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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RettAss + Approbation als Arzt=Problem...?



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TomB
17.10.2004, 11:37
Ich hab folgende Frage an Euch: Ich bin RettAss und mach im November mein 3. Stex, fang aber erst im Februar an zu arbeiten. In diesem 3 Monaten brauch ich natürlich auch ein wenig Geld. Darf ich weiterhin wie im ganzen Studium als RA arbeiten bis Februar??

Andy1980
17.10.2004, 11:53
Hi!
Da würde ich sehr kritisch drüber nachdenken, denn Du könntest schnell in einen Konflikt kommen. Einerseits darfst Du ja als Ass. nur unter Notkompetenz ärztliche Aufgaben ausführen andererseits bist Du Arzt und musst helfen.
Ich hab einen Freund, der macht das, aber er ist sich auch nicht so klar darüber.
Wenn Du natürlich mit dem diensthabenden Notarzt absprichst, dass Du im Notfall schon mit der Behandlung anfängst, dann wäre das schon mal von Vorteil.
Gibt es bei Euch nicht die Möglichkeit als Notarzt-Fahrer zu arbeiten? Dann hättest Du immer einen NA dabei und nicht die Probleme, wenn Du allein auf einem RTW bist.

Gruß,
Andy

Andy1980
17.10.2004, 11:54
Ach, ja nochwas: Wie wäre es, wenn Du anstatt RTW-Fahren lieber KV-Dienste machst oder einen anderen derartigen Job. Da kann man auch gut verdienen und Du hättest keine Probleme...

Hellequin
17.10.2004, 12:11
Das Thema ist hier (http://www.medi-foren.de/showthread.php?s=&threadid=10782&perpage=5&pagenumber=6) schon mal lang und breit diskutiert worden. :-top

Sani
17.10.2004, 12:12
danke Hellequin,

ich war nur zu faul, um danach zu suchen ... :-))

TomB
17.10.2004, 12:51
Danke!!! KV ist ne gute Idee, NEF wird leider von der anderen Organisation besetzt!

TomB
17.10.2004, 12:53
@Hell:Ich wollte damit keine Grundsatz-Diskussion anstossen wie im alten Thread, sondern einfach nur die rechtlichen Grundlagen wissen.

Sebastian1
17.10.2004, 12:58
Ich hatte vor längerer Zeit in dieser Sache mal das BMGS angeschrieben, da ging es allerdings nicht um Rettungsdienst, sondern um Krankenpflege - auch hier hielt sich immer das Gerücht, dass man mit erhalt der Approbation nicht mehr als Krankenpfleger/schwester arbeiten dürfe.

Laut BMGS existiert eine solche Regelung allerdings weder in Approbationsordung, Bundesärzteordnung oder Krankenpflegegesetz.

Alle Angaben ohne jegliche Gewähr.

Gruß,
Sebastian

TomB
17.10.2004, 13:03
Genau das wollte ich wissen, Danke!!!

Älgen
18.10.2004, 10:09
Hej !

Kann Lezteres nur bestätigen: Habe zum 01/10-2004 meine Vollapprobation nach dem AIP erhalten; meine Krankenpflegeexamen habe ich immernoch ohne jede Diskussion. Denke, dass das im Rettungswesen nicht anders sein wird.

Sogesehen sind alle Gerüchte um ein eventuelles Aufhören des KP /RS /RA, etc. Examen Schwachsinn !
Das Problem mit den unterschiedlichen Kompetenzen gibt es sicher zumindest in der Theorie - frage mich aber nach wie vor (habe das komplette Studium als KP gearbeitet) in wieweit das letztendlich PRAKTISCHE Relevanz hat, zumal im Rettungswesen, wo Du sowieso nur das anwenden kannst, was Du im Auto dabei hast & ich denke kaum, dass sich ein "Anfänger" plötzlich in wilde Therapieen stürzen wird ...

Das mit dem Geld ist allerdings ein Argument; als Arzt bekommt man mehr als in den sogenannten medizinischen Hilfsberufen !

Kolja

Skalpella
10.12.2010, 21:32
Urban Legend. Ich habe nix zurückgeben müssen und auch sonst keiner der Pfleger/Schwestern/RAs/MTas etc. die ich kenne. Wenn mich mein Gedächtnis nicht im Stich lässt, gabs zu diesem spez. Thema auch schon diverse Threads wo das intensiv behandelt wurde. Falls also jemand Lust hat zu suchen...:-))

Gefunden! :-))

Habe heute auch die Approbation erhalten, ohne das Krankenpflegeexamen zurückgeben zu müssen. Ebenso eine sehr gute Freundin von mir vor vier Wochen.

Schreibe das hier noch mal explizit, weil ein Freund von mir geschworen hat, dass man es abgeben müsste, er wisse es aus absolut sicherer Quelle :-music

Hellequin
10.12.2010, 22:07
Gefunden! :-))
:-top



Habe heute auch die Approbation erhalten, ohne das Krankenpflegeexamen zurückgeben zu müssen. Ebenso eine sehr gute Freundin von mir vor vier Wochen.

Gratulation!:-party

papiertiger
10.12.2010, 22:23
Glückwunsch! :-party

Solara
10.12.2010, 22:53
Glückwunsch!!

Und interessant, kenne mehrere Leute, die das zurückgeben mussten.

Sebastian1
10.12.2010, 22:53
Schreibe das hier noch mal explizit, weil ein Freund von mir geschworen hat, dass man es abgeben müsste, er wisse es aus absolut sicherer Quelle :-music

Gratulation, Skalpella :-dance


In den letzten paar Jahren seit erwerb der Approbation hat mich auch noch niemand um Rückgabe meiner Krankenpflegeexamens gebeten.

Feuerblick
10.12.2010, 22:58
Ich hab mein Examen (nicht Krankenpflege) auch nicht "zurückgeben" müssen. :-nix Allerdings bekäme ich selbst nach Rückgabe meiner Approbation in meinem alten Job keine Stelle mehr... hat eine Kollegin vor Jahren mal so machen wollen und wurde wegen zu hoher Qualifikation abgelehnt. :-nix

P.S. Gratulation, Skalpella!

Skalpella
11.12.2010, 11:07
Danke Euch :-)

Muriel
11.12.2010, 11:21
Ich frage mich ja, wo man denn bitte als examinierter Wasauchimmer registriert ist, dass die Landesregierung (oder wer auch immer im speziellen Fall die Approbation ausstellt) einen Datenabgleich machen kann, um überhaupt festzustellen, wer dieses Examenen zurückgegen müsste :-nix

Solara
11.12.2010, 11:31
Ich gehe mal nachfragen ;-)!

Skalpella
11.12.2010, 11:45
Ich musste dem Approbationsantrag einen Lebenslauf beilegen. Wenn man da nicht lügen möchte, steht das da drin, was man vorher gemacht hat.