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Spinneritis
25.09.2004, 10:16
Es stimmt: Die noch freien Plätze der Unis (die die Unis an die ZVS wieder geben) landen in keinem ZVS-Losverfahren (das gibt es nicht), sondern werden dem Nachrückverfahren zugeführt.

Cranium
25.09.2004, 17:55
Jap, es gibt manchmal auch ein 2. Nachrückverfahren bei Medizin. Oft werden die Plätze jedoch spätestens beim 1. Nachrückverfahren besetzt. Aber es kommt vor das es ein 2. Nachrückverfahren gibt, richtig.


1.) ZVS vergibt im Hauptverfahren Plätze
2.) 1. Nachrückverfahren
3.) ggf. 2. Nachrückverfahren, wenn noch Plätze übrig
4.) Nun Losverfahren, wenn noch Plätze übrig
(von den Hochschulen selbst, die "LOS" bei ZVS angeben)
ODER weitere Nachrückverfahren durch ZVS bis alle Plätze besetzt
(Hochschulen, die "ZVS" in Liste angeben)

Ausnahme: ZVS verlost nach dem Nachrückverfahren Teilstudienplätze unter allen ZVS-Antragstellern, die nicht zugelassen wurden (keine seperate Bewerbung erforderlich).

Allgemeine Zustimmung?? :-)

Grüße
Katja

Alles bis auf das markierte ist korrekt. Denn es ist wie du es schon in deinem Punkt 3 aufgeführt hast.

Gruß Cranium

Cranium
25.09.2004, 17:57
@ Dr. Pschyrembel
Denkste!!!
Nein, den Download, den ich meine handelt nicht von Teilstudienplätzen, sondern vom normalen Losverfahren!!!!
Den genauen Link kann ich euch nicht geben, weil der innerhalb von Sekunden wieder verschwindet, aufgrund des Download und der automatischen Öffnung des Acrobat.
Dafür kann ich euch aber erklären, wie man da ganz einfach hinkommt:
www.zvs.de --> Download --> Merkblätter --> "Das Losverfahren der Hochschulen zum Wintersemester 2004/05" (M 10a- 08/2004...).
Wichtig ist, dass ihr auch wirklich genau hinschaut und M 10a und nicht nur M10 runterladet, das steht eins drüber, heißt auch fast so ähnlich, ist aber nur allgemeiner Kram zum Losverfahren. :-winky


Tipp mit rechter Maustaste link anklicken, kopieren usw., dann öffnet er sich net.

schwachbrust
25.09.2004, 18:09
wenn man jetzt unangenommener weise nen platz egal für welchen studiengang durch das los bekommen würde,diesen aber aufgrund des zivildienstes nicht antreten kann, kann man diesen studienplatz genau an dieser stelle (uni) im darauffolgenden semester auch in anspruch nehmen oder verfällt dieser dann??? und was passiert dann mit dem immer noch nicht besetzten studienplatz??

Cranium
25.09.2004, 20:00
Wenn man einen Losplatz, egal aus welchem Beweggrund nicht annimmt, verfällt dieser und geht an das nächste Los.
Nur bei Plätzen im ZVS-Verfahren hättest du Anspruch auf den Platz nach geleisteten Dienst.
Gruß Cranium

schwachbrust
25.09.2004, 22:19
das ist ja dann ganz schön unfair dann wäre man ja tatsächlich durch den ohnehin schon oberbe********** zivildienst benachteiligt....aba warum aufregen wenn ich so und so niemals gezogen werde...hatte noch nie irgendwas gewonnen :-D

Spinneritis
25.09.2004, 23:41
@ Cranium
Ich hab nen iMac und aus dem Grund keine linke Maustaste (ich hab gar keine Maustasten und auch kein Diskettenlaufwerk und lauter so ne Sache aus dem letzten Jahrtausend). Natürlich kann man das als Mac-User trotzdem bewerkstelligen, aber ich hatte keine Lust mich damit auseinander zu setzen- ihr werdet es auch so finden!

Kallae
26.09.2004, 10:37
also ich habe letztens noch mit ner studienberaterin aus münster getelt und diese schöne frau hat mit erzählt, dass man durch bund und zivi keinen nachteil gegenüber anderen haben darf! (das gilt, z.B. beim bund aber nur für die mindestwehrdienstzeit, nicht bei einer freiwilligen dienstverlängerung)
wenn ich jetzt also einen studienplatz durch los bei uni x erhalte, soll ich mit dem wisch zur uni latschen, denen sagen das ich im mom noch beim bund bin, meinen platz aber schnellst möglich antrete und dann behalte ich einen rechtsanspruch (so die beraterin am tele) auf eben diesen platz! ich habe mich daher auch am losverfahren beteiligt, obwohl ich am 4.10 zum bund muss :-((

Cranium
26.09.2004, 19:28
@Kallae

Schöne Studienberaterinnen erzählen manchmal viel.

@Schwachbrust

Ruf doch sonst mal bei ner Uni an und auch die ZVS und frag die mal.

Aber ich bin mir meiner Sache eigentlich sicher:

Dem Wehr- Zivildienstleistenden darf kein Nachteil entstehen.
Das stimmt.
ABER

Da die erneute Auswahl nach dem Dienst die ZVS übernimmt, hat das Losglüch (keine ZVS) nicht diesen Status.

Aber hoffentlich irre ich mich.
Wenn du dich erkundigt hast, poste doch bitte das Ergebnis.
Gruß Cranium

Cranium
26.09.2004, 19:32
@ Cranium
Ich hab nen iMac und aus dem Grund keine linke Maustaste (ich hab gar keine Maustasten und auch kein Diskettenlaufwerk und lauter so ne Sache aus dem letzten Jahrtausend). Natürlich kann man das als Mac-User trotzdem bewerkstelligen, aber ich hatte keine Lust mich damit auseinander zu setzen- ihr werdet es auch so finden!

Das Finden ist nun wirklich net das Problem, sollte nur ein kostenloser Tipp sein für dich.
Aber iMac????
Ich glaube ich lebe im letzten Jahrtausend!
Was soll das denn sein?
Ein mit Jonenumkehrschub betriebener Handstaubsauger mit integrierter Milbenwegbeamtechnik?

Spinneritis
27.09.2004, 17:36
@ Cranium
Ja! Ich liebe meinen kleinen Mac (ist ja mitlereweile Sammler- und Liebhaberstück) und jedenfalls brauchen wir Mac-User uns nich ständig mit Viren rumärgern und überhaupt ist alles viel schöner und einfacher.
Das ist aber Ansichtssache.

Freuke
29.09.2004, 16:15
Nochmal zum Losverfahren bei der LMU in München. Kann man nun für alle Fächer, bei denen evtl. ein Losverfahren stattfindet einen Antrag hinschicken oder muss man sich auf ein Fach beschränken? Dass man nur einen Antrag pro Fach stellen kann ist klar. Ich würde nämlich gern zusätzlich ein Los für Tiermedizin wegschicken. Tiermedizin wäre eine ECHTE Alternative.

Fossy Payne
29.09.2004, 16:36
Naja ob Tiermedizin jetzt die wirklich gute Alternative darstellt sei mal dahin gestellt allerdings muss das jeder für sich selbst entscheiden.

Aber soweit ich weiß darf man auch an mehreren Losverfahrfächern pro Uni teilnehmen. Geht das denn an der LMU.

Tiermedizin ich weiß nicht ... Gehalt stimmt zumindest bei diesem Beruf

Freuke
29.09.2004, 16:50
Naja, mein Grossvater ist Tierarzt. Das Interesse und ein kleiner Einblick in die verschiedenen Tätigkeitsfelder ist somit also schon da; Natürlich ist Humanmedizin für mich wesentlich wichtiger. Die Angst spielt bei mir aber eine grosse Rolle. Wenn ich sicher sein könnte, dass es nächstes WS klappt - na gut. Aber diese Ungewissheit macht mich fertig. Und falls es nächstes Jahr nicht klappen sollte, weiss ich nicht, ob ich noch ein weiteres Jahr warten könnte. Naja aber troztdem die Frage, ob man ein weiteres Los an die Münchner Uni hinschicken kann. Nicht dass ich dadurch dann von der Teilnehmerliste gestrichen werde

Fossy Payne
29.09.2004, 16:54
ruf halt morgen mal geschwind an und dann weißt es genau. Naja und du und ich bekommen nächstes Jahr auf jeden Fall einen Studienplatz, du vielleich schon zum Sommer

Freuke
29.09.2004, 17:40
Das Problem ist, dass man mir zwei!!! verschiedene Auskünfte gegeben hat. Das habe ich bisher bei der LMU schon des öfteren erlebt. Bei der Studienberatung: Man kann nur einen!! einzigen Losantrag einreichen. Bei der Studentenkanzlei: Man kann für jedes Fach einen Antrag stellen. Aber auch diese Auskunft kam mit Verzögerung und einer gewissen Unsicherheit. Deswegen wollte ich wissen, ob jemand vielleicht etwas KONKRETES weiss.

Cranium
29.09.2004, 22:14
Man darf für ein Fach nur einen Antrag einreichen.
Aber für beliebig viele Fächer jeweils einen Antrag stellen.

Fossy Payne
29.09.2004, 22:21
so sehe ich das auch!!!!

Spinneritis
30.09.2004, 19:00
Die Jungs haben Recht: Man darf für beliebig viele Fächer Losanträge hinschicken, aber nur ein Los pro Fach (sonst wird man ausgeschlossen). So hab ich es auch auf den Homepages der Unis nachgelesen.

Cranium
30.09.2004, 19:43
Et voila! :-))