PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitleid mit Hitler?



Seiten : 1 2 [3]

1234556
08.10.2004, 18:17
Australien inhaftiert grundsätzlich alle illegalen Immigration auf unbestimmte Zeit.
In gefängnisse oder in Lager?
Nochmal Besten Dank im Vorraus!

1234556
08.10.2004, 18:31
Und was passiert nach dem 30 Tagen?
Werden die dann automatisch abgeschoben, wenn sie bis dahin keine Aufenthaltgenehmigung erwirkt haben?
Kommen sie frei, bis alles geklärt ist?

Nach Ablauf der maximalen Haftdauer werden die Leute entlassen gff. mit der Auflage das Land zu verlassen, weitere Infos habe ich nicht.

hobbes
08.10.2004, 19:00
In gefängnisse oder in Lager?
Nochmal Besten Dank im Vorraus!

Es handelt sich um Auffanglager speziell für illegale Einwanderer. Wohl werden dort die Familien nicht getrennt.
Leider kann ich dir also nicht weiterhelfen. Ich bin natürlich auch kein Verfechter davon, dass die Ausschaffungshaft offenbar in normalen Gefängnissen stattfindet. Wobei ich für die Haft selbst Verständnis aufbringen kann.

1234556
08.10.2004, 19:00
1)
Gerne würde ich wissen, wie du denn diesem Problem, des Untertauchens von Ausgewiesenen, Herr werden willst?
2)
Wenn die Ausweisung nicht durchsetzbar ist, dann gibt es keine Steuerungsmöglichkeit der Migration. Richtig?
3)
Jeder Staat muss die Möglichkeit haben, die Immigration in sein Territorium zu kontrollieren und zu steuern.
4)
Der Flüchtlingsstatus ist demnach behördlich zu prüfen und periodisch zu revidieren.
5)
Wenn die Gefahr nicht mehr besteht, dann besteht kein Flüchtlingsstatus mehr.
1)
Wieso soll nich in D funktionieren was in Schweden funktioniert? Z.B. das Carlund-Lager bei Stockholm ist ein Bewachtes Flüchtlingslager und dem Familien Zusammen untergebracht werden, Schweden hat daher keinen Einzigen Fall von Hungerstreik und um Gegensatz zu selbstmorden in D nicht mal einen einzigen Selbstmordversuch?
2)
Ja, aber dies tut nicht zur sache ich wende mich nicht gegen eine INTERNIERUNG in einem bewachchten Lager wie sie in den meisten mir bekannten westlichen Ländern praktiziert wird, sonder gegen eine IHAFTIERUNG in Gefängisszellen!!! Kein Staat hat das Recht unschuldige Menschen wie Krimminele in ein normales gefängis zu werfen und das ist eine weitgehend typisch deutsche Problematik!!! Denn dies ist ein Verbrechen, wie das schiessen durch DDR-grenzern auf Flüchtlinge. Gefängiss und Schusswafen gehören nicht dazu!!!
3)
Hab ich das je in Frage gestellt?
4)
Ja, er hat dieses Recht den Flüchtlingsstatus behördlich zu prüfen und periodisch zu revidieren.
5)
und nein er mehr dieser Recht nicht mehr wenn es sich um Ausländer handelt um jur. sog. "Ausländer die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland" haben. nach 20 Jahren in D ist diese Land nun meine Heimat, und der Staat hat nicht das Recht mich aus meiner Heimat zu vertreiben, den dies ist genauso ein verbrechen, wie die z.B. vertreibung von Deutschen durch die Rote Armee im WK2

1234556
08.10.2004, 19:04
Es handelt sich um Auffanglager speziell für illegale Einwanderer. Wohl werden dort die Familien nicht getrennt.
Leider kann ich dir also nicht weiterhelfen. Ich bin natürlich auch kein Verfechter davon, dass die Ausschaffungshaft offenbar in normalen Gefängnissen stattfindet. Wobei ich für die Haft selbst Verständnis aufbringen kann.

Dann sehe ich in diesem Punkt keine meinugsdifferenz! Damit 50% des künftigen Beitrages gegensandslos. Ich poste denn Trotzdem für die anderen!

Nachtrag nicht des künftigen sondern des Vorhergegengenen beitrages

hobbes
08.10.2004, 19:13
5)
und nein er mehr dieser Recht nicht mehr wenn es sich um Ausländer handelt um jur. sog. "Ausländer die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland" haben. nach 20 Jahren in D ist diese Land nun meine Heimat, und der Staat hat nicht das Recht mich aus meiner Heimat zu vertreiben, den dies ist genauso ein verbrechen, wie die z.B. vertreibung von Deutschen durch die Rote Armee im WK2

Nun wie sehe sind wir uns einiger als auch schon.

Nur in diesem Punkt muss ich meine Einwände geltend machen. Ganz klar, das ist eine sehr schwierige Frage mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen. Wenn du Deutschland als deine Heimat siehst und hier seit 20 Jahren wohnst, so hast du wohl die Möglichkeit einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen und Deutscher zu werden - oder du hättest diese Möglichkeit allemal gehabt. (Erwähne gleich, dass mir in diesem Punkt nicht sicher bin).
Ansonsten denke ich, kann man durchaus verlangen, dass jemand nach auch nach 20 Jahren wieder nach Hause zurückkehrt, falls die Gefahr, welche ihn zum Flüchtling gemacht hat, nicht mehr besteht. Immerhin hat derjenige 20 Jahre lang Schutz in Deutschland gefunden - dies erachte ich als eine grosse humanitäre Leistung.

1234556
08.10.2004, 23:59
1)
Wenn du Deutschland als deine Heimat siehst und hier seit 20 Jahren wohnst, so hast du wohl die Möglichkeit einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen und Deutscher zu werden - oder du hättest diese Möglichkeit allemal gehabt. (Erwähne gleich, dass mir in diesem Punkt nicht sicher bin)


Erstebn in meinem Fall ist dies eine Akademische Problematik, aber ich brauchte lange um dies zu erklären. ausserdem müsste ich dazu ein paar sachen von mir erzählen über die ich nur ungern rede...stell dir einfach vor ich hätt ne Deutsche geheiratet...

Tja das Tragische ist dass die meisten Deutschebn mit diesem Irrglauben schlafen während die Realität eine andere ist:
Die Vorrausetzung für eine Einbürgerung ist u.a. (a) 8-Jähriger (!!!) "rechtmässiger" (!!!) Aufenthalt in D, (b) Aufgebe der bisherigen Staatsbürgerschaft, (c) keine Vorstrafen, hört erstmal i.d. Theorie sich sehr vernünftig an, aber:
a)
dieser Punkt ist wahrscheinlich in 90% d. Fälle das Problem (meine persönliche schätzung)
"Rechtmässig" ist eine höhere Stufe als die "Legal": es reicht nicht aus dass ich in D 20J lang "geduldet" (Duldung ist mehr eine Ausetzung d. Abschiebung als eine Aussetzung d. Ausreisepflicht) denn dies bedeutet eigentlich war ich unrechtmässig in D aber seine allergütigste Majestät der Staat erträgt mich in seine Gnade, obwohl ich Nichtnutz führe zur "erheblichen Belastungen für Allgemeinheit" wg.z.B. "Inapruchnahme des knapen Wohnraums" (beides Orginalfloskel aus Hamburg ich Grüsse Hern Schill und die Partei der Rechtstaatlichen Offensive, die laut ihrer Satzung eine multikultullere Geselschaft), das bedeutet auch wenn ich in D 100-Jahre lang gedultet werde, ich immer noch zwar "legal" aber trotzdem unrechtmässig in D bin...
b)
Aufgabe der alten Staatbürgerschaft wahrscheinlich in 9% d. Fälle
dies wird schwierg bei personen die ggf gar nicht wissen ob sie noch die alte Staatsbürgerschaft besitzen und nicht selten sind die Botschaften da wenig Kooperativ, denn wer sein Vaterland verlassen hat gilt für uns als Verräter wie für die DDR die Republikenflüchtlinge, und deswegen inrieren wir einfach alle Anfragen, oder der Mann hat gefälligst zurt noch seinen wehrdienst (uach wenn er die sprache kaum spricht) nachzuhohlen (Wehrpflicht soll wohl ein Problem bei der Türkei noch bestehen und dem alten Yougslavien vor dem Bürgerkrieg gewesen sein) oder die Ausbürgerung ist eine Einahmequelle für ein Dritte-Welt land was dann bis zu vierstelligen Sumen in euro kostet und din D dann meist mehr unter die Defintion "Bestechung" als "Gebühren" fällt
c)
vorstrafen: nun selbst als zu 210% integrieter Ausländer hab ich das Problem: wenn ich als Jugendlicher zusammen mit meinen deutschen gemeinsam ein kiffe, haben meine Freunde kein Problem aber ich ein ganz grosses....das Ausländerrecht schreibt zwar vor das man da nachsichtig zu sein hat (§88AulG) aber die Realtät sieht anders aus...dazu komme ich noch ausführlicher...

hobbes
09.10.2004, 19:33
Die Vorrausetzung für eine Einbürgerung ist u.a. (a) 8-Jähriger (!!!) "rechtmässiger" (!!!) Aufenthalt in D, (b) Aufgebe der bisherigen Staatsbürgerschaft, (c) keine Vorstrafen, hört erstmal i.d. Theorie sich sehr vernünftig an, aber:
a)
dieser Punkt ist wahrscheinlich in 90% d. Fälle das Problem (meine persönliche schätzung)
"Rechtmässig" ist eine höhere Stufe als die "Legal": es reicht nicht aus dass ich in D 20J lang "geduldet" (Duldung ist mehr eine Ausetzung d. Abschiebung als eine Aussetzung d. Ausreisepflicht) denn dies bedeutet eigentlich war ich unrechtmässig in D aber seine allergütigste Majestät der Staat erträgt mich in seine Gnade, obwohl ich Nichtnutz führe zur "erheblichen Belastungen für Allgemeinheit" wg.z.B. "Inapruchnahme des knapen Wohnraums" (beides Orginalfloskel aus Hamburg ich Grüsse Hern Schill und die Partei der Rechtstaatlichen Offensive, die laut ihrer Satzung eine multikultullere Geselschaft), das bedeutet auch wenn ich in D 100-Jahre lang gedultet werde, ich immer noch zwar "legal" aber trotzdem unrechtmässig in D bin...
..

Das bedeutet also, wer sich lange genug der Ausreise widersetzt, der soll irgendwann die Bedingungen der Aufenthaltsdauer in Deutschland erfüllen. Man muss sich nur lange genug zur Wehr setzten. Dies hätte eine Rechtsungleichheit zur Folgen mit denjenigen, welche sich dem Abschiebeentscheid fügen und die Heimreise zum verordneten Zeitpunkt antreten. Gut, das Problem liegt natürlich bei der Verwaltung bzw. dem Staat der einen "illegalen Aufenthalt" duldet.

PS: Ich möchte betonen, es geht mir in keiner Weise darum dich persönlich anzugreifen. Als Einzelfall wünsche ich dir sogar, dass du erreichst, was du willst. Der politische Diskurs jedoch soll sich nicht nur auf den Einzelfall stützen und ist eine Abwägung von übergeordneten Interessen und Folgen für die einzelnen Menschen. Zu guter Letzt heisst dies: ich kann schon verantworten, was ich vertrete.

hobbes
09.10.2004, 19:36
vorstrafen: nun selbst als zu 210% integrieter Ausländer hab ich das Problem: wenn ich als Jugendlicher zusammen mit meinen deutschen gemeinsam ein kiffe, haben meine Freunde kein Problem aber ich ein ganz grosses....das Ausländerrecht schreibt zwar vor das man da nachsichtig zu sein hat (§88AulG) aber die Realtät sieht anders aus...dazu komme ich noch ausführlicher...

Der Anspruch an einen Einbürgerungswilligen ist höher als an den eigenen Landsmann. Das ist richtig. Jedoch: für den Landsmann ist das Heimatland einfach verantwortlich und es muss sich mit ihm beschäftigen. Der Einbürgerungswillige, der Ausländer und der Flüchtling hingegen, sie sind Gäste und einem Gast kann man das Gastrecht verweigern, falls er sich diesem nicht als würdig erscheint. Mit eigenen "Familienmitglied" geht dies nicht - es muss schlimmstenfalls "erduldet" werden.

luckyblue
10.10.2004, 19:52
Zunächst mal allen Kombattanten meinen Glückwunsch zur waghalsigen Exkursion in den Off-Topic-Bereich dieses Threads. Gute Reise und Chapeau;-)

@ der Numerische
Welcome back! Dich habe ich vermisst. Du textest diesen Thread wieder mit einem konspirativen Bullshit zu, dass man seine echte Freude an der Lektüre hat.



Die Vorrausetzung für eine Einbürgerung ist u.a. (a) 8-Jähriger (!!!) "rechtmässiger" (!!!) Aufenthalt in D, (b) Aufgebe der bisherigen Staatsbürgerschaft, (c) keine Vorstrafen, hört erstmal i.d. Theorie sich sehr vernünftig an, aber
Schlimmer noch, die Voraussetzungen sind deutlich schärfer: So sind neben guten Sprachkenntnissen und einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sogar regelmäßig ein EInkommen aus Erwerbsarbeit nachweispflichtig. Schande über das deutsche Volk, das - gefangen im Bewusstsein der Herrrenrasse heute so wie zur Stunde Null - nicht jeden xbeliebigen drogenabhängigen Kriminellen mit offenen Armen empfangen will, nur weil er zufälligerweise noch keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

zu (a)
Na und? Vor der Reform waren sogar regelmäßig 15 Jahre vonnöten. Darüber hinaus verschweigst du, dass es im Wege der Ermessenseinbürgerung sehr wohl zu einem eklatanten Unterschreiten des 8-Jahre-Kriteriums kommen kann - ganz ungeachtet der Regelungen bei "transnationalen" Verheiratungen.
"Rechtmäßiger" Aufenthalt bedeutet nicht wesentlich mehr, als dass eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verlangt wird. Diese ist übrigens nicht mit der "Duldung" gleichzusetzen, welche erst nach Entzug der Aufenthaltsgenemigung Platz greifen kann. Insofern entbehren auch deine Illegal/Duldung-Elaborate ein wenig der argumentativen Stichhaltigkeit.

zu (b)
Bei Unzumutbarkeit der Aufgabe kann von diesem Kriterium abgesehen werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Aufgabe mit persönlichen Nachteilen für den Betroffenen verbunden ist (z. B. Enterbung) oder die zuständige Behörde nachhaltig Schwierigkeiten macht, namentlich die Bearbeitung mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand verknüpft oder mehr als zwei Jahre verschleppt. Vgl. im einzelnen: http://www.im.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=7073

zu (c)
Da ertönt wieder der Evergreen von der faschistoiden Bullerei. Na toll. Erstens scheitert eine Einbürgerung nicht an einer Verurteilung wegen sogenannter Bagatelldelikte, zweitens bleibt die Jugendstrafgerichtsbarkeit (und die geht im Ernstfall bis 23 Lenzen) ganz außen vor, drittens gibt es auch hier Ermessensspielraum.
Der einschlägige Verbrauch von Betäubungsmitteln zu Rauschzwecken ist ein konkret genannter Abschiebungsgrund. Es besteht auch kein Bedarf, davon Abstand zu nehmen.

1234556
10.10.2004, 19:56
Dies hätte eine Rechtsungleichheit zur Folgen mit denjenigen

Die Rechtsungleiheit stört aber nimmandem im Strafrecht, bei krimminellen die sich nur lange genug der Justiz entziehen: Die Bagatelldelikte Brandstiftung, Kinderschändung, Kindstötung, Vergewaltigung, Totschlag verjähren, das Schwerstverbrechen als ein Ausländer in D die kostbare deutsche Luft zu atmen und dafür ins Gefängniss zu wandern, verjährt aber nichtmal bei Erwachsenen, auch wenns vor einer Generation von Eltern begngen wurde, und diese selbst in D geboren und pubertiert vieleicht sog. studiert.
Wenn ein leibeigener im Mittelalter in eine Stadt floh und beweisen konnte, dass er seit einem Jahr in der Stadt lebt, war er Bürger, denn "die Stadtluft hatte in frei gemacht" und seine Freiheit erkämpft, als also man sogar in gnade vor Recht ergehen in einer Zeit, wo die Inqusition aufs grausamste wütete...

welche sich dem Abschiebeentscheid fügen und die Heimreise zum verordneten Zeitpunkt antreten.
Weil dies keine Heimreise mehr sondern eine Vertreibung ist, weil die Heimat D ist

Gut, das Problem liegt natürlich bei der Verwaltung bzw. dem Staat der einen "illegalen Aufenthalt" duldet.
Nun, dieses Problem besteht hautsächlich bei 100.000den von Kriegsflüchtlingen (Flüchtlinge im Sinne des IV Protokols der Genfer Konwention, also z.B. alle Kriegsflüchtlinge aus dem Yugoslavien nach 93, die auch D freiwilling über die UN aufgenommen hat), die in Deutschland nur geduldet werden, auch wenn hier mittlerweile eine Generation aufwächst, die das Land welches ihre juristische Heimat nur aus Erzählungen kenn. Man schaft sich damit eine auf gepackten Koffern sitzende Generation von Jugendlichen die immer mehr zu einer sozialen Zeitbombe eines Libanesischen Flüchtlinglagers zu werden drohen, und verlangt auch noch eine höhere Rechtstreue als von deutschen Jugendlichen......

...für den Landsmann ist das Heimatland einfach verantwortlich und es muss sich mit ihm beschäftigen...Mit eigenen "Familienmitglied" geht dies nicht - es muss schlimmstenfalls "erduldet" werden.
Ich widerspreche Dir gar nicht grundsätzlich, nur bei Ausländern mit Ledemsmittelpunk D ist D das heimatland und somit verantwortlich, und müssen daher als Familienmitglied geduldet werden, seine verwandten kann man sich halt nicht aussuchen
nur noch eine Bemenkung zu §88/§87 AuslG zum Schluss, ich bezeiche es als Schweinerei, in den Fällen in denen sich die Kriminalität offenkundig daraus ergibt, das die Kriminalität gerade aus dem Auf gepackte Koffer sitzen, wenn ich als 16-Jähriger mitansehen muss, wenn alle meine Deutschen Freunde ein Handy haben, das sie sich durch Ferienjobs finanzieren, und ich nicht Joben darf, oder nicht mal bei Aldi einkaufen darf...

1234556
09.01.2005, 15:20
Der beitrag gehärt nicht dahin!

hobbes
09.01.2005, 15:43
Der beitrag gehärt nicht dahin!


Weshalb nicht? Und wieso wärmst du jetzt diesen Brei wieder frisch auf?

Neujahrsrakete
09.01.2005, 15:48
1234556 hatte ein Zitat aus einem anderen Thread hier reingebracht und das Posting auch hier beantwortet.
War sozusagen in den falschen Thread gerutscht.
Ist ja derzeit etwas "psychisch dekompensiert" unser Kleiner.
Aber die Verwechslung hat er selbst bemerkt und hat den hier falsch plazierten Beitrag gelöscht.

1234556
09.01.2005, 16:19
Weshalb nicht? Und wieso wärmst du jetzt diesen Brei wieder frisch auf?

Ich habe mich im Thread verklickt!

1234556
09.01.2005, 16:29
Weshalb nicht? Und wieso wärmst du jetzt diesen Brei wieder frisch auf?

Aber die Idee mit dem frisch aufwärmen ist vileicht gar nich so schlecht...immerhin haben mir Deine Beiträge und einige Analogien eine ganz neue Sicht auf viele meiner z.T. sehr persönlichen Probleme, gerade im Umgang mit Geri-Pat. Ich würde es Dir gerne Erklären ich weiss nur nicht, ob hier oder als persönliche Nachricht...wenn Du Bock hast...

1234556
09.01.2005, 16:31
Ist ja derzeit etwas "psychisch dekompensiert" unser Kleiner.


Momentan bin ich sehr ausgewogen und lasse mich durch nichts provozieren!
Es war mehr eine motrische Fehlleistung


:-))

hobbes
09.01.2005, 19:36
da bin ich aber echt mal froh, dass ich mich nicht wieder in diesen thread hineindenken muss.

Danke

1234556
09.01.2005, 20:14
da bin ich aber echt mal froh, dass ich mich nicht wieder in diesen thread hineindenken muss.

Danke

Ich würde aber dabei gerne trotzdem einen oder zwei Vergleiche aus diesen Thread anknüpfen...