Pietglocke
27.09.2004, 14:07
Hallo zusammen,
ich habe heute bei unserem LPA (Saarland) angerufen, und gefragt, ob ein Splitten der Famulatur möglich sei.
Daraufhin meinte die Frau am Telefon, das so etwas noch nie möglich gewesen wäre, da in der Appr.Ordng. steht, die Famulatur ist für die Dauer eines Monats abzuleisten. Von Splitten sei da nichts erwähnt. :-???
Weder in der neuen, noch in der alten!
Eigentlich wollte ich die restlichen Tage bis Semesterbeginnnoch sinnvoll nutzen, und jetzt :-??? :-???
Gibts dazu nicht irgendweine Rechtsgrundlage mit Hand und Fuß?
Grüße,
Peter
ich habe heute bei unserem LPA (Saarland) angerufen, und gefragt, ob ein Splitten der Famulatur möglich sei.
Daraufhin meinte die Frau am Telefon, das so etwas noch nie möglich gewesen wäre, da in der Appr.Ordng. steht, die Famulatur ist für die Dauer eines Monats abzuleisten. Von Splitten sei da nichts erwähnt. :-???
Weder in der neuen, noch in der alten!
Eigentlich wollte ich die restlichen Tage bis Semesterbeginnnoch sinnvoll nutzen, und jetzt :-??? :-???
Gibts dazu nicht irgendweine Rechtsgrundlage mit Hand und Fuß?
Grüße,
Peter