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Markus11223344
17.09.2004, 08:25
Hallo, ich beziehe BAfög und möchte gerne wissen, ob man nachdem man den Leistungsnachweis erbracht hat auch das Physikumszeugnis zum Amt senden muss?oder ob der Leistungsnachweis ausreicht.
Vielen Dank für deine Beantwortung.

fahriye
17.09.2004, 09:00
hallo. also ich war gestern beim dekanat um den leistungsnachweis zu beantragen.die brauchen bei uns fast ne woche um einen satz auf das formblatt 5 zu tippen. naja.das bafög amt meinte das ich sie nur noch diesen nachweis brauchen um die zahlung fortzusetzen. hoffe konnte deine frage somit beantworten.
ich weiß allerdings nicht ob man in darauffolgenden semestern auch so nen nachweis erbringen muss.weiß da jemand was drüber? hab zwar von anderen gehört das mit diesem nachweis über die letzten 4 sem das bafög bis studium ende garantiert ist,aber kann das nicht so recht glauben.

bis dann fahriye

eatpigsbarf
17.09.2004, 11:57
hier in Niedersachsen wollen die das Physikumszeugnis als DEN Leistungsnachweis. Alle Bafoeg-Empfaenger, die ich kenne, mussten die Kopie hinschicken. Denn, was willst Du denn sonst als Beweis fuer die Leistungen nehmen, dass Du die Vorklinik wirklich hinter Dich gebracht hast? Ein Schreiben von der Uni ist ja gut und schoen, aber da ist es doch definitv einfacher, den Zeugniswisch zu kopieren und hinzuschicken. Und die interssiert Deine Note nicht, die wollen nur sehen, dass Du tatsaechlich jetzt in die Klinik darfst mit dem bestandenen Physikum.
:-top

Markus11223344
17.09.2004, 13:41
Hallo,

als Leistungsnachweis meine ich das entsprechende Formblatt vom BAföG-Amt,in dem bestätigt wird, dass man entsprechend alle Scheine bis zum 4 Semester erreicht hat.

Gruß
Markus

Little-Smiley
17.09.2004, 14:14
Naja, wenn Du Dir nicht sicher bist was Du als Nachweis brauchst würd ich einfach mal im Amt anrufen und nachfragen. Die werden es ja wohl wissen....

Pünktchen
17.09.2004, 15:11
Also zu deinem Weiterförderungsantrag (meist im Juli) fügst du einen Leistungsnachweis (früher rosa Zettel) über die Scheine bei, die du bist zum Physikum erreicht haben musst, damit ist gewährleistet (weil sie es früher bearbeiten können), daß deine Zahlungen nach dem September weiterlaufen. Aber bis zu einer bestimmten Frist musste man das Physikumszeugnis als Kopie nachreichen. Man also einfach davon aus, daß du die Prüfung bestehst sozusagen.


So einen Leistungsnachweis braucht man nur einmal vorzulegen zum Physikum halt. Danach ist denen egal wie lange du brauchst, was du im Studium so treibst, weil ja eh nur bis zum Regelstudienzeitende gezahlt wird.





Für alle Problemfälle wie Physikum nach dem 5. Semester und anzu erkennende Scheine steht dir dein BAföGAmt als Auskunftsstelle zur Verfügung.

effab
22.09.2004, 19:12
Weiß jemand, ob ich meinen Erstwohnort am Studienort haben muss, um den vollen Bafögbetrag zu erhalten? Oder reicht es auch, dort meinen Zweitwohnsitz gemeldet zu hgaben?

carver
22.09.2004, 21:14
Es ist egal, wo du wohnst, allein, in ner WG, auch egal ob am Studienort oder in ner anderen Stadt.

Pünktchen
22.09.2004, 21:42
@carver
nur zuhause wohnen solltest du nicht :-D da geht dir kohle flöten...

@effab
bis jetzt hatte ich nie Schwierigkeiten mit einem Zweitwohnsitz in der Unistadt.



§ 13 Bedarf für Studierende

(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in

1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 605 DM (ab 1.7. bzw. 1.10.2002: 310 Euro),

2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 650 DM (ab 1.7. bzw. 1.10.2002: 333 Euro).

(2) Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende

1. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 85 DM (ab 1.7. bzw. 1.10.2002: 44 Euro),

2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 260 DM (ab 1.7. bzw. 1.10.2002: 133 Euro).

(3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich den Betrag nach Absatz 2 Nr. 2 übersteigen, erhöht sich der dort genannte Bedarf um bis zu monatlich 125 DM (ab 1.7. bzw. 1.10.2002: 64 Euro). Satz 1 findet keine Anwendung, wenn bei Auslandsausbildungen bei dem Bedarf ein Zu- oder Abschlag nach Maßgabe des Absatzes 4 vorgenommen wird.

(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.

(4) Bei einer Ausbildung im Ausland nach §5 Abs. 2 und 3 wird, soweit die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsland dies erfordern, bei dem Bedarf ein Zu- oder Abschlag vorgenommen, dessen Höhe die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.



Quelle (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/13.html)

Master Tom
23.09.2004, 10:49
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
Und zwar fange ich jetzt zum WS 04 an zu studieren und möchte BaföG beantragen. Einziges "Problem", ich habe einen Bausparvertrag von ca. 5000 Euro. Zählt das als "Vermögen"??

Hellequin
23.09.2004, 10:59
Ja, das zählt komplett zum Vermögen. Und du darfst maximal Rücklagen von 5200€ haben. Wie lange läuft den der Bausparvertrag noch?

Master Tom
23.09.2004, 20:53
@Hellequin
Hm, naja, der läuft noch ein bisserl länger und jedes Jahr kommen 500 Euro dazu...

Wie schaut das eigentlich aus, wenn ich mir etwas für die Altersvorsorge ansparen möchte (wie auch immer)? Schließt das den Erhalt von BaföG aus?
Denn 5000 Euro sind ja nun nicht wirklich viel, sollte man später wirklich mal darauf angewiesen sein...!

Hellequin
23.09.2004, 21:49
Soweit ich weiß wird dir eine private Rentenversicherung o.ä. nicht angerechnet. Zumindestens hat sich das Bafögamt noch nie für meine interessiert.Was zählt sind alle Gelder die auf Konten lagern, Aktienvermögen,
und der Bausparvertrag. Von daher denke ich eher das deine Chancen da schlecht aussehen. Würde aber evtl. trotzdem mal zur Bafögberatung gehen, schaden kann es ja nichts.

Kati 27
26.09.2004, 14:48
Bin mir nicht ganz sicher, ob das beim Bausparvertrag auch geht, aber man kann den doch auch umschreiben lassen, z.B. auf die Eltern. Und man kann den auch ruhen lassen, also das nicht mehr jeden Monat 500 € drauf eingezahlt werden. Frag am besten bei der Bank nach.

Pünktchen
26.09.2004, 14:55
Mit dem Umschreiben wäre ich vorsichtig. Das muss mindestens ein halbes Jahr vor Antragstellung passieren (sagt man!!!, denn offizielle Angaben gibts nicht).

Also Geld von A nach B zu verschieben ist eigentlich nicht erlaubt!
*nachparagraphensuch* Stand: April 2001



§ 27 Absatz 1
27.1.1 Sachen sind körperliche Gegenstände im Sinne des § 90 BGB.

27.1.2 Eine Forderung ist ein Recht, von einer bestimmten Person eine Leistung (Tun oder Unterlassen) zu verlangen, z. B Zahlung eines Geldbetrages, Lieferung von Waren.

27.1.3 Sonstige (Vermögenswerte) Rechte können an Sachen und Rechten bestehen, z. B. Geschäftsanteile, Wertpapiere. Patentrechte, Verlags- und Urheberrechte. Für die Bewertung dieser Rechte sind die Maßstäbe des Bewertungsgesetzes zugrunde zu legen.

27.1.3a Vermögenswerte sind auch dann dem Vermögen des Auszubildenden zuzurechnen, wenn er sie rechtsmißbräuchlich übertragen hat. Dies ist der Fall, wenn der Auszubildende in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Stellung des Antrages auf Ausbildungsförderung oder im Laufe der förderungsfähigen Ausbildung Teile seines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte, insbesondere seine Eltern oder andere Verwandte, übertragen hat.

27.1.4 ...

27.1.5 Der Verwertung der Guthaben aus Bausparverträgen und prämienbegünstigten Sparverträgen stehen rechtliche Gründe nicht entgegen Zur Berechnung vgl. Tz 28.3.4.


Quelle (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/27.html)

Hellequin
26.09.2004, 16:46
Pünktchen hat recht, damit sollte man mittlerweile ziemlich vorsichtig sein, da die Ämter in letzter Zeit verstärkt kontrollieren, und man da juristisch gesehen, ziemlich einen auf den Deckel bekommen kann. :-((

keldor`
02.10.2004, 19:42
kann man nicht vorzeitig den bausparer beenden? ich würd ihn auflösen und die scheinchen ins kopfkissen stecken...natürlich gehen dann deine rendite flöten, aber du bekommst zumindest bafög.
was sind heute schon noch 5000€?

Hellequin
02.10.2004, 20:04
Jetzt ist ein bißchen spät dafür, weil das Bafögamt neuerdings prüft wieviel Zinsen du im Jahr bekommst, und oberhalb einer bestimmten Summe musst du denen dann verdammt genau Rede und Antwort stehen. Zwischen solchen Aktionen und der Beantragung sollten mindestens ein halbes Jahr liegen. Habe ich gehört... :-))

Pünktchen
02.10.2004, 21:01
@hellequin
das mit dem halben Jahr ist Hörensagen....wie man oben erkennt gibt es keinen genauen Zeitraum...jedenfalls keinen der irgendwo in Paragraphen festgehalten ist

Hellequin
02.10.2004, 21:32
Also bei uns wollen sie für Sparkonten Belege über die Kontenbewegungen des letzten halben Jahres. War auch nur als Anhaltspunkt gedacht.