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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jetzt einschreiben, erst in einem Jahr beginnen?



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c.gersch
13.10.2004, 19:07
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Froschkönig
13.10.2004, 19:15
Irgendwie bin ich verwirrt ???

Du bist bereits eingeschrieben UND hast noch Klagen laufen UND rechnest damit (noch einen ???) Studienplatz zugeteilt zu bekommen ????

Und zu der Frage:

Eingeschrieben sein aber erst ein Jahr später hingehen kann durchaus Probleme machen. Viele Unis verteilen ihre Praktikumsplätze für das erste Semester nur an die neu eingeschriebenen, die Vorklinik funktioniert da ähnlich wie das Schulsystem. Soll heißen: Evtl. könntest Du massive Probleme bekommen, später die nötigen Praktika besuchen zu können, aber schreib doch mal, um welche Uni es sich überhaupt handelt, dann kann Dir einer, der dort schon studiert besser weiterhelfen.

Rico
13.10.2004, 19:20
AFAIK mußt Du bei der Immatrikulation eine Bescheinigung vorlegen, daß Du entweder

- den Dienst schon geleistet hast
- untauglich bist
- aus anderen Gründen nicht eingezogen wirst oder
- falls Du derzeit noch Dienst leistetst, dessen vorraussichtliches Ende vor Beginn des Studienantritts sein wird.

c.gersch
13.10.2004, 19:23
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Froschkönig
13.10.2004, 19:24
AFAIK mußt Du bei der Immatrikulation eine Bescheinigung vorlegen, daß Du entweder

- den Dienst schon geleistet hast
- untauglich bist
- aus anderen Gründen nicht eingezogen wirst oder
- falls Du derzeit noch Dienst leistetst, dessen vorraussichtliches Ende vor Beginn des Studienantritts sein wird.
DAS is mir aber neu ?

Auszug aus den Immatrikulationsbestimmungen der TU München :


Zur Immatrikulation sind folgende Unterlagen mitzubringen:


Original des Reifezeugnisses (=Abitur)
gültiger Reisepaß oder Personalausweis
der Zulassungsbescheid
das Merkblatt zur Immatrikulation
Nachweis zur studentischen Krankenversicherung
Nachweis über den bezahlten Studentenwerksbeitrag

Gruß, Der Frosch

test
13.10.2004, 19:28
AFAIK mußt Du bei der Immatrikulation eine Bescheinigung vorlegen, daß Du entweder

- den Dienst schon geleistet hast
- untauglich bist
- aus anderen Gründen nicht eingezogen wirst oder
- falls Du derzeit noch Dienst leistetst, dessen vorraussichtliches Ende vor Beginn des Studienantritts sein wird.

Das wäre mir auch neu. Ich war untauglich und mußte das niemandem an der Uni beweisen oder erwähnen. :-nix

ChuMMer
13.10.2004, 19:36
Hi,

... habe aber Studienplatzklagen laufen und gehe davon aus, einen Studienplatz zugeteilt zu bekommen. ...

Chris


sei da mal nicht zu optimistisch ..... chancen stehen leider sehr sehr schlecht


:-nix

Rico
13.10.2004, 19:40
Hm... ich meine mich zu erinnern eine hingeschickt zu haben.

Kann aber auch sein, daß das war, weil ich meinen Studienplatz zuerst wegen Zivi nicht hab annehmen können und ihn dann wiederhaben wollte...

Froschkönig
13.10.2004, 19:46
@c.gersch

Bin grad mal ein wenig auf unserer Verwaltungsseite rumgesurft.

Wenn Du Dich für die in Frage kommenden Semester einfach beurlauben läßt, sollte das gehen (siehe Beispiel-Formular im link) :-)

http://portal.mytum.de/archiv/form_studium/form_studium_20030303_110547/index_html

Gruß,
Der Frosch

Jemine
13.10.2004, 20:01
Weswegen läuft denn deine Klage? Brauchst doch da einen echt triftigen Grund, oder?
Viel Glück

80erJoschi
13.10.2004, 20:11
Sehe das wie ChuMMer! Bekomm erstmal über Klage nen Platz, denn kannst dir darüber Gedanken machen. Einen Stud.platz über Klageverfahren zu bekommen ist verdammt schwierig geworden, u. man benötigt viel viel Glück! Sprech da leider aus Erfahrung... aber trotzdem viel Erfolg!

Rico
13.10.2004, 20:44
Weswegen läuft denn deine Klage? Brauchst doch da einen echt triftigen Grund, oder?Na der übliche Grund eben...

Kapazitätsklage.

c.gersch
13.10.2004, 23:29
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Froschkönig
13.10.2004, 23:42
vor allen Dingen sehe ich es als mein Recht an, wenn ich mir Mühe für mein 1,9er Abi gegeben hab, dass ich den Beruf erlernen kann, den ich möchte. Schließlich zahle ich Steuern - heute und vor allen Dingen später.Das Recht verwehrt Dir der Staat zum gegenwärtigen Zeitpunkt ja nicht, er zwingt Dich nur, damit zu warten.

Und niemand bewertet Dein Abi schlechter, es ist nur so, daß Bildungspolitik Ländersache ist und dadurch unterschiedliche "Standarts" geschaffen werden, welche sich in unterschiedlichen NC´s niederschlagen. Nichts desto weniger wünsch ich Dir viel Glück ! :-)

Der Frosch

P.S. Es kann sehr wohl nach Ländern und nicht nach Schulen unterschieden werden, da jedes Land einen eigenen Lehrplan hat, nicht aber jede einzelne Schule ;-)

Cranium
13.10.2004, 23:57
1.Studienplatzklage ist so gut wie zwecklos!!
Mach dir nicht so viele Hoffnung.

2.Wenn du nach während deines Zivis einen Platz erhalten solltest (über Zvs- Verfahren), dann wird dir nach deinem Zivi ein Platz garantiert.

Wer sagt, dass man mit 1,9 studieren kann was man will? Jeder egal was für ein NC hat das Recht zu studieren was man will!!

Viele denken immer, wenn sie ein besonders gutes Abi gemacht haben müüsten sie zwangsläufig Medizin studieren, als ob es ein Naturgesetz wäre.*Augenroll*

Gruß Cranium

tonexxx
14.10.2004, 00:02
(denn man verklagt ja immer mehrere auf einmal)
Ohne deine Hintergründe zu betrachten: macht MAN das also jetzt also so?

Froschkönig
14.10.2004, 00:07
Bevor diese Debatte sich völlig von der ursprünglichen Frage entfernt:

Hier geht es kaum um die Aussicht einer Klage. Daß selbige gering ist, ist ja bereits festgestellt worden. Also bitte keine Hexenjagd, nur weil jemand optimisitsch ist. Er mag Euch oder mir glauben oder auch nicht, aber die Zukunft wird schon zeigen, woran er ist oder eben nicht ist :-)

Wichtig ist bei der ursprünglichen Frage nur, ob es einen Modus gibt, den Studeinplatz mit einem fortdauernden Zivildienst zu vereinbaren und das sollte ja bereits geklärt sein :-)

Grüße,
Der Frosch

tonexxx
14.10.2004, 00:17
Ich find Hexenjagden klasse...

So mit Schwimmprobe und allem was dazu gehört. :-))

Gruß,
tonexxx :-party

Froschkönig
14.10.2004, 00:20
Ich find Hexenjagden klasse...

So mit Schwimmprobe und allem was dazu gehört. :-))
genau..und vor dem Schlafengehen 30 mal ums Bett rennen, damit man einen Vorsprung vor dem fiesen Einbrecher hat :-D

questionmark
14.10.2004, 01:00
Klage gegen die ZVS (es verstößt meiner Ansicht nach gegen das GG, mein hessisches Abi schlechter zu bewerten als ein Berliner Abi. Wenn man das macht, dann muss man nach Schulen unterscheiden, aber pauschal nach Bundesländern wird nicht gehen). Das könnte mir über einen Vergleich einen Studienplatz bringen.

Dauert so eine Klage nicht ewig? Das muss doch durch einige Instanzen, oder?
Ich habe damals auch erwogen, ob ich nicht klagen sollte, weil es irgendwie unlogisch erscheint, wenn man Anerkennungsprüfungen für ein ausländisches Abitur machen muss, dann aber nicht in die Landesquote des Bundeslandes, in dem man die Prüfungen abgelegt hat, kommt, sondern zu jeder erneuten Bewerbung einem anderen Bundesland zugelost wird. (Hat das irgendjemand verstanden? :-)) ) Genauso unlogisch war die Begründung, warum der Abschluss nicht anerkannt wird: Da der Abschluss -wie die deutsche Oberstufe- zwei Jahre dauert, war meine Schulzeit zu kurz, weil ich ihn aufgrund der Verschiebungen des Schuljahrsbeginn in 18 Monaten fertig gemacht habe. (Dabei hab ich die erste Klasse doch zweimal gemacht, haben die aber einfach nicht gezählt... :-D ) Hab damals eine Klage eingereicht, aber als diese aber auch in zweiter Instanz abgewiesen wurde, meinte der Jurist, müsste man noch einige Instanzen weiter, um die durchzusetzen. Und bis dahin habe ich fertig studiert... Aber wenn ich mal Langeweile haben sollte, verfolge ich es weiter. :-D