Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Juristisch fitter Retter gesucht!
Appo ist sicher nicht das richtige Wort. Sinngemaess stimmt das aber schon. Als Sani bist Du ja eigentlich auch nix :-))
Nee, mal im Ernst, der RettSan ist keine Berufsausbildung. Als Rettungsassistent legt man immerhin ein Staatsexamen ab und ist damit auch staatlich geprüft.
Die Ausführungen von 1234556 sind übrigens sehr geil!!
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Appo ist sicher nicht das richtige Wort.
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Als Sani bist Du ja eigentlich auch nix
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Nee, mal im Ernst, der RettSan ist keine Berufsausbildung.
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Als Rettungsassistent legt man immerhin ein Staatsexamen ab und ist damit auch staatlich geprüft.
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Die Ausführungen von 1234556 sind übrigens sehr geil!!
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:-(( Jaaa...Peinlich, :-blush peinlich...bei uns heißt das (glaub ich) RS-APO (Ausbildungs-PrüfungsOrdnung) im Gegensatz zu ÄAppO (ApprobationsOrdnug für Ärzte)...deswegen brauchte man nur die Buchstaben zu verdoppeln...aber auch bei bei Rett-San gilt die Differenzierung zwischen der fachlichen technischen Qualifikation und der "ärtzlichen Tätigkeit", wenn Du ne Patentin im RTW vergewaltigst wird ja dir "nur" die "Berufserlaubniss" entzogen nicht aber das "Stex"
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:-winky Dies stimmt (leider?) nicht...als Sani bist Du auch "Ärztliches Hilfspersonal" und damit gilt für Dich bereits auch die "Garantenstellung" (des Arztes) d.h. während der "Zivilist" der statt die 112 zu wählen einfach vorbeifährt, :-oopss nur wg. "Unterlassener Hilfeleistung" :-peng aber nicht wg aktiver Tötung dran ist, so glit für dich "Du hast genaso durch Tun wie durch Unterlassen :-sleppy gesündigt" und bist deswegen wg. "fahrlässiger Körperverletzung/Tötung" :-angel dran, wenn Du eine indizierte Massnahme vergißt. Dies ist die Theorie, denn bei der unklaren Prognosen in der Notfall-Med. wird sich in den meisten Fällen nicht Nachweisen lassen :-bee , dass der Schaden durch das Unterlassen :-nix indizierten Massnahme entstanden ist. Mit dem Sani kommen ganz bestimmte Pflichten auf dich zu, z.B. während einer Reanimation das Medikament "100%-Sauerstoff" einzusetzen, während dies z.B. ein Feuerwehrmann, der keinen Sani-Schein hat, eigentlich überhaupt nicht darf... ;-) ich hab zwar noch nie davon gehört, dass einer wg. einer unbefugten Sauerstoffgabe bei einer Reanimation (erfolgreich) verklagt worden wäre, aber dies führt in unserer Gegend zu der absurden Situation: Nach irgenwelchen Katastrophenschutzvorschriften für den Fall des dritten Welltkriegs sind auf bestimmten Feuerwehrautos Ambu-Beutel sowie (!) Einsatzbereite (!) Sauerstofflaschen Pflicht...z.B. "mein" (ehmaliges) Ausbildungs TLF 16/25 version Bund-KatS-TH (TLF=Tanklöschfahrzeug Bund=BRD und nicht z.B. NRW oder Berlin, KatS=katastrophenSchutz, TH=Technische Hilfe), ich glab so hies dieses Monstrum (nein nicht das Auto war das monstrum sondern seine FwDv-Bezeichnung), musste daher unbedigt mit grossem logistischem und finanzielem Aufwand geprüfte, gewarte und befüllte 2 Flaschen O2 haben, die natürlich aber versiegelt waren :-? , denn aus dem Löschzug, der dieses Auto als Einsatzfahrzeug nutzte (und der übriegens stets 5-10 min hach dem RTW eintraff) ja keiner die O2-Fl. benutzen, das wäre ja eigenmächtige Medikation :-notify ...auf der anderen Seite habe ich Monatelang bei der Branddirektion erfolglos gebettelt um einen Ambu-Beutel und um ein Paket Einweg-Handschuhe für ein Rotes Auto, das immer im Schnitt ca 5 min vor dem RTW an der Einsatzstelle war, hörte aber nur "knappe Kassen und keine DIN-Ausstattung" als Antwort. :-(
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:-D RettSan ist zwar kein "Ausbildungsberuf" im sinne eines bestimmten Bundesgesetzes, sehr wohl ist RettSan seit 2000 oder so eine "Staalich geregelte Ausbildung", die zeiten wo RotesKreuz Malteser etc. jede ihr eigens Süpchen kochen durften sind zumindest theoretisch vorbei...
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:-lesen Auch als RettSan biste theor. staastlich geprüft und legst ein Stex ab. Nur ist dies bei der Horden an Zivis und Ehrenamtlern sowie sonstigen im RD-nebenbei-Jobbern höchst unpraktikabel...deswegen hilft man sich mit dem gleichen Trick wie beim mündlichen Physikum: wie das LPA an die Proffesoren der Uni-München so deliegieren die Bezirksergierungen die Prüfung ans z.B Bayerische Rote Kreuz, in der Hoffnug dass der gute Ruf der Uni/HiOrg reicht um die Staatlich-Amtlichen Qualitätsstandarts zu Gewährleisten. So prüft halt der Doc von BRK "in Names des Staates" :-wow so wie die Musketier stetes "im Namen des Königs" handelten. Abver bei den privaten RD-Schulen sitzen sehr wohl wenigstens Stichprobenartig Vertreter der Gesundheitsämter (welches wieder im Auftrage der Bezirksregierungen...) in den Prüfungskommissionen auch beim RettSan...
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:-)) Danke, also war das :-stud Jura-Grundstudium :-party doch nicht ganz verlorene Zeit... :-)
Übriegens gibt es auch ein Buch aus dem "S+K Verlag" von nem Juristen (ich glaub Staastanwalt) der gleichzeitg Hobbyblaulichtfahrer ist (nein,es ist nicht dieser berühmte Anästhesist der gelichzeitg rechtsanwalt ist :-love )..."Rechtfragen Rettungsdienst" sehr fundidert aber gleichtzeitg für "Laien" versändlich und mit Caroons a la Rippenspreizer aufgelockert... :-dafür
:-dagegen das einzige wo der man einen Fehler gemacht hat ist sein Subkapitel: "Sonderrechte" Es gibt nämlich nach der StVO auch Sonderrechte für den privaten PKW :-dafür (=!!! also ohne Blaulicht!!! :-top ) weil es keine private PKWs mit Blaulicht gibt entgegen Anderslauteder gerüchte...
(wie man's in der parxis handhabt ist eine andere Sache :-dance ) :-meinung
Selbstverständlich gelten meine Ausführungen nur solange der Arzt gleichzeitg der RettAss und demit der Transpurtführer des RTW ist...wenn der Artz als RettSan eingesetz wird so ist dies zwar theoretisch grundsätzlich immer noch möglich dieser RTW sollte möglichts keinem Pat. begegnen, dann dies gibt nicht nur Ärger für den RettSanDoc sondern auch für den RA. Begründung: Durch die Anwesenheit des Doc's erlischt die Notkompetenz des RA, da diese nur solange gilt, bis der Doc da ist...Die Notkompetenz des RA beim gleichzeitiger Anwesenheit eines Doc's ist nur dann gegeben wenn der Doc was wichtigeres zu tun hat z.B. die Reanimation kordinieren. Dies gilt nicht den schleppt der Doc als RS und Fahrer und Helfer seinem RA als Chen bloss den Defi/Koffer/Medumat hinterher, also verlier der RA seine Notkompetenz, da der RA ohne Notkompetenz, ja kein richtiger RA ist ist der RTW nicht mit einem ganzen sondern nur mit einem halben RA besetzt, der Anwalt eines geldgeilen Pat. sagt nun von so einem RTW wollte sich mein Pat./Klient ja gar nicht fahren lassen, er hat sich nur nicht gewehrt, da er irregeführt worden ist (Vorspiegelung falscher Tasachen), also hat die RTW-Bestzung den Pat gekiddnappt (!!! gemeinschafliche Freiheitsberaubung !!!) womit sich nicht nur der RettSanDoc sondern auch der RettAss !!! ALLLE BEIDE !!! vor Gericht am besten gleich den Strick nehmen können damits schneller geht...abgesehen von dem rein prakt. problem: auf der Rückfahrt muss der RA UND der Doc ALLE BEIDE in den Patientenraum (in Analogie zum Hausarzt, der sich entschliesst den Pat zu begleiten), und der RTW fährt sich nunmal nicht von alleine ins Krankenhaus
Deswegen würde ich als RettAss sofort einen RettSan, der gleichtzeitg !!!approbierter Arzt (egal ob "richiger Doc" oder nur AiPler oder Zahnarzt) !!! ist, sofort aus dem RTW werfen, egal wie sympatisch er mir persönlich ist, da wenn ich auf doofen Pat/Angehörige treffe auch für mich das SEEHR großen Ärger bedeutet...Nocheinmal: das Dritte Stex in Med hat jur. überhaup nichts mit "ARZT" zu tun, "ARZT" kann ich auch ohne Drittes Stex sein (Studium im Ausland)
Vor allem gilt "Wo kein Kläger da kein Richter", deswegen mag dies alles im Bayerischen Dorf noch gerade gut gehen, wohl aber kaum in sozialen Brennpunkt Berlin, da ist es nur ne frage der Zeit bis...
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