derzeitigen Bedarf wohl eh nicht eingezogen wird, wenn er bis jetzt nichtmal bei der Musterung war...

lomardo
14.01.2005, 09:31
erst wenn man unter wehrüberwachung steht..

und das ist erst dann wenn man gemustert wurde..


es gilt immer noch: keine Musterung -> keine einberufung..