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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation trotz Vorstrafe



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Puschel
15.10.2004, 12:24
Wenn man wegen Bafög Betrug vorbestraft ist, hat man dennoch eine Chance, die Approbation zu kriegen?
Wer hat vielleicht das selbe Problem oder Erfahrungen mit anderen Vorstrafen und der Approbation?

Evil
15.10.2004, 12:38
Bringt denn BafoeG-Betrug einen Eintrag ins Strafregister?

Das ist ja nun kein Schwerverbrechen....

Puschel
15.10.2004, 12:42
Du meinst Bundeszentralregister?
Soweit ich weiß ja und das steht dann auch im behördlichen Führungszeugnis, was man für die Approbation braucht.

Evil
15.10.2004, 12:50
Frag am besten die Aerztekammer, die sollten's wissen.
Egal ob Landes- oder Bundes-.

Marburger Bund waer auch noch 'ne Anlaufstelle...

Pünktchen
15.10.2004, 13:31
@puschel
es kommt auf deinen individuellen Fall an, wann was im polizeilichen Führungszeugnis landet. Wie das weiterbehandelt wird, wenn es dort drinne steht, weiß ich nicht.

Also wenn du bestraft wirst und deine Strafe über 90 Tagessätzen liegt, dann erscheint die Strafe im Führungszeugnis. Und wird soweit ich weiß auch nie wieder gelöscht. *glaub*
Liegt deine Strafe unter 90TS dann bist du zwar "vorbestraft", aber erstens findet es keinen Eingang in dein Führungszeugnis udn zweitens wird es nach 5 Jahren wieder gelöscht!!!


Falls ein Richter an dir ein Exempel statuieren möchte und dir mehr als 90 TS aufbrummt und das streitfähig ist, dann versuch mit nem Anwalt deine Situation klar zu machen und weniger als 90TS zu bekommen.



Ich bitte um Richtigstellungen, falls mir ein Fehler in den obigen Angaben unterlaufen ist.


Gruß
pünktchen :-)


PS Gute Informationstelle mit Leuten, die sich sehr gut dazu auskennen: www.bafoegrechner.de und das Forum aufsuchen!!!

milz
15.10.2004, 13:58
Für die Approbation braucht man aber kein polizeiliches, sondern ein amtliches Führungszeugnis, soweit ich weiß und da stehn auch Vorstrafen mit weniger als 90 TS drin.
Wann da was verjährt und überhaupt, das weiß ich leider nicht.

Aber schau mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=2693

Puschel
15.10.2004, 14:02
ja man benötigt ein behördliches Führungszeugnis, in dem soweit ich weiß alles drinsteht und bei niedrigen strafen wie in diesem fall, wird es wenn ich ich nicht irre, nach 5 Jahren aus dem BZR gelöscht? Muss ich nach meinem Studium 5 Jahre warten, bis ich die Approbation beantragen kann?

Pünktchen
15.10.2004, 14:08
@milz
danke für die Erklärung :-top

Pascal
15.10.2004, 14:23
Schwierige Frage. Aber ohne jetzt schwarz malen zu wollen. Ich denke Gerade mit der Kiste könstest du Probleme bekommen. Im Zeugnis wird ja wahrscheinlich einfach nur Strafe X wegen Betruges stehen und nicht näher darauf Eingegangen werden, ob du versucht hast Alte Omis um ihre Rente zu bringen oder eben falsche Angaben bei der BaföG Bemessung gemacht hast. Ich weiß noch das un in der RD Ausbildung gesagt wurde, daß für den Öffentlichen Dienst gerade Vorstrafen in die Richtung Betrug und Diebstahl Hindernisse darstellen. Daher könnte ich mir vorstellen, daß das auch für die Approbation hinderlich sein kann. Ich kann mir aber auf der anderen Seite auch nicht vorstellen, daß eine geringe Vorstrafe das absolute aus bedeutet. Vielleicht gibts auch nur mehr Papierkram oder so? Aber das sind alles nur meine Überlegungen als Laie. Kann dir nur empfehlen dich wirklich mal bei der Zuständigen Verwaltungsbehörde zu erkundigen und auch nen Anwalt zu befragen. Am besten einen der sich in sowas auskennt. Ohne Werbung machen zu wollen würde ich da den Anwalt der mit Medi Learn zusammen arbeitet (komm gerade net auf den Namen) mal anschreiben.

Schrabschrab
16.10.2004, 13:19
Hallo. Mal eine allgemeine Frage dazu überhaupt... Man braucht aber nicht schon für die Bewerbung ein Führungszeugnis, oder? Nur für die Approbation? Überlege das gerade, weil ich Bewerbungen schreiben will. Muss ich da jetzt so ein Zeugnis beantragen? Und wenn das der Fall sein sollte: Wo? Und was denn nun für eines? So ein amtliches oder behördliches? Kriegt man das als Privatperson überhaupt? Und wie lange dauert das, bis man das kriegt und was kostet der Spaß? Und man braucht nur eines für die Approbation oder noch eines für irgendwas anderes?
Alles ja doch irgendwie kompliziert, oder?
Danke und @ Puschel: Ich wünsche Dir nur das Allerbeste, dass das Problem irgendwie verjährt oder dass das bei der Approbation nichts ausmacht oder so. Ich mein, schließlich hast Du keine Körperverletzung begangen, womit man Dir anlasten könnte, Du wärst ein schlechte Arzt oder so?
LG

Die Niere
16.10.2004, 15:22
Hi Schrabscharb,

mir ist noch kein Klinikchef untergekommen, der auch nur im entfentesten ein Führungszeugnis (welches auch immer) verlangt hat. Ich denke da wirst Du lange suchen dürfen, bevor man an so etwas gerät - mach Dir also keine Sorgen. Der Chef verlässt sich ja wahrscheinlich auf die Approbationaustellende Institution (ich habe SozMed gehasst, wer war das nochmal???), die ja Dein Führungszeugnis automatisch geprüft hat.

gruesse, die niere

lala
16.10.2004, 15:35
mir ist noch kein Klinikchef untergekommen, der auch nur im entfentesten ein Führungszeugnis (welches auch immer) verlangt hat. Ich denke da wirst Du lange suchen dürfen, bevor man an so etwas gerät - mach Dir also keine Sorgen. Der Chef verlässt sich ja wahrscheinlich auf die Approbationaustellende Institution (ich habe SozMed gehasst, wer war das nochmal???), die ja Dein Führungszeugnis automatisch geprüft hat.


Hmmm...also mein Arbeitgeber (städtisches Klinikum und damit öffentlicher Dienst) HAT damals bei der Einstellung zum AiP tatsächlich ein Führungszeugnis verlangt...
Nagut -jetzt wo`s kein AiP mehr gibt haben ja alle mit der Approbation sowieso das Führungszeugnis irgendwo vorlegen müssen...
Kosten so um die 15 Euro wenn ich mich richtig erinnere und Wartezeit 4-6 Wochen.
:-?

Schrabschrab
17.10.2004, 17:42
Hallo. Danke für die Antworten! Wenn ich das richtig verstehe, brauche ich für die Bewerbung also eh kein Führungszeugnis, sondern höchstens dann, wenn ich eine Stelle evtl. haben könnte. Müßt ich dann also quasi nachreichen, wenn der Chef das will... Weil: Mal eben 15 Euro für das Zeugnis für ne Bewerbung wär ja doch etwas heftig. Überleg ja nur, weil ich mich ja schon bewerbe, solang ich das 3. Stex noch gar nicht gemacht hab und damit auch noch keine Approbation habe.
Danke. Und Grüße und so :-)

Thomas24
20.10.2004, 20:58
ja man benötigt ein behördliches Führungszeugnis, in dem soweit ich weiß alles drinsteht und bei niedrigen strafen wie in diesem fall, wird es wenn ich ich nicht irre, nach 5 Jahren aus dem BZR gelöscht? Muss ich nach meinem Studium 5 Jahre warten, bis ich die Approbation beantragen kann?

Warum? Wieso sollte eine Vorstrafe wegen Betruges ein Hinderungsgrund zur Erteilung der Approbation durch das Regierungspräsidium sein?
Nach fünf Jahren werden die Einträge im Polizeilichen Führungszeugnis gelöscht, sofern zwischenzeitlich nicht nochwas anderes dazu gekommen sein sollte. Wie die Löschfristen für ein behördliches FZ der Belegart 0 sind (und um ein solches geht es ja schliesslich bei der Approbationserteilung) weiss ich nicht, man kann aber eine Selbstauskunft beantragen, wenn einen interessieren sollte, was drin steht.

Versuch doch mal die Links: www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg
oder: www.123recht.net

Zero
27.10.2004, 16:42
Ähm, weil ihr ja gerade schön beim Thema Führungszeugnis seid:

1. Braucht man sowas zum Physikum schon? Meiner Meinung nach nicht, oder irre ich da?

2. Was denkt ihr, wie eine Trunkenheitsfahrt gehandhabt wird? Natürlich ohne irgendwem Schaden zugefügt zu haben.

*rotwerd*

Nachdem ich gerade einen anderen Thread zum Thema Alkohol am Steuer gelesen habe, würde ich euch doch bitten eure verbalen Ergüsse, so sie euch in den Sinn kommen, auf eine konkrete Beantwortung zu limitieren und mir nicht die Ohren abzukauen wie bekloppt ich doch bin alkoholisiert Auto zu fahren. Das weiß ich selber, zumindest diesen Punkt betreffend. Man könnte folglich sagen, daß die Maßnahmen der Maßregelung und Besserung bei mir ganz gut gegriffen haben.

Hellequin
27.10.2004, 16:54
1. Braucht man sowas zum Physikum schon? Meiner Meinung nach nicht, oder irre ich da?

Nein, braucht man nicht.

Froschkönig
27.10.2004, 16:55
1. Braucht man sowas zum Physikum schon? Meiner Meinung nach nicht, oder irre ich da?

2. Was denkt ihr, wie eine Trunkenheitsfahrt gehandhabt wird? Natürlich ohne irgendwem Schaden zugefügt zu haben.
1. Nein braucht man nicht

2. Wenns eine "Straftat" war (also größer 1,1 Promille) dann Eintrag nach §316 StGB, wenn es eine Ordnungswidrigkeit war (also kleiner als 1,1 Promille), dann kein Eintrag, würde ich jetzt mal schätzen :-nix

Der Frosch

Zero
27.10.2004, 17:02
Hey,

erst mal danke für die schnelle Antwort und danke dafür, daß ihr nich sinnlos über mich hergezogen seid.


2. Wenns eine "Straftat" war (also größer 1,1 Promille) dann Eintrag nach §316 StGB, wenn es eine Ordnungswidrigkeit war (also kleiner als 1,1 Promille), dann kein Eintrag, würde ich jetzt mal schätzen

Nun ja, war ne Straftat, die mit 40 Tagessätzen bestraft wurde. Nun wurde aber weiter am Anfang des Threads geschrieben, daß unter 90 Tagessätzen wohl kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt bzw. dies nach einiger (straffreier) Zeit wieder erlöscht.

Wie sicher sind denn diese Aussagen? Werd lieber noch mal beim LPA anfragen, oder besser doch gleich bei der Staatsanwaltschaft, die mir die Strafe auferlegt hat.

1234556
06.11.2004, 21:34
1)
Nun wurde aber weiter am Anfang des Threads geschrieben, daß unter 90 Tagessätzen wohl kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt
2)
Werd lieber noch mal beim LPA anfragen,
3)
oder besser doch gleich bei der Staatsanwaltschaft, die mir die Strafe auferlegt hat.
1)
Das stimmt nicht ganz es gibt nämlich zwei Arten von Führungszeunissen:
Die einen die bekommen Privatpersonen wie z.b. dein Chefarzt, dort stehen nur Straftaten die über einer bestimmten Schwelle liegen, die geringen Straftataen Stehen nicht drin und da dein Chef gar juristisch nicht die möglichkeit hat kleinere Straftaten zu überprüfen, kannst und DARFT sogar ich da bezgl. kl. Straftaten anlügen
Führungaszeugnisse für Behörden dageggen erhalten so ziemilch alles einschließlich "größerer Strafzettel"(bzw. Strafbefehle) u. gff. böser komentare über deinen geisteszustand...deswegen darft du von nen Behörde oder nem Richter nicht mal die kleinen Straftaten verschweigen, und da Behörden die Approbation azusstellen haben sie auch zugriff auf diese kleien Straftaten
2)
Das LPA hat damit nichts zu tun, zuständig ist die Approbationsvergebende LAndesbehörde ich glaub bei uns vetreten durch die Bezierksregierungen
3)
Staatsanwaltschaften können niemanden bestrafen...sie können höchtes nach d. Strafprozessordnung das Verfahren gegen eine Gelbuße einstellen aber dann erledigt sich das Problem von aleine, weil dann ist das verfahren ja eingestellt worden und dDu bist nicht vorbestraft...

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21.11.2004, 16:28
Mit ein bisschen Glück sind bald ne Menge junge Leute vorbestraft...
Denke da so an MP3 und Co :o)

Stell mir das gut vor: Vorbestraft wegen 3500fachen Diebstahls. Was für ein asozialer Mensch. Der darf nicht Arzt werden :o)

Ich lach mich kaputt...