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Cranium
30.09.2004, 19:42
Man braucht eine ZVS-Zulassung.


Man braucht also eine ZVS Zulassung in D, damit man in CH Med. studieren kann? Gilt das auch für die Schweiz?
Und kann ein nicht Österreicher/ Schweizer sich auch direkt in den dortigen Fakultäten bewerben?

Merci und Gruß Cranium

Denüse
30.09.2004, 20:14
@stez:

Klar darf man fragen... ;-)

Wir hatten zum Wintersemester 2003/04 geklagt... Entschieden wurde im Juni, Einschreibung im Juli, Rausschmiss von 26 aus 32 im September...

Alle Klarheiten beseitigt? :-))
Eine unendliche Geschichte...


Liebe Grüße, Denüse

stez
01.10.2004, 10:07
Ja, danke für die Info. Das ist schon ne ziemlich üble Geschichte... :-?


Gruss

THawk
02.10.2004, 11:27
@Denüse:
Meines Wissens nach gab es so einen Wisch, den die Einkläger unterschreiben mussten, nicht. Sie haben ganz normal die Möglichkeit an den Prüfungen teilzunehmen und mussten teilweise das eine oder andere Seminar wiederholen. Oder aber konnten nur noch weniger "Bonuspunkte" in Seminaren (z.B. Exp. Physik) sammeln sodass sie in der Klausur mehr bringen mussten.
Es gelten für die Kläger die gleichen Wiederholungsregeln: 2x Wiederholung, danach muss die ganze Lehrveranstaltung "nach Maßgabe freier Plätze" (und die gibt es aufgrund der Einkläger in den nächsten Jahren fast gar nicht mehr) wiederholt werden.

Aber ich glaube, dass sie sich für dieses Jahr was neues überlegen wollten.....


P.S.: Auch wenn du's mit dem Thread nicht bezwecken wolltest - tut mir leid, dass du deinen Studienplatz wieder aufgeben musstest. Das ist echt bitter!

Diabeticus
02.10.2004, 13:04
Die ganze Klagerei ist meiner Ansicht nach eine fürchterliche Geldmacherei - selbst die "armen Unis" leisten sich gut bezahlte Anwälte um gegen die Kläger/innen vorzugehen. Müssen die Unis ja auch machen, ansonsten gerät alles ersteinmal völlig aus den Fugen (wie z.B. in Ulm am Anfang - was dann mit der Zeit besser wurde). Allerdings werden die Kläger/innen teilweise von den Anwälten, die die Unis vertreten ganz gehörig ausgenommen. Zumindest hat mir das ein Freund der klagt erzählz, dass es letztes Jahr bei ihm im Klageverfahren gegen die Uni Ulm so war. Aber auch die ganzen anderen Unis werden sich zu wehren wissen, denn es geht ja nicht nur um die Vorklinikplätze, sondern auch um die Klinikplätze, welche bei den Unis nicht ausreichend (für alle Studienanfänger) vorhanden sind - sondern nur stark 50% davon...
Soweit so gut.
MfG

Denüse
02.10.2004, 17:49
Hi ihr!

Die Sache mit dem "Wisch" in Dresden beruht auf Informationen von Leuten, die sich dort eingeklagt haben und eben das erzählt haben... Wenn das nicht so ist und alle die gleichen Chancen haben, dann kann man ja nur froh sein....

Zu der Klagesache... Sicher ist es ziemlich teuer... Sehr teuer, um genau zu sein... Ich konnte mir keinen Anwalt leisten und habe es allein versucht... Dass ich dabei auf die Nase gefallen bin ist meine eigene Schuld... Soviel dazu...

Und entgegen der Meinung einiger Leute sind nicht alle Kläger einfach nur ein paar Blödis, die sich von Papa (oder Mama) einkaufen lassen... Finde ich jedenfalls... Ich kenne ein paar... Und die haben vielleicht genau wie ich fünf Geschwister und sind nicht reich... Sie sehen das ganze als letzten Ausweg, um vielleicht doch noch in einem einigermaßen annehmbaren Alter Medizin anzufangen... Ein bisschen blöd formuliert vielleicht, aber ich hoffe jemand versteht das... Ich bin ein Mensch ein mit Träumen und kein Aktenzeichen.

Ich für meinen Teil werde jetzt warten, weiter als Sani arbeiten und darauf hoffen (denn die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt), dass ich nicht irgendwie vom Weg abkomme...

Allen anderen wünsche ich viel Glück!

Liebe Grüße, Denüse

agouti_lilac
02.10.2004, 22:35
Man braucht also eine ZVS Zulassung in D, damit man in CH Med. studieren kann? Gilt das auch für die Schweiz?
Und kann ein nicht Österreicher/ Schweizer sich auch direkt in den dortigen Fakultäten bewerben?

Merci und Gruß Cranium
Ich denke, du hast dich wohl verschrieben:
Man braucht eine ZVS-Zulassung für ein Studium in Österreich. Ohne ZVS-Zulassung kannst du es vergessen. Eingeklagter Platz oder Losplatz gilt nicht ;-). Habe mit einem Herrn Jäger von der Studien- und Prüfungsabteilung der Med. Uni Wien gemailt, der mir das nochmal bestätigt hat. (Habe ihm übrigens um halb 11 abends eine email geschrieben und eine viertel Stunde später war die Antwort da. Irre!)

Für die Schweiz gilt:
Welche Zulassungsbedingungen gelten für Ausländerinnen und Ausländer, die im Ausland wohnhaft sind und in der Schweiz ein Medizinstudium aufnehmen möchten?

Die vorhandene Studienplatzkapazität in der Medizin an den Schweizer Universitäten wurde in den letzten Jahren regelmässig überschritten. Zur Bewahrung der Ausbildungsqualität wurden 1998 folglich Zulassungsbeschränkungen für medizinische Studiengänge eingeführt. Sollte der Zugang zu den medizinischen Studiengängen für dieses Studienjahr wiederum einem Numerus clausus unterworfen werden, müssen im Ausland wohnhafte Ausländer und Ausländerinnen angesichts dieser Situation weiterhin strengen Beschränkungsmassnahmen unterworfen werden. Grundsätzlich sind nur in der Schweiz niedergelassene Ausländer (Bewilligung C) und solche, deren Eltern bzw. die selbst seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz wohnhaft und im Besitz einer Arbeitsbewilligung sind oder die einen eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten Maturitätsausweis haben, sowie anerkannte Flüchtlinge, zum Medizinstudium zugelassen.

Es muss deshalb festgehalten werden, dass es, von Sonderfällen abgesehen, nach wie vor nicht möglich ist, im Ausland wohnhafte Ausländer und Ausländerinnen (auch nur für einen Teil des Studiums) zu den medizinischen Studiengängen in der Schweiz zuzulassen.

(Quelle: http://www.crus.ch/deutsch/Med/ )

Tja, was sind nun die Sonderfälle?! Klar ist, dass das wohl auf die Wenigsten unter uns zutreffen würde. Schade.:-D)

Gruß, lilac

SubZero
11.09.2005, 15:51
@ denüse

Das ist absolut das Übelste, was einem in dieser Hinsicht passieren kann!
Bin durch Google zu deinem Eintrag gestoßen; dachte mir ... hm... vielleicht nützt es was, wenn ich bekannt gebe, dass es mir ähnlich geht. Geteiltes Leid ist halbes Leid...
Ich warte mittlerweile seit über 3 Jahren (Abi 02) auf einen Platz in HuMed. Seit ungefähr 10 Jahren weiß ich genau, dass ich nichts anderes studieren möchte. Ich weiß sogar genau welche Richtung ich nach dem Studium einschlagen will. Hatte micht auch mal in MR eingeklagt (ohne eigenen Anwalt), über das Giessener Verwaltungsgericht. Acht Plätze sind gefunden worden, leider habe ich erst später erfahren, dass neben mir noch über 500 andere Antragsteller waren. Beim Lotto hätte ich wohl deutlich mehr gewinnen können.
Tja, Passion ist zwar schön und gut, aber kaufen kann man sich in der BRD leider nichts dafür. Alles bis zum Exitus letalis von Bürokratie druchseucht. Deutschland ist nun mal dafür bekannt, wird sich allerdings damit, meiner Meinung nach, ins eigene Fleisch schneiden. Zahlen und Fakten regieren. Persönliche Qualifikationen rücken spurlos in den Hintergrund. Nichts von dem was man wirklich kann und möchte ist von Bedeutung - ein Aushängeschild, im Volksmund NC geschimpft, gibt Auskunft über die Eignung zu einem Studiengang. Fertig aus. Man ist eine Dezimalzahl. Wer sich sehnlichst einen Studienplatz wünscht und keinen bekommt, muss sich damit abfinden ein nicht adäquates Aushängeschild vor der Stirn zu haben, passt leider nicht. "Warten Sie! Büßen Sie für Ihre Faulheit in der Oberstufe. Sie sind zu faul gewesen."
So ist das nunmal heute, wer nicht gut genug ist, muss seinen schlechten Schnitt eben aussitzen. Ganz egal, warum es so gekommen ist oder gar, wie wenig doch ein NC über die Qulifikation für einen Studiengang aussagt. Woran wir dies erkennen können, brauche und möchte ich hier nicht auslegen.

Ich hoffe dir ein wenig Trost spenden zu können...

... und wahrlich ich sage dir... DU BIST NICHT ALLEINE DADRAUSSEN!

;-)