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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nachrückverfahren zvs-hochschulquote



humdidum
07.09.2004, 12:20
hallo

und zwar wollt ich fragen wie das denn aussieht mit dem Nachrückverfahren für die Auswahlgespräche.
Ich lieg auf Platz 38 und bis PLatz 34 sind alle noch genommen worden. Kann ich da nu nachrücken wenn jemand abspringt? Und, wenn ja, m uss derjenige sich dann abmelden oder reicht das auch wenn er einfach nicht erscheint zum Auswahlgespräch?
Und wie sieht das aus, wenn die Gespräche rum sind und sich die Auserwählten nicht einschreiben?
Rücken dann die nächsten auf der Notenrangliste nach (also ich) oder rücken dann die im Gespräch abgelehtnen nach?

agouti_lilac
08.09.2004, 14:34
hallo

und zwar wollt ich fragen wie das denn aussieht mit dem Nachrückverfahren für die Auswahlgespräche.
Ich lieg auf Platz 38 und bis PLatz 34 sind alle noch genommen worden. Kann ich da nu nachrücken wenn jemand abspringt? Und, wenn ja, m uss derjenige sich dann abmelden oder reicht das auch wenn er einfach nicht erscheint zum Auswahlgespräch?

Hier bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich meine, hier wird nicht nachgerückt, so dass die Chancen für die Auserwählten, durch das Gespräch einen Platz zu erlangen, steigt. (Ohne Gewähr).


Und wie sieht das aus, wenn die Gespräche rum sind und sich die Auserwählten nicht einschreiben?
Rücken dann die nächsten auf der Notenrangliste nach (also ich) oder rücken dann die im Gespräch abgelehtnen nach?
In diesem Fall gehen die Plätze zurück an die ZVS, die sie dann im Nachrückverfahren neu verteilt.

Gruß, lilac