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Felix@112
10.09.2004, 18:25
Also eigentlich leitet es sich doch nur von "decumbere" (sich nierderlegen) ab und ist mit der Endung "-tus" dann wohl eher ein Partizip eines Verbs?
Und Verben werden konjugiert und nicht dekliniert;-)

*Klugscheißmodus/OFF*

:-D


ROFL :-party

Ihr seid echt gestört.... Wie geil!

tonexxx
10.09.2004, 18:29
Mir wurde gesagt, dass es durchaus problematisch werden könnte, die Praktika aus dem RA-Kurs anerkannt zu bekommen, sprich fünf Wochen OP/Anästhesie, drei (oder waren es vier?) Wochen Intensiv/Aufwachraum,... Aber da kann wohl nur das LPA weiterhelfen!
Also: das RS-Zeugnis wird mit 26 Tagen angerechnet. RA ja vermutlich dann noch höher. Aber geh doch einfach noch mal zu dem PDL von damals und lass ihn das Formular vom LPA unterschreiben.

Auf dem LPA-Formular stand bei mir übrigens keine Station. Sehr praktisch, da ich so meinen damaligen Nebenjob in der Notaufnahme einreichen konnte.

:-angel

Sidewinder
10.09.2004, 18:52
@Frosch:
VERBEN werden konjugiert, die Partizipien der Verben jedoch werden DEKLINIERT, da sie sich rein grammatikalisch wie Substantive bzw. Adjektive verhalten!
Ferner bin ich der Meinung, dass Decubitus durchaus als eigenständiges zur u-Deklination gehörendes Substantiv existiert, evtl. gibt's dafür auch noch eine gesonderte Regel, die eine Zuordnung zur entsprechenden Deklination erlaubt!

*KlugescheißmodusauchwiederausschaltundDecubituszu rSeitelegdademThemanichtzuträglich*

:-)) :-D