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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation trotz Vorstrafe



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dr.doolittle
12.12.2004, 12:38
im führungszeugnis belegart 0 steht erst was drin, wenn man entweder eine sexuelle straftat begangen hat oder zu mehr 90 tagen und mehr tagessätzen verurteilt wurde.

Dr. Sziget
12.12.2004, 20:22
Habe gerade etwas gegoogelt und das hier gefunden.. fragt mich aber nicht wer diese frau kraft genau ist...vielleicht hilfts ja weiter

Strafverfahren nach BAföG-Missbrauch
Hannelore Kraft: "Die BAföG-Ämter differenzieren nach umfassender Einzelfallprüfung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit und Vorsatz." Lediglich bei Vorsatz - also dem Nachweis krimineller Energie zur Verschleierung der finanziellen Verhältnisse - werde ein Strafverfahren eingeleitet, so Kraft. Dies war seit der Überprüfung im Juli 2002 in 234 Fällen der Fall, in 657 Fällen wurde ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro verhängt. Bei der Bearbeitung durch die BAföG-Ämter habe die Geltendmachung der Rückforderungen jedoch Priorität gegenüber der Festsetzung von Bußgeldern oder der Einleitung von Strafverfahren.

grüße
Dr.Sziget

milz
05.12.2010, 18:24
Muss mich selbst korrigieren. Für die Approbation reichte bei mir glaube ich ein polizeiliches FZ, wenn ich mich recht erinnere. Der AG (Uni = öffentlicher Dienst) wollte jedoch ein behördlliches.

Muriel
05.12.2010, 21:07
Hast Du Dich jetzt daran erinnert, dass Du vor sechs Jahren hier was geschrieben hast, was Du nun korrigiert hast? Respekt ;-) Und das lange, nachdem Du Deine Approbation beantragt hast ;-)

milz
05.12.2010, 21:55
Die Suchfunktion war schuld.

fiden
05.12.2010, 22:25
also ich hab zwar noch nichts mit examen, geschweige denn approbation zu tun xD aber muss man bei den bewerbungsunterlagen für den AG (Arbeitegeber) nicht nur die Approbationsurkunde mitschicken?

Ich höre zum ersten mal, dass man sich als Arzt mit zusätzlichem Führungszeugnis bewirbt :-nix

oder ist das üblich? interessiert mich :-oopss

milz
05.12.2010, 22:30
also ich hab zwar noch nichts mit examen, geschweige denn approbation zu tun xD aber muss man bei den bewerbungsunterlagen für den AG (Arbeitegeber) nicht nur die Approbationsurkunde mitschicken?

Ich höre zum ersten mal, dass man sich als Arzt mit zusätzlichem Führungszeugnis bewirbt :-nix

oder ist das üblich? interessiert mich :-oopss

Nein, nicht bei der Bewerbung mitschicken. Erst nach der Stellenzusage wollte die Personalabteilung das von mir haben.

fiden
05.12.2010, 22:34
Aber ist das denn nicht doppel gemoppelt? Mit Vorstrafe gibts keine Approbation - wer die hat, muss demnach auch n sauberes Zeugnis haben oder versteh ich da nun was nicht?

Was für ein Arbeitgeber ist das bei dir....Uniklinik bzw was für ein Träger?

Feuerblick
05.12.2010, 22:36
Na, weil zwischen Approbation und Bewerbung unter Umständen ja auch ein paar Jahre (mit vielleicht Arbeit an anderen Stellen) ins Land gegangen sein können und man in dieser Zeit durchaus entweder irgendwas hätte anstellen oder für etwas hätte verurteilt werden können? Daher will jeder Arbeitgeber auch ein Führungszeugnis haben...

Ehemaliger User 05022011
05.12.2010, 22:40
entweder irgendwas hätte anstellen oder für etwas hätte verurteilt werden können?

Justizirrtümer treffen besonders angehende Ärzte meinst du ? :-))

Feuerblick
05.12.2010, 22:44
Damit meinte ich, dass man
1. in der Zeit ein Verbrechen begehen könnte
oder
2. für ein bereits vorher begangenes, aber bis zur Erteilung der Approbation noch nicht aktenkundiges Verbrechen (weil vielleicht noch kein Verfahren eröffnet wurde) verurteilt werden könnte.

Wer denken kann, blamiert sich nicht, gell?! :-))

Ehemaliger User 05022011
05.12.2010, 22:47
Wer denken kann, blamiert sich nicht, gell?! :-))

und wer ein wenig Humor hat, der auch nicht gell :-))

Feuerblick
05.12.2010, 22:48
Stimmt... :-))

fiden
05.12.2010, 22:48
Daher will jeder Arbeitgeber auch ein Führungszeugnis haben...

...na da hab ich mal wieder was dazu gelernt :-), hätt mir das ne personaltante irgendwann mal gesagt, hätt ich sonst definitiv diskutiert wozu das denn gut sein soll :)

Feuerblick
05.12.2010, 22:50
...na da hab ich mal wieder was dazu gelernt :-), hätt mir das ne personaltante irgendwann mal gesagt, hätt ich sonst definitiv diskutiert wozu das denn gut sein soll :)
*lach* Diskutieren kann man ja trotzdem mal ;-)

fiden
05.12.2010, 22:56
*lach* Diskutieren kann man ja trotzdem mal ;-)

zumal meine Freundin juristin ist und gerade mitliest:-nix Zitat "es dürfen gar nicht alle arbeitgeber einblick in ein behördliches führungszeugnis haben. dass müssen schon behörden/öffentliche arbeitgeber sein"
aber ich denke nicht dass ich diskutieren werde wenn das wirklich NORMAL ist und jeder von euch ein führungszeugnis zur approbation einreichen muss :-))

oder gibt es jetzt jemanden der kein führungszeugnis zusätzlich zurl approbation beim AG einreichen musste? dann diskutier ich vll doch :-top

Feuerblick
05.12.2010, 22:58
Naja, für den Arbeitgeber ist es ja nicht mehr das "große" Führungszeugnis sondern das normale polizeiliche Führungszeugnis. Nur die Approbation fordert die Belegart "0".

FataMorgana
06.12.2010, 20:10
Ich musste noch nie ein Führungszeugnis beim Arbeitgeber vorlegen (mittlerweile fünfte Stelle).

Feuerblick
06.12.2010, 20:18
Ich bisher immer... (mittlerweile vierte Stelle)

Muriel
06.12.2010, 20:39
Bei meiner ersten musste ich eines vorlegen, bei meiner zweiten nicht. Aber meine zweite und jetzige Stelle ist auch nicht so unbedingt der Standard, denke ich.