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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gibt es möglichkeiten noch einen punkt rauszuschlagen?



nikdrake
11.09.2004, 15:13
hat irgend jemand erfahrung, ob es möglich ist, nach erhalt der punktebenachrichtigung noch einen punkt zur erreichung der nächst-höheren note herauszukämpfen?
kennt das prüfungsamt soetwas wie kulanz????


für alle ratschläge wäre ich sehr dankbar, da ich gerne eine 2 hätte und mir inklusive nachteilsausgleich genau ein punkt fehlt.

DoktorW
11.09.2004, 15:36
kennt das prüfungsamt soetwas wie kulanz????

Von was träumst Du nachts? Wieso sollten sie Dir "Kulanz" gewähren, nur weil Du lieber ne 2 hättest??? Ich hätte gerne ne 1, mir fehlen noch 150 Punkte, kann ich die bitte haben? :-))

nikdrake
11.09.2004, 15:51
ich wäre froh, wenn hier v.a. sachliche ratschläge hineingeschrieben werden würden, da es sicher nicht nur mich, sondern auch eine reihe anderer betreffen würde.
das ich keine punkte geschenkt bekomme ist mir schon klar - "kulanz" sollte in diesem zusammenhang bedeuten, ob das prüfungsamt es hier auf jeden fall auf einen rechtsstreit ankommen lässt, oder ob man hier mit der anerkennung des einspruchs etwas großzügiger umgeht.

DoktorW
11.09.2004, 16:07
klar kannst Du klagen! Schau mal in die FAQ´s... ;-)


Und im übrigen gibt´s auch ne Suchfunktion im Forum. Mehr Punkte wollen immer viele haben :-))

JHS
11.09.2004, 18:41
Auf welcher Basis würde man denn Klangen? Eine Frage anfechten, oder wie???

Zu bedenken ist auch: Klagen kostet, wenn man nicht gewinnt! Und ich glaube kaum, dass die Rechtschutz das abdeckt. Hinzu kommt, dass der Unterschied 2 oder 3 ja nun wiklich unerheblich ist, und ich daher kein günstiges Verhältnis der Kosten zu dem Nutzen erkennen kann. Bei durchgefallen oder nicht könnte ich es ja noch verstehen, wenn jemand klagt.

Natürlich ärgert man sich, wenn man knapp eine Note verpasst hat, aber irgendwo muss die Grenze ja liegen... und nach ein paar Wochen, wenn sich der Ärger abgekühlt hat, denkt man doch gar nicht mehr daran!

JHS - der selbst mit den Zähnen knirscht, weil er die bessere Note knapp verpasst hat... in jedem Fall wünsche ich Dir (ehrlich und ohne Ironie) viel Glück!

Skapula
11.09.2004, 23:12
ich wäre froh, wenn hier v.a. sachliche ratschläge hineingeschrieben werden würden, da es sicher nicht nur mich, sondern auch eine reihe anderer betreffen würde.
das ich keine punkte geschenkt bekomme ist mir schon klar - "kulanz" sollte in diesem zusammenhang bedeuten, ob das prüfungsamt es hier auf jeden fall auf einen rechtsstreit ankommen lässt, oder ob man hier mit der anerkennung des einspruchs etwas großzügiger umgeht.
Hi, vielleicht kann ich Dir helfen. Es gibt eine Frage bei der mit Sicherheit noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Es handelt sich um die Frage 3 (1.Tag) der Gruppe A. Solltest Du bei dieser Frage nicht Antwort B haben, dann hast Du noch eine echte Chance, denn wenn Du nach der Definition der hypertensiven Krise schaust, dann wirst Du sehen, daß man sowohl im deutschen, asl auch im englischen zwischen hypertensiver Krise(hypertensive urgency) und hypertensiven Notfall(hypertensive emergency) differenziert. Nur bei einem hypertensiven Notfall kann es zu einem Lungenödem kommen(per definitionem, siehe auch Deutsche Hochdruckliga).
Dies hat auch erhebliche Konsequenzen für die Therapie des Patienten.
Somit ist die Lösung des Impp bei dieser Frage schon rein formal, also wegen der Definition falsch! Schau einfach selber mal nach (übrigens diese Differenzierung steht sogar im Herold). Vielleich hilft es Dir, denn die Antwort vom Impp ist eindeutig falsch!!! :-)

eatpigsbarf
12.09.2004, 17:58
@nikdrake:
ich hab im Physikum damals auch nach Nachteilsausgleich um 1 Punkt die bessere Note verpasst (ich hatte alle rausgenommenen Fragen richtig) und bin da mal nur zur Info zum Anwalt gegangen, der dann einen freundl. Brief (90DM) and die "netten" Damen und Herren vom IMPP geschrieben hat. Jaha und da kam dann auch eine Antwort mit 2 Seiten Erklaerung, wie denn das alles gewertet wird. Das einzige, was da an der Rechnung noch fehlte, war, dass durch die Schuhgroesse des Betrachters geteilt und dann von dem so erhaltenen Ergebnis die Quadratwurzel genommen wurde. Also absolut nicht zum Durchsteigen. Ich habe mir das ganze Geschreibe 2 Tage angesehen und noch ein paar Leuten zum Durchsprechen gegeben und mir dann doch recht schnell ueberlegt, es sein zu lassen. Denn die sind auch so abgesichert, etc, dass ich mir dann ab einem bestimmten Punkt ueberlegt habe, dass dafuer ich das Geld fuer den Anwalt dann auch nicht habe. Aber, vielleicht hast Du ja wirklich Glueck! Ich drueck Dir die Daumen!!!

nikdrake
13.09.2004, 00:38
zitat:
"ich hab im Physikum damals auch nach Nachteilsausgleich um 1 Punkt die bessere Note verpasst (ich hatte alle rausgenommenen Fragen richtig) und bin da mal nur zur Info zum Anwalt gegangen, der dann einen freundl. Brief (90DM) and die "netten" Damen und Herren vom IMPP geschrieben hat."

Vielen Dank für die Auskunft. Da das Physikumszeugnis bezüglich der Endnote keinen Einfluss hat, würde ich hier auch das Anwaltgeld sparen. Durch den relativ grossen Einfluss des schriftlichen Teils des 2.StEks auf die Gesamtnote und der späteren Bewerbung darüber, bin ich etwas motivierter hier diesen einen verdammten Punkt herauszuholen.
Bezüglich deines Einspruchs würde mich noch folgendes interessieren:
Hattest du damals eine Frage beanstandet, die du nicht für korrekt gehalten hast oder hattest du nur versucht die Notengrenze zu dehnen? Wenn du damals gegen eine Frage vorgegangen sein solltest, hattest du dann ein Gutachten über die Auslegung der Frage beigefügt oder einfach nur einige Quellen aus bestimmten Lehrbüchern?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


Vielen Dank auch für den Tipp mit der Frage weiter oben(Skapula). Diese wurde von mir aber in der vom impp verlangten Weise "richtig" gelöst, weshalb sich hier leider kein Ansatzpunkt bietet.

Froschkönig
13.09.2004, 00:47
Bezüglich deines Einspruchs würde mich noch folgendes interessieren:
Hattest du damals eine Frage beanstandet, die du nicht für korrekt gehalten hast oder hattest du nur versucht die Notengrenze zu dehnen?
Sorry, aber wie soll denn ein isoliertes "dehnen" der Notengrenzen gehen ? Wenn, dann NUR über eine beanstandete Frage...die Notengrenzen gelten für alle gleich und wenn, dann kannst Du höchstens per Anwalt im Nachhinein eine bestimmte Frage noch anfechten, wenn du ne plausible erklärung für DEINE Lösung hast....

nikdrake
13.09.2004, 09:39
Sorry, aber wie soll denn ein isoliertes "dehnen" der Notengrenzen gehen ? Wenn, dann NUR über eine beanstandete Frage...die Notengrenzen gelten für alle gleich und wenn, dann kannst Du höchstens per Anwalt im Nachhinein eine bestimmte Frage noch anfechten, wenn du ne plausible erklärung für DEINE Lösung hast....

notengrenzen werden jedes jahr vom impp nach bestimmten mathematischen berechnungen neu bestimmt. für diese berechnungen gibt es festgelegte regeln. diese könnte man jedoch theoretisch anzweifeln. das sich das impp darauf einlässt glaube ich auch nicht, da es sich hierbei um eine grundsatzfrage handeln würde, auf die sich letztendlich jeder beziehen könnte. daher meine frage an eatpigsbarf, auf was er sich bezogen hat.
weiterhin hat jeder prüfling bei der beantwortung der fragen theoretisch einen bestimmten ermessungsspielraum (nach einem gerichturteil vor einiger zeit), was aber bei der art der fragen (A,B,C,D oder E --> und eine davon ist jeweils falsch bzw. richtig) praktisch nicht möglich ist. daher müssen die fragen eindeutig gestelt und nach dem gegenwärtigen stand des lehrbuchwissens eindeutig beantwortet werden können. das dies nicht der fall ist wird sicher jeder (exklusive impp) bestätigen (z.b. therapie von speiseröhren-ca ohne tnm-stadium angabe).

daher nochmal die frage an alle beteiligten und interessierten:
1. gibt es jemanden, der nach ergebnismitteilung eine frage inhaltlich oder formell beantstandet hat?
2. wenn dem so ist, wie seid ihr dabei vorgegangen?
3.habt ihr erfolg gehabt?

für antworten wäre ich immer noch sehr dankbar.

eatpigsbarf
13.09.2004, 14:41
@nikdrake:
ich hatte damals eine Frage beanstandet und dafuer als Argumentationshilfe Auszuege aus 2 Buechern mitgesendet und damit argumentiert, dass ich ja alle rausgenommenen Fragen richtig hatte und von wegen Nachteilsausgleich das ja so nicht gehen wuerde. Auf meine Kopien mit den Begruendungen haben die sich trotz 2maliger Nachfrage nicht geaeussert und mir kommentarlos nur eben diese bloede Seite geschickt, wie sich das jetzt mit dem Nachteilsausgleich berechnet.
Und dann habe ich das ganze sein gelassen, da mir auch der Anwalt davon abgeraten hat und ich mir dann das Geld sparen konnte/musste/wollte - weil, wie Du ja auch sagst, war das Physikum und die sind bestimmt mit einer ganzen Latte von Anwaelten gesegnet, wo ich mir dann ueberlegt habe, dass es das fuer das nicht so sehr zaehlende Physikum nicht noetig ist.

E.T.
13.09.2004, 18:29
Hallo Leute....

entschuldigt bitte den Kritik aber wenn einer einen Punkt herausholen möchte wollen dies betimmt auch viele andere auch....was macht da der IMPP???
Meint ihr wirklich dass die Leute da alle Noten im nachhinein ändern werden???
Ich meine nur DAS ist wirklich gerecht...und was ist denn mit den Studis die nicht gerade das Geld für Anwaltskosten oder ein verfahren haben???
haben die dann pech gehabt??.....ich bitte euch Leute....das kanns doch nicht sein...wenn dann möchte Ich und sicherlich die übrigen 4000 nochwas Studis die das Examen mitgeschrieben haben auch einen Punkt mehr....und wenn einer eine Frage X anfechtet und diese Frage dann anders bewertet wird
und Ich oder jeder X-beliebige dann dadurch einen Nachteil daraus zieht (weil der oder die Jenige die von IMPP richtig bewertete Lösung hatte) was dann???
ist das immernoch fair???
Besser ist wenn der oder die Jenige mit ner knapp verpassten 2 im mündlichen eine EINS macht!!! dann hat man auch seine zwei....

JHS
13.09.2004, 18:39
Na, ja, ich finde schon, dass jeder das Recht haben sollte, seine Bescheide individuell anzufechten (auch wenn ich aus den in meinem ersten posting genannten Gründen beim Stex darauf verzichten würde)

eatpigsbarf
14.09.2004, 00:55
Ich denke mal ganz einfach, dass es nicht wirklich was bringt, den Punkt anzufechten. Und mit den ganzen Rechnung, die die fuer die Notenberechnung haben, werden die abgesichert sein und ihren Grund haben, einem den Punkt nicht zu geben. Relativ zwecklose Angelegenheit. Wobei, jedem, der es versucht: viel Glueck!!!