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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rang/ grenzrang?



rovo
07.09.2004, 13:46
hallöchen,
habe gerade meine ablehnung bekommen.
war im hochschulverfahren; der letzte angenommene bewerber hatte die gleiche note wie ich, aber bessere nachrangige kriterien.

ich habe jetzt rang:89
grenzrang:87
hat man da irgendwelche chancen nachzurücken oder so, es hört sich so nah beeinander an...?
gruß
rovo

Artus
07.09.2004, 13:53
ich habe es auch um 7 plätze verfehlt
soweit ich weiss gibt es für das hochschulverfahren kein nachrückverfahren... das heisst wenn du jez net drin bist dann kommste nicht mehr rein (ich auch nicht *heul*)
das wiederum bedeutet das man höhstens im Nachrückverfahren reinkommen kann der anschließend gemacht wird, hier spielt aber diesen Rang den du nennst glaub ich keine rolle ansonsten kann man nur mit losverfahren versuchen =)

rovo
07.09.2004, 14:16
echt bitter: knapp daneben is auch vorbei, gell!
naja, wenn jetzt aber zuuuufällig 2 bzw. 7 leute nicht zur einschreibung erscheinen.... ;-) *wunschdenken*

Artus
07.09.2004, 17:53
naja das hat mit einschreiben nix zu tun... meine ich zumindest... das macht die ZVS automatisch... sobald du die vorauswahl mit note schaffst biste halt drin

Bekka
07.09.2004, 21:49
:-angel

ceres
08.09.2004, 09:50
also man rückt nur auf der landesliste nach, nict aber im Hochschulverfahren. Da ist egal wie knapp man dort gescheitert ist. Im Nachrückverfahren ist nur dein Ranking in deinem Bundesland oder auf der Wartezeitliste relevant. Am Nachrückverfahren nimmt man automatisc teil und die Bescheide (nur positive) werden am 5.Oktober 2004 versandt.

Seine Chancen kann man sich ausrechnen. Auf der Landesliste ist das Hochschulverfahren noch nicht mit drin und es nehmen erfahrungsgemäß ca. 10% ihren Platz nicht an. Also, wenn der Grenzrang bei 500 liegt, kann man folgendermaßen rechnen:

500 + 240 (HS) + 50 = 790

Also hätte man rein theoretisch eine Chance im Nachrückverfahren, wenn der eigene Rang <790 ist.

Ist natürlich alles nur Spekulation... ;-)

questionmark
08.09.2004, 12:38
Ich habe damals beim Hochschulverfahren den Grenzrang um EINEN Platz verfehlt. Und das nur weil ich ein nachrangig schlechtes Sozialkriterium hatte (Kriterium 5)!! :-(( :-( Tja, aber hilft ja auch alle nix, Leben geht ja trotzdem weiter! :-)

rovo
08.09.2004, 12:53
warum schreiben die einem dann überhaupt rang und grenzrang vom hochschulverfahren???? damit man nochmal so richtig mit dem kopp vor die wand rennt vor wut, weil mans knapp verpasst hat?

aber wann macht die zvs schonmal irgendwas logisches... :-nix

ReAk~LiZarD
08.09.2004, 12:59
warum schreiben die einem dann überhaupt rang und grenzrang vom hochschulverfahren???? damit man nochmal so richtig mit dem kopp vor die wand rennt vor wut, weil mans knapp verpasst hat?

aber wann macht die zvs schonmal irgendwas logisches... :-nix

jep und um einen völlig in die Frustration zu treiben
:-nix

ceres
08.09.2004, 13:56
ja und damit man alle halbe Jahr wieder daran denkt... :-nix

Jules84
08.09.2004, 14:45
500 + 240 (HS) + 50 = 790

Also hätte man rein theoretisch eine Chance im Nachrückverfahren, wenn der eigene Rang <790 ist.



Ähm, wo nimmst du die 240 in deiner Rechnung her? Sind das die Leute, die über Wartezeit und das Hochschulverfahren reinkommen. Und wenn ja, kann man die denn nicht einfach weglassen? Die stehen doch sowieso auf getrennten Listen!

Jules

ceres
08.09.2004, 15:20
Die 240 sind die Leute, die einen Platz über das Hochschulverfahren bekommen haben. Allerdings kann man das nur relativ sehen, da ja eventuell auch Leute einen Platz bekommen, die hinter dir in der Liste sind und welche die vor dir sind leer ausgehen...
Die plätze im Hochschulverfahren werden nac dem 1.Auswahlverfahren vergeben, deswegen sind die in der Landesliste nach Qualifikation noch drin.
Die Wartezeit spielt bei diesem rechenbeispiel keine Rolle!

bagheera
08.09.2004, 15:25
[QUOTE=ceres]Die 240 sind die Leute, die einen Platz über das Hochschulverfahren bekommen haben.

diese 240 sind die gesamten plätze, welche über's hochschulverfahren vergeben werden - also landesweit, oder?!

ceres
08.09.2004, 15:31
man, dass ist ne Milchmädchenrechnung! ich gebe keinerlei Garantie für die Richtigkeit ab. Abe so stelle ich es mir logisch vor!

Wenn 500 aus einem Bundesland im 1. Auswahlverfahren einen Platz bekommen, entspricht das laut ZVS 51%.
Im Hochschulverfahren werden 24% der Plätze vergeben (habe ich jetzt mal mit 240 veranschlagt). Und 10% springen ab (habe die 10% nur aufs 1.Auswahlverfahren bezogen, deswegen 50)

Also sind die 240 aus dem Bundesland haben sich aber eventuell in ganz Deutschland beworben!

ceres
08.09.2004, 15:33
das ist natürlich keine korrekte Berrechnung, mehr ein Überschlag...soll nur aufzeigen, bis wohin man eventuell nachrücken kann!