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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mit 1 Punkt durchgefallen soll ich ihn einklagen??????



Mogli
18.09.2004, 10:18
Ich bin mit einem Punkt durchgefallen und dies ist schon mein 2. Versuch gewesen und ich denke darüber nach diesen Punkt einzuklagen.
Hat jemand das vorher schonmal gemacht und kann mir helfen?
Wie lange dauert das Verfahren? Sind die Chancen überhaupt realistisch?
Gibt es überhaupt noch strittige Fragen ?
Gibt es spezielle Anwälte dafür ?
wen ja welche und wo?
Fragen über fragen ..............

:-???

Little-Smiley
18.09.2004, 10:54
naja, also strittig wäre zum beispiel die mit dem supinator des fußes *gg* darüber ärger ich mich immer noch daß das IMPP da anderer Meinung war als ich!

renebue
18.09.2004, 13:33
Hallo,

ich bin beim ersten Versuch auch ganz knapp mit 2 Punkten durchgefallen und habe 5 strittige Fragen eingebracht beim Widerspruch (da war von Kage nicht die Rede) und ich hatte mich auf gute Quellen gestützt und dachte, die müßten doch bei meiner Anstrengung und der fundierten Quellenauswahl sehr kulant sein. War aber nicht, es hat nen halbes Jahr gedauert, bis die Absage kam und DIE berief sich auf ein hieb- und stich- festes Gerichtsurteil. Da kommst Du mit Klagen nicht weit. Und wenn es bei Dir nur ein Punkt wäre, würde doch der Nachteilsausgleich greifen, den hätte man mir damalsangerechnet, wären es nicht 2 sondern nur 1 Punkt gewesen. Wenn Du klagst, müßtest Du es begründen und die werden dagegen argumentieren und sich darauf berufen,dass das Physikum diesmal "so easy" im Vergleich war. Da hilft nur eins, 3. Versuch und dann wird übrigens das Klagen beim Verwaltungsgericht erst empfohlen, da das unter Umständen Jahre dauern kann.
Hier bei medi-learn gibts einen Anwalt, da mußt Du glaub ich auf www.medi-learn.de nach Rechtsfragen suchen.

mfg renebue

inci
03.10.2004, 22:15
Hallo
bin in der gleichen Situation
weiss leider auch nicht was ich machen soll .
Habe mich bei Karasek Anwalt aus Marburg informiert werde auf jedenfall Widerspruch einlegen und in der Zwischenzeit nach unstimmigen Fragen suchen.
Wäre schön wenn wir uns austauschen könnten.
grüsse inci

Froschkönig
04.10.2004, 00:18
Ist vielleicht ne blöde Frage angesichts Eurer verzweifelten Lage:

Ist das nicht schon etwas spät ? Nach dem Examen strittige Fragen beim IMPP anzumahnen ist eine Sache...aber im Nachhinein noch was raushauen zu wollen ? Das könnte teuer und unter Umständen unergiebig sein.....aber ich verstehe auch, daß Ihr nach jedem Strohalm greift, in diesem Sinne: Viel Erfolg !

Mogli
04.10.2004, 14:47
also inci,
erstmal kann ich genau nachvollziehen wie ******** du dich fühlen musst denn ich bin ja in derselben Situation wie du :
Aber :
Auch ich habe Karasek angerufen und er meinte dass ich zwar wiederspruch einlegen könnte ich so oder so aber aufjedenfall ins nächste Physikum gehen MUSS da der Prozess( wenn denn der Wiederspruch überhaupt angenommen wird) sich von einem bis zu 2 Jahren hinziehen kann.
Sein Fazit war also dass ich nicht um das März Physikum drumherum komme.
Und er hat mir ebenfalls gesagt dass die ganze Anwalt geschichte sehr teuer werden kann.
Auch wenn das feige klingen mag aber ich habe mich dazu entschlossen das ganze zu vergessen und Zeit Kraft und geld für das nächste Physikum zu sparen weil es mir einfach zu whe tut jetzt nochmal meine Unterlagen durchzugehen und mir jede dumm falsch beantwortete Frage nochmal anzusehen.
So langsam aber sicher fange ich auch an mich damit abzufinden und es hinzunehmen.
naja wenn ich dir helfen kann dann schreib mir ich versteh dich wirklich gut
ausserdem dachte ich dass das nur mir passieren kann soviel pech zu haben
Kopf hoch

Ndubu
13.09.2007, 13:41
Hi ich bin in der gleichen Situation. Habt ihr schon was rausgefunden? Macht das vielleicht Sinn zusammen zu klagen?
Würd mich freuen von Euch zu hören
LG

So ein Sch...
ich versuche mich hier gerade durch diverse Forenlandschaften zu wuseln und bin gerade auf Eure Beiträge gestoßen. Bei mir war´s auch echt knapp, aber es hat halt an 2 Punkten gefehlt (bzw. wird dieser Nachteilsausgleich automatisch mit eingerechnet? Wenn, nicht fehlt sogar nur ein Punkt).
Ich hätte großes Interesse daran jetzt mit der Klinik anzufangen und erwäge, deshalb zu klagen.
Macht es Sinn ein solches Unterfangen vielleicht zusammen zu machen?
Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen, der sich auf solche Situationen spezialisiert hat?
Wie realistisch ist das erfolgreiche Klagen?
Lg

xyxa
13.09.2007, 13:46
hi Ndubu
ich bin auch mit einem Punkt durchgefalln... so ein Pech...
Klagst du? ich weiss nicht,ob das wircklich was bringen kann... weisst du,was man machen muss,wie lange dauert es... :)
LG

amphibie
13.09.2007, 16:27
habe einen hr. dr. selbmann in leipzig kontaktiert, den ich über einen freund kenne und der hat mir gesagt, dass man auch beim 1. versuch ein einstweiliges anordnungsverfahren (eilverfahren, das das ganze noch bis zum klinikbeginn klären soll) einleiten kann. das würde natürlich noch zusätzliche kosten verursachen. nochmal plus ca. 1200 euro... also, natürlich würde ich gerne mit der klinik anfangen, aber die chance ist soooo gering.

spica
14.09.2007, 12:08
mir fehlt auch 1 Punkt...
wäre es vielleicht sinnvoll gemeinsam etwas zu unternehmen/klagen um kosten und zeit zu sparen?
was genau hat es denn mit dem nachteilsausgleich auf sich, ist das schon berücksichtigt?

Gersig
14.09.2007, 12:28
Schaut doch mal hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=13902)

Leisure Suit Alex
14.09.2007, 14:37
"Wenn Du klagst, müßtest Du es begründen und die werden dagegen argumentieren und sich darauf berufen,dass das Physikum diesmal "so easy" im Vergleich war." -> Das ist doch keine Argumentation, die Fehler im Physikum bzw. die unstimmigen Fragen sind in Ordnung, weil das Physikum diesmal so leicht war :-nix

Wenn es nur um 1 oder 2 Punkte geht, würde ich es mit einer Klage probieren.
Dr. Brehm aus Frankfurt ist beispielsweise sehr bekannt und macht Prüfungs- und Hochschulrecht, evtl. einfach mal da anfragen wie die Chancen stehen und ggf. wegen Eilantrag erkundigen.

Hellequin
14.09.2007, 15:01
Sofern das nicht der 3. Versuch war, würde ich mir das Geld sparen.

Selbst wenn das Gericht eine einstweilige Verfügung erläßt, was ich garnicht für so sicher halte, studiert man dann erstmal nur unter Vorbehalt weiter, bis die ganze Sache vor Gericht geklärt ist. Und das dauert, zumal das IMPP mit Sicherheit durch sämtliche Instanzen geht. D.h. es kann dir passieren das Jahre später die einstweilige Verfügung, soweit sie erlassen wurde, aufgehoben wird und du ohne Physikum da stehst. Ob deine bis dahin erworbenen klinischen Scheine dann noch gültig sind ist eine weitere Frage.

Der kürzere und billigere Weg ist es einfach das Physikum nochmal zu schreiben.