Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitleid mit Hitler?
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Du magst recht haben, dass die Deutschen immer noch ein Völkchen sind, das Regeln und Vorschriften liebt. Aber was das heutige Ausmaß angeht, kann ich nichts Falsches daran finden!
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Wer ein bisschen Grips hat, benutzt seinen eigenen Kopf zum Denken, würde ich sagen.
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aber das hat auch seine Vorteile. Hier sind die Wände der Häuser gerade und sie fallen auch nicht um beim nächsten großen Windstoß. Und dank DIN Norm hängen alle Klos und Waschbecken in der richtigen Höhe und Heizungen heizen auch noch bei -10° in ausreichendem Maße :-)
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Dann erklär doch mal einer 14-Jährigen wieso sie in den Knast kommt...Ich versuch mal: deine Eltern sind aus dem EX-Yugoslavien nach D gekommen, also seid ihr "Ausreisepflichtige Ausländer" nun ist der Krieg vorbei, damit seid Ihr "Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" und die kommen in die "Sicherungs und Vorbereitungshaft" (sog.:Abschiebehaft) weil sie könnten sich einer Abschiebung entzeihen wollen, und dieser Verdacht ist gegeben da EX-Yugoslavien ärmer ist als Deutschland seid Ihr "offensichtlich ausreiseunwillig". Deine Vater Kommt natürlich in ein anderes Gefängniss als deine Mutter, und Du in noch ein anderes...so für die nächsten 18 Monate..Da Ihr aber keine Kriminellen seid habt kein Recht auf einen Anwalt
und keine Anklage und keine Öffentliche Gerichtsverhandlung...Auch ja Hast Du noch Taschengeld, das ist schön von dieser musst nämlich diese Haft bezahlen....
Tja ein Polizist brachte dies nicht übers Herz und nach Stundenlagen gewissenskoflikt entliess er einen Mann aus der Haft...vor Gericht sagte der Polizist: Er habe einen Eid aufs Grundgesetz abgelegt und dort stehen so sachen wie "Menschenwürde" und "Gewissensfreiheit" und sein Gewissen weigert sich unschuldige Menschen, die Nichts verbochen haben nur weil Sie Ausländer sind für Monate von Ihren Familien getrennt hinter Gitter zu sperren:
Urteil des Bundesgerichthofs (BGH): natürlich hat auch ein Polizist ein Recht auf ein Gewissen aber nicht bei der Arbeit, denn er gibt es am Dinstbeginn quasi in der Umkleide ab und holt es nach feierabend wieder...
!!!!!!!!
"denn der Gehorsam gegenüber dem Diebnherr hat nunmal Vorrang vor dem Grundgesetz" (so der BGH)
!!!!!!!!
hmmm ich frage mich ob am in all den Jahren seit 1933 in D überhaupt was dazugelernt hat..."es geziehme sich nicht führ den Untertan die Obrigkeit in Frage zu stellen" oder "er hat ein sauberes gewissen denn er benutz es nicht"
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Wie meinst Du den Satz?
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Jaa...und deswegen Bekomt auch ein retungswagen keine TÜV-Plakete weil der Verbandskasten abgelaufen ist....und ein Arzt musste eine Knolle zahlen weil er zwar einen gesammelten Artzkoffer aber keinen Verbandkasten hat....
Ist Abschiebehaft denn ein typisch deutsches Problem?
Wie handhaben das andere Länder (Italien, z.B.)?
questionmark
06.10.2004, 23:20
Typisch deutsch würde ich das Problem nicht gerade nennen. Ich denke, Deutschland ist doch noch ziemlich gemässigt, was das angeht, obwohl das in den letzten Jahren schon strenger gehandhabt wurde. In Australien zum Beispiel werden diese Leute erst gar nicht ins Land gelassen.
Die Niere
07.10.2004, 08:37
!!!!!!!!
"denn der Gehorsam gegenüber dem Diebnherr hat nunmal Vorrang vor dem Grundgesetz" (so der BGH)
!!!!!!!! Den nächsten Kinderschänder lasse ich dann auch sterben, weil mein Gewissen mir nicht erlaubt Menschen, die solche Taten begangen haben, zu behandeln. Sorry aber wenn Du so plakativ argumentierst, tue ich es auch.
gruesse, die niere
Den nächsten Kinderschänder lasse ich dann auch sterben, weil mein Gewissen mir nicht erlaubt Menschen, die solche Taten begangen haben, zu behandeln.
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Nicht ohne Grund ist es Dein gutes Recht als Arzt in (!) Deutschland (!) einen Patienten abzulehnen!!! Und wenn Du es in diesem Falle auch wirklich tust kann ich dir hier in dem Falle auch keine Vorwürfe machen...Die einzige Ausnahme bildet der akute Notfall!
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Die beiden anderen Zitate waren wohl zu sehr plakativ...
Ein gewissen verbietet mir erstmal (wenn nicht unbedingt unvermeidbar) einem Menschen Gewalt anzutun. Bei Deiner Handlung entsteht ein Schaden für einen menschen, bei der des Polizisten nicht, sodern es wird ein Schaden für einen Menschen Abgewendet! Es geht nicht um das eigene gewalttätige vorgehen gegen andere Menschen sodern um die Weigerung einem Menschen auf anordung der "Oberigkeit" Gewalt anzutun, und die Einzigen beiden Berufsgruppen für die das in der Praxis infrage komt sind Polizisten und Soldaten...wenn aber ein Politzist grundsätzlich im dienst kein gewissen zu haben hat, dann wozo braucht mann denn sonst als Deutscher ein "gewissen" im Grundgesetz? Nur einmal im Leben um Zivi statt Bund zu machen?
Bitte verzichte nun aufs Argument mit dem Tod eines Kinderschänders sei die Rückfallgefahr ein für alle mal beseitigt, mit mit dem am Leben lassen füge ich einem möglichen künftigen kind einen Schaden zu, denn es bringt nicht zum Tausendsten Male das Pro und Kontra der Todesstrafe auszudiskutieren...ich sehe daher die Analogie zu der Problematik NICHT!!!
Deine Analogie müsste dann lauten:
Was ist wenn mir vom Gesetz befohlen wird als Todesstrafe einen Kinderschänder totzuspritzen, weil es mir befohlen wurde? Und mein gewissen verbiet es?
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Ist Abschiebehaft denn ein typisch deutsches Problem?
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Wie handhaben das andere Länder (Italien, z.B.)?
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Für Italien brauche ich ein Paar minuten um die Akten rauszusuchen, und vieleicht verschiebt sich die Antwort auf den nächsten Tag
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Ja und Nein, die Gesetze in den meisten EU-Staaten sind meiner Meinung nach viel schärfer als unser oder doch euer (Ich leb in D seit ca. 20J) wie auch immer...halt viel der deutsche §57AuslG vor allem in Skandinavien ist die Haftdauer unbegrenzt
...aber man traut sich nicht umzusetzten, Deutschland ist meiner Meinug nach dass Land dass den Rekord an Grausamkeiten hält und zwar mit sehr grossen abstand...Details folgen zusammen mit Italien
1b)
Ein typisch deutsches Problen ist die typisch deutsche definition des "Ewigen Ausländers" im Staatsbürgeschaftsrecht also das Fehlen des Rechtsgrundsatzes "Stadtluft macht frei" (Achtung dies sind keine offiziellen Termini) also Ausländern mit Lebensmittelpunkt in Deutschland sowie die verweigerung der Austellung deutscher Dokumente bei Nichtanerkennung ausländischer dokummente sowie die sog. Residenzpflicht woraus sich in D dann die Abschiebehaft ergiebt...
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Jaa...und deswegen Bekomt auch ein retungswagen keine TÜV-Plakete weil der Verbandskasten abgelaufen ist....und ein Arzt musste eine Knolle zahlen weil er zwar einen gesammelten Artzkoffer aber keinen Verbandkasten hat....
Nur weil es unsinnige Regeln gibt, heißt das nicht, dass sie generell falsch sind. Die allermeisten funktionieren ganz prima, würde ich sagen. OK, welcher Mensch wünscht sich nicht, auch nach 20 Uhr oder am Sonntag einkaufen gehen zu können, aber dann kommt ja wieder die andere Seite der Medaille, dass mehr Menschen nachts und am Wochenende arbeiten müssen, man sowieso mehr Leute einstellen müsste etc.
Und zum Verbandskasten: was schlägst du also vor? Eine Ausnahmeregelung, dass bestimmte Fahrzeige keinen Verbndskasten an Bord zu haben brauchen? Oder dass man in solchen Fällen mal ein Auge zudrückt? Wer entscheidet dann, wann das OK ist und wann nicht? Gesunder Menschenverstand und Gewissen.... wär schön, wenn man sich darauf verlassen könnte. Kann man aber nicht. Schon mal was von Moralnieveaus gehört? Die wenigsten erreichen die Stufe, auf der man nach seinem Gewissen handelt. Die meisten Menschen bleiben da hängen, wo man sich eben schlicht und einfach an Regeln und Gesetze hält. Was im übrigens nicht heißt, dass man nicht versuchen sollte, diese ständig zu verbessern und anzupassen.
Nicht ohne Grund ist es Dein gutes Recht als Arzt in (!) Deutschland (!) einen Patienten abzulehnen!!! Und wenn Du es in diesem Falle auch wirklich tust kann ich dir hier in dem Falle auch keine Vorwürfe machen...Die einzige Ausnahme bildet der akute Notfall!Das Recht gilt aber nur für den niedergelassenen, selbstständigen Arzt.
Wenn ich in einem Krankenhaus (oder in einer Praxis) angestellt bin, muß ich (analog zum Polizeibeamten) sehr wohl der Anweisung meines Dienstherren Folge leisten und auch Patienten behandeln, die ich eigentlich lieber nicht behandeln will.
Das Recht gilt aber nur für den niedergelassenen, selbstständigen Arzt.
Wenn ich in einem Krankenhaus (oder in einer Praxis) angestellt bin, muß ich (analog zum Polizeibeamten) sehr wohl der Anweisung meines Dienstherren Folge leisten und auch Patienten behandeln, die ich eigentlich lieber nicht behandeln will.
Als Polizist, Feuerwehrmann und Soldat (und Zivi) bist Du im (!!!) "Disziplinarverhältnis in einer autoritär-hierarchischen Komandostruktur" (!!!) im Sinne des Beamten und Soldatenrechts d.h. der mit den mehr Sternen oder mehr Streifen gibt "Befehle" (!). Führst Du einen befehl nicht aus so wirst Du vors Militärgericht bzw. Disziplinargericht von der Miltärpolizei, den Feldjägern geschleift und dann nimmt man Dir einen deiner Streifen ab (!!! Degradierung als Disziplinarstrafe!!!) und wenn Du einen Ganz wichtigen Befehl verweigert hast, dann hast Du die (!!!) Straftat z.B." Fahnenflucht" "befehlsverweigerung" etc. (!!!) begangen und kommst wie der Ladendieb in den Knast. In der Paxis wird dies natürlich bei Soldaten strenger als bei Polizisten oder Feuerwehrleuten (bei den letzten eher theoretische möglichkeit, dort verhängt man duernd vermutlich Disziplinarstrafen wg. Alkohol im Dienst aber, ich glaub es ist noch nie ein Feuerwehrman wg gehorsamsverweigerung angeklagt worden...
Als Arzt in einem Krankenhaus haus Du keinen (!!!) "hoheitlichen Dienstherr" sondern einen (!!!) "Arbeitgeber" (!!!). Und dieser erwartet von Dir eine (!!!) "Arbeitsleistung" (!!!) aufgrund eures (!!!) "Vertrages" (!!!) die ihr beide als gleichberetigte Partner (!!!) sog."vertragsschlissende Parteien" (!!!) geschlossen habt. Wenn Du dich weigerst zu Arbeiten kann er Dich !"nur"! feuern (Arbeitsrecht->Arbeitsgerichte) und dich höchstens als Schadenseratz verklagen weil sich die Pat.s andere Kh´s suchen (Bürgerliches Gesetzbuch->Zivilgerichte), er kann dich aber nicht dafür in den Knast bringen, das gleiche gilt übrigens auch wenn die Polizei von mir eine Zwangsprobe von einem Angetrunkenen haben will, selbst wenn ich durch meinen Arbeitsvertrag mit dem KH "verpflichtet" bin: wenn sich ein Politzist weigert den Betrunkenen festzuhalten bringt ihn der Staatanwalt als sein "Dienstherr" wg. "Strafereitelung im Amt" in den Knast der der Politzist bekleidet das Amt des Helfers der Strafferfolgungsbehörde (i.D.=Staatsanwaltschaft); mich dagegen kann er höhstens böse angucken, denn ich bin nicht kein "Hilfbeamter der Strafverfolgunsbehörde" und ihm daher. Er kann höchstens den PÄD holen, meiner Klinik die Rechung für den PÄD schreiben, und diese wird mich dann feuern, aber ich kann dafür nicht in den knast kommen...
Schöne Theorie in der Praxis fürte ich mich viel viel mehr mehr vom Chefarzt mit der Kündigung als von Staatanwalt mit seinen allerschrecklichten Dewährungs-und Geldstrafen oder dem Militärtribunal mit seiner Degradierung solange ich nicht "unehrenhaft entlassen" werde, hab ich meinen Arbeitsplatz behalten, und die Chefärzte führen sich schlimmer auf als Generäle.:)
zusammenfassung bildlich: ich spreche von einem Soldaten der sich weigert auf menschen zu schiessen und deswegen vors zur (!!!)strafe(!!!) vor exekutionskomando kommt, und du von einem Taxifahrer der zum anderen Taxiunternehmen (!!!)bloß(!!!) wechselt, weil er sich weigert als pazifist in seinen Taxi soldaten rumzufahren.
ich weiss das die Realität umgekert ist als beamter kann man mehr ******** bauen, da man unkündbar ist...der Polizist, der den man freigelassen hat, ist ja auch nicht entlassen worden sondern zu einer geldstrafe veruteilt worden
*jaetet kraut und rueben*
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Nur weil es unsinnige Regeln gibt, heißt das nicht, dass sie generell falsch sind. Die allermeisten funktionieren ganz prima, würde ich sagen.
2)
Und zum Verbandskasten: was schlägst du also vor? Eine Ausnahmeregelung, dass bestimmte Fahrzeige keinen Verbndskasten an Bord zu haben brauchen?
Oder dass man in solchen Fällen mal ein Auge zudrückt?
3)
Wer entscheidet dann, wann das OK ist und wann nicht? Gesunder Menschenverstand und Gewissen.... wär schön, wenn man sich darauf verlassen könnte. Kann man aber nicht. Schon mal was von Moralnieveaus gehört? Die wenigsten erreichen die Stufe, auf der man nach seinem Gewissen handelt. Die meisten Menschen bleiben da hängen, wo man sich eben schlicht und einfach an Regeln und Gesetze hält. Was im übrigens nicht heißt, dass man nicht versuchen sollte, diese ständig zu verbessern und anzupassen.
1+3) Später
2) Im Falle des Artzes mit dem PKW: Augezudrücken! wg. sog. Ermessungspielraum. Schliesslich kann er ja Hilfe leisten un nur dadrauf kommt es an
Im Falle dieses spezielen Retungswagens: Mal auf die Bremsen und Reifen gucken, die waren nämlich nun hier völlig im eimer, aber der wagen erhielt trotzdem die TÜV-Plakette, nachdem er mit dem Verbandskasten aufgerüstt wurde...wozu in Gottes nahmen brauche ich einen Verbandskasten im PKW:
90% der Notfall-Medizin besteht aus Appoplexen und Herzinfarkten! Was soll ich da mit nem verbandskasten? und die meisten Unfälle ereigen sich eh im Haushalt und nicht im Strassenverkehr! und selbst wenn ich mal an einem Unfall tasächlich vorbeikommen sollte, dann gibt es drei möglichkeiten: der Notfall-Pat hat:
a)
eine verletzung: Schürf/Platzwunde/Riss/offene Fraktur für die der Verbandskasten gut wäre, aber die kann doch auf den RTW warten die 10-15 min.
b)
eine lebesbedrohliche Arterielle Blutung: dann ist der Pat in 2 min tot. wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass ich ausgerechet in diesen 2 min vorbeikomme
c)
eine Amputationsverletung mit arterieler blutung passiert vor meinen augen!:
dann hab ich eh nich die zeit im Verbandskasten kramen sonndern muss mir eh a la McGaywer einen Druckverband aus meinem Puli und der gürtelschnalle Jeans etc improviseiren sonst droht ich persönlich brauch etliche minuten um aus mullbinden und komressen sowie einen druckverband zu formen: eine gürtel ein Puli oder T-shirt sind da genausogut und bei der schlehten Prognose wg. Blutverlus ist ein verzicht an sterilität gerechtfertigt, und fürs hochhalten d. extremität, das abdrücken d. gefäße das abbinden als ultima ratio
d)
der pat. ist reanimationspflichtig: dann brauch ich nen ambubeutel u. keinen verbandkasten....
:-wow :-micro :-blush :-dance :-top :-sleppy :-meinung ;-) :-( :-nix
*jaetet kraut und rueben* :-D :-winky :-bee :-peng :-meinung :-D :-oopss :-? :-)
Schöne Theorie in der Praxis fürte ich mich viel viel mehr mehr vom Chefarzt mit der Kündigung als von Staatanwalt mit seinen allerschrecklichten Dewährungs-und Geldstrafen oder dem Militärtribunal mit seiner Degradierung solange ich nicht "unehrenhaft entlassen" werde, hab ich meinen Arbeitsplatz behalten, und die Chefärzte führen sich schlimmer auf als Generäle.:)
[...]der Polizist, der den man freigelassen hat, ist ja auch nicht entlassen worden sondern zu einer geldstrafe veruteilt wordenHier deckt sich trotz Unterschieden in der Theorie aber ausnahmsweise mal die Praxis, denn in beiden Fällen führt das Ganze für den entsprechenden Beamten/angestellten Arzt zu finanziellen Einbussen und karrieretechnischen Hindernissen.
2) Im Falle des Artzes mit dem PKW: Augezudrücken! wg. sog. Ermessungspielraum. Schliesslich kann er ja Hilfe leisten un nur dadrauf kommt es an
[...]
eine Amputationsverletung mit arterieler blutung passiert vor meinen augen!:
dann hab ich eh nich die zeit im Verbandskasten kramen sonndern muss mir eh a la McGaywer einen Druckverband aus meinem Puli und der gürtelschnalle Jeans etc improviseiren sonst droht ich persönlich brauch etliche minuten um aus mullbinden und komressen sowie einen druckverband zu formen: eine gürtel ein Puli oder T-shirt sind da genausogut und bei der schlehten Prognose wg. Blutverlus ist ein verzicht an sterilität gerechtfertigt, und fürs hochhalten d. extremität, das abdrücken d. gefäße das abbinden als ultima ratioNun beinhaltet der Verbandskasten ja neben Dingen wie dem Dreickstuch und 3 sterilen Sicherheitsnadeln auch durchaus nützliche Dinge wie z.B. Handschuhe.
Gerade in der von Dir oben geschilderten Situation mit stark blutenden Patienten ist es auch für einen Arzt nicht unwesentlich, sich selber zu schützen. (Gerade für einen Arzt ist es besonders wichtig, weil der ja in seinem Beruf später u.U. ständig das Risiko trägt, seine eigenen Patienten zu infizieren).
Wie soll sowas wohl in sinnvolle Vorschriften gefaßt werden?
"EH-Kasten für alle Fahrzeuge, außer die von Ärzten, die Einmalhandschuhe im Handschuhfach liegen haben. Dies gilt nur, wenn der Arzt auch im Auto sitzt. Fährt seine Frau alleine, muß sie zuvor einen EH-Kasten einpacken" :-???
DAS ist erst bürokratischer Blödsinn!
Deshalb ist es schon wichtig und richtig zu sagen:
Alle haben so ein Dingen dabei, egal ob Arzt, Schwester oder Arztfrau! :-dafür
Im Falle dieses spezielen Retungswagens: Mal auf die Bremsen und Reifen gucken, die waren nämlich nun hier völlig im eimer, aber der wagen erhielt trotzdem die TÜV-Plakette, nachdem er mit dem Verbandskasten aufgerüstt wurde.....
Wenn man lange genug sucht, findet man immer ein Beispiel, was die Vorschriften ad absurdum fuehrt.
Im allgemeinen koennen sie aber trotzdem durchaus ihre Berechtigung haben.... und wenn Du mal eine kleine Verletzung hast, ist ein Verbandskasten sehr nuetzlich.
Hmm, Hmm wie komm ich von hitler auf den verbandskasten?
Ah ja das mit verbandkasten solte nur zur Aufheiterung beitragen...und man kenn für jede Vorschrift endlos das hin und wieder diskutieren, ich wollte nur sagen dass in bestimten fällen Vorschrifften offenkundig sinnlos sind und der Polizist hätte es auch bei einer mündlichen belehrung belassen können...aber gut ich bin duf diesen Thread eher wg. "demonisierung" und dem "blinden gehorsam" gekommen...
Ist Abschiebehaft denn ein typisch deutsches Problem?
Wie handhaben das andere Länder (Italien, z.B.)?
In Italien ist die maximale Anhaltedauer in sog. "Centri di detenzione teporanea" beträgt bis zu 30 Tagen, allerdings handelt es sich dabei nicht um Gefängnisse sondern um Einrichtungen die Von der Polizei und dem Italiensichen Roten Kreuz betrieben werden. Im gegensatz zu den 18 Monaten in D, und: die Betrofenen haben das Recht auf einen Rechtsanwalt, dessen Fachkentnisse meist genaso Katastrophal sind wie die Hygiene. Stand des Wiener Sozialdienstes von 2000.
Haft in dem Sinne dass man Unschuldige in ein Gefängis sperrt ist praktisch (!) ein deutsches Problem...
Und was passiert nach dem 30 Tagen?
Werden die dann automatisch abgeschoben, wenn sie bis dahin keine Aufenthaltgenehmigung erwirkt haben?
Kommen sie frei, bis alles geklärt ist?
Die, die in der deutschen Abschiebehaft monatelang sitzten, die sitzen ja da nicht so lange, weil man gerade kein Flugticket für die nach Hause bekommt, sondern weil sie gegen die Abschiebung Protest eingelegt haben (wohlgemerkt, nachdem vorher bereits ein Abschiebungsgrund festgestellt wurde, z.B. i.S.e abgelehnten Asylantrags) und dieser Protest jetzt wieder die staatlichen Mühlen beschäftigt.
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Dann erklär doch mal einer 14-Jährigen wieso sie in den Knast kommt...Ich versuch mal: deine Eltern sind aus dem EX-Yugoslavien nach D gekommen, also seid ihr "Ausreisepflichtige Ausländer" nun ist der Krieg vorbei, damit seid Ihr "Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" und die kommen in die "Sicherungs und Vorbereitungshaft" (sog.:Abschiebehaft) weil sie könnten sich einer Abschiebung entzeihen wollen,
Gerne würde ich wissen, wie du denn diesem Problem, des Untertauchens von Ausgewiesenen, Herr werden willst? Wenn die Ausweisung nicht durchsetzbar ist, dann gibt es keine Steuerungsmöglichkeit der Migration. Richtig? Ist das ein wirklich wünschbares Ziel?
Ich bin nicht dieser Ansicht.
Jeder Staat muss die Möglichkeit haben, die Immigration in sein Territorium zu kontrollieren und zu steuern. Der Flüchtlingsstatus ist demnach behördlich zu prüfen und periodisch zu revidieren. Wenn die Gefahr nicht mehr besteht, dann besteht kein Flüchtlingsstatus mehr. Und die Immigration aus arbeitsmarktlichen Gründen bedarf eines Bedarfs des Immigrationslandes an den entsprechenden ausländischen Fachkräften.
:-meinung
Haft in dem Sinne dass man Unschuldige in ein Gefängis sperrt ist praktisch (!) ein deutsches Problem...
Australien inhaftiert grundsätzlich alle illegalen Immigration auf unbestimmte Zeit.
Australien inhaftiert grundsätzlich alle illegalen Immigration auf unbestimmte Zeit.
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Tun die Skandinavier ja auch...trotzdem kann ich Ich gebe zu dass ich nur Infos über Europa hab. Alles was ich von Australien kenne sind die Lager. Und diese haben einen grossen unterschied zu Gefängnissen:
erstens werden Familien nicht getrennt, zweitens können sich die Leute frei bewegen im und werden getrennt von Familien in Zellen untergebracht. Alles ws ich über australien weiss ist dass sie einen Riesiges Flughafenverfahren haben, bzw "Wüstenverfahren" d.h. die Leute gar nicht ins Land lassen. Dagegen richten sich nicht meine Einwende. Aber kein Staat hat das recht Leute die keine Straftäter sind ins gefängniss zu werfen. Woher beziehst DU also die Information dass Australien grundsätzlich alle Illegalen Einwanderer in Gefängisszellen steckt, und damit Familen auseinaderreist? Die Quelle könne ich echt für gebrauchen, da ich aus persönlichen Gründen jeden Quant info zu dem Thema sammle. Vielen Dank im Vorraus!
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