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Captain Cosmotic
02.10.2004, 14:39
Hallo,

ich hätte da mal eine vielleicht dumme Frage;
Kann ich eigentlich als Arzt meine eigenen Rezepte ausfüllen? Nicht für mich, sondern für andere; beispielsweise um ein Antibiotikum o.ä. zu verschreiben.

Reicht da tatsächlich ein Zettel mit meinem Name, Adresse und dem Wort "Rezept"? Und dann einfach handschriftlich das gewünschte (rezeptpflichtige) Medikament draufgekritzelt?
Ich meine - mit dem Arztausweis kann ich ja selbst jedes Medikament aus der Apotheke holen; aber kann ich eben auch anderen Menschen ein "Privatrezept" ausstellen und denen somit die Möglichkeit geben, rezeptpflichtige Medis in der Apotheke zu bekommen?

Vielleicht sollte ich das alles wissen, aber irgendwie hat man sowas im Studium ja nie gelernt :-lesen

Vielen Dank für eure Hinweise/Quellen,
Der Captain

Froschkönig
02.10.2004, 14:47
Also theoretisch kann man Privatrezepte auch auf Klopapier schreiben ;-)

Drauf sein muß:

Name und Anschrift des Arztes,
Medikament mit Packungsgröße
Signatur
Name des Patienten
Datum
Unterschrift des Arztes (und Stempel ???)

Tut mir Leid, ist leider schon etwas verschwommen bei mir, hoffe ich hab nix vergessen....aber eigentlich sollte das schon gehen :-nix

Der Frosch

Hellequin
02.10.2004, 14:50
Also ich hab ja mal als Krankenpfleger auf ner Privatstation geschafft, und bei uns war es so, das es für Privatrezepte bestimmte Vordrucke gab( eigentlich ist Vordruck übertrieben, stand oben halt privatrezept drüber :-D ), und das ganze musste dann unterschrieben und mit einem Stempel versehen werden. Ich denke halt das der offizielle Stempel das wichtigste an der Sache ist.

EDIT: Frosch hat natürlich recht, die Pat.daten gehören auch mit drauf!

Captain Cosmotic
02.10.2004, 15:04
Okay, also meine Rezeptzettel sehen so aus!
(Ich glaube, ich brauche nicht lange zu warten bis irgendeine Apotheke anruft und abcheckt, ob es mich wirklich gibt :-)) )

Die Niere
02.10.2004, 15:05
Ein Stempel ist meines Wissens nicht nötig - zumindest habe ich schon recht oft Pirvatrezepte von einem befreundeten Arzt ohne Stempel (aber natürlich mit Unterschrift) einlösen können.

Aber eine andere Frage noch: Wie sieht es eigentlich mit Kassenrezepten aus? Ist es erlaubt seine eigenen Rezepte im Spital auszufüllen, wenn man einfach die dazugehörige Karte in den Leser schieben kann und fertig? Wohl eher nicht, oder?

gruesse, die niere

netfinder
02.10.2004, 15:26
fehlt der Stempel müssen die Daten, die auf dem Stempel stehen, eben von Hand eingetragen werden.

DoktorW
02.10.2004, 16:44
@Cosmotic: das bild geht nich ...

kannst mir ja mal eins auf Klopapier schreiben, ich reich es dann auch bei der KAsse ein :-))

Vystup
02.10.2004, 17:30
afaik muessen privatrezepte keiner bestimmten form genuegen. frosch hat ja alles wichtige gesagt, ansonsten kannst du draufschreiben was du willst. fuer kassenrezepte brauchst du dann aber eine kassenzulassung mit der entsprechenden nummer so weit ich weiss.

Froschkönig
02.10.2004, 19:16
fuer kassenrezepte brauchst du dann aber eine kassenzulassung mit der entsprechenden nummer so weit ich weiss.
Abgesehen davon bin ich mir nicht sicher, ob man sich seine eigenen Kassenrezepte schreiben darf. Klar darf man in der Apotheke mit Ausweis als Arzt frei "einkaufen", aber sich seine eigenen Rezepte zu schreiben könnte quasi als "Versicherungsbetrug" ausgelegt werden. Denn dabei bestätigt man sich quasi selbst, daß die Versicherung einem die Medi´s zahlen soll...und da Versicherungen nicht blöd sind wenn es darum geht ihr eigenes Geld zu sparen könnte ich wetten, daß das nicht zulässig ist ;-)

Der Frosch

Vystup
02.10.2004, 19:28
im thread ging es doch aber um rezepte fuer andere oder?

Die Niere
02.10.2004, 20:05
im thread ging es doch aber um rezepte fuer andere oder?Das schon, aber Frosch ist netterweise auf einen Zwischenruf von mir eingegangen.

gruesse, die niere

chaos
04.10.2004, 11:52
Hallo Leute,

eigentlich müsste man doch auch eine Rechnung stellen können, die eine Private Krankenversicherung dann bezahlen sollte, oder nicht?

Bei den GKVs wird das natürlich wg. der fehlenden "Kassenzulassung" nicht gehen. Hat jemand von Euch schon einmal mit einer PKV etwas abgerechnet, bzw. dem Versicherten eine Rechnung gestellt? Wie kämpft man sich da durch die GOÄ?
Diese Frage stellt sich ja seit Freitag plötzlich auch uns "Frischlingen" :)

Ciao
Sascha

Vystup
04.10.2004, 14:42
das waere doch eigentlich mal eine gute frage fuer einen beliebigen hausarzt :D

Gwen
04.10.2004, 16:13
Also, um Rechnungen schreiben zu können, die dann von der privaten KK bezahlt werden sollen, musst Du niedergelassener Arzt sein. Das bedeutet nicht "Kassenarzt". Aber nur als privat niedergelassender Arzt (geht nur mit Facharztausbildung) hast Du überhaupt das Recht eigenmächtig zu behandeln (im Gegensatz zur Assistenzarztbehandlung im Rahmen eines Krankenhauses oder einer Praxis) und dafür Rechnungen auszustellen. Das geht mit einigen komplizierten Dingen wie evtl. Gewerbeanmeldung und Meldung beim Gesundheitsamt, eigener Buchhaltung und Steueranmeldungen etc. einher.

* Schlagt mich, wenn ich was falsches schreibe...*

test
04.10.2004, 23:20
Man darf sich doch auch ohne Facharzt niederlassen, natürlich nicht als Kassenarzt. Dachte ich zumindest immer. :-nix

chaos
05.10.2004, 21:48
Hi Gwen,

macht bei näheren Nachdenken Sinn. Erinnere mich dunkel an die Querelen für nicht niedergelassene Ärzte bzgl. der Abrechnung von Patienten im Notarztdienst in Bayern. Die haben irgendwie den Status von besonders "ermächtigen" Ärzten, sind aber wohl zukünftig nicht mehr in der KV vertreten. blabla
Außerdem darf man ja auch sein ärztliches Wirken eben nur an einem Fleck ausüben, das wird wohl einfach so nicht funktionieren.

Wäre auch zu praktisch gewesen. :)

Danke für den Denkanstoß
&Tschüß,
Sascha

Froschkönig
05.10.2004, 21:50
Man darf sich doch auch ohne Facharzt niederlassen, natürlich nicht als Kassenarzt. Dachte ich zumindest immer. :-nix
Also nur Privatpatienten ?
Als junger Mediziner kannst Du da ohne den nötigen Patientenstamm am eröffnungstag gleich die Insolvenz mit anmelden.....

test
07.10.2004, 19:13
Also nur Privatpatienten ?
Als junger Mediziner kannst Du da ohne den nötigen Patientenstamm am eröffnungstag gleich die Insolvenz mit anmelden.....

Ja das ist klar, aber gesetzlich ist es möglich soweit ich weiß.
Wobei ich mir vorstellen könnte, dass es ein paar Leute gibt, die nur irgendwelche Zusatzbezeichnungen haben vor allem im Bereich der alternativen Therapien und ohne Facharzt sich niederlassen. :-nix

DoktorW
09.11.2004, 16:38
@Captain: wie sieht es denn jetzt aus? ich will es sehen!!! :-notify

hirnsand
09.11.2004, 20:37
da hab ich doch auch noch was zum Thema was ein Rezept enthalten muss:
http://www.blaek.de/pdf_rechtliches/haupt/verschrv260799.pdf

und zum thema ausstellen von privatrezepten ausserhalb der dienstzeit:
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/privatrezept.pdf