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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BAFÖG nach Physikum?!



NETTL
25.10.2004, 09:45
Normalerweise ist es doch so, dass man, wenn man das Physikum außerhalb der Regelstudienzeit macht, danach kein Bafög mehr bekommt.

Wie ist das aber, wenn ich vorher gar keins bekommen hab?
Soll heißen, ich bin jetzt im 2.klinischen Semester, hatte aber das Physikum außerhalb der Regelstudienzeit gemacht.
Ich hab bis jetzt kein Bafög bekommen, würde aber jetzt, rein vom Finanziellen her, auf alle Fälle welches bekommen.

Hab ich noch einen Anspruch darauf oder nicht?
:-???

Liebe Grüße, Nettl

muschelschubbser
25.10.2004, 11:09
ich habe in diesem Fall keine Ahnung, da gibt es so viele Sonderreglungen und und und... :-nix

Am besten du wendest dich an dein Studentenwerk! dort bekommst du auf jeden Fall zuverlässigere Infos .... :-top

ada
25.10.2004, 13:24
ich wüßte mal gern, wo dieses gerücht, daß man mit "verspätetem" physikum kein bafög mehr bekäme, entstanden ist - das stimmt nicht! du mußt studiert und auch ein paar scheine erworben haben, das ist alles.

richtig ist, daß man nach dem 4. fachsemester einen schrieb mit den bisher erbrachten leistungen (=scheinen) herbeibringen mußt. das mußt du auch, wenn du jetzt erstmals bafög beantragst. da du jetzt aber dein physikum hast, sehen die menschen im bafögamt ja auch, daß du studiert hast. (AUSSER: du hast die regelstudienzeit - 12 semester plus 3 monate - jetzt schon überschritten - dann gibts kein geld mehr.)

viel glück beim antrag ausfüllen, papiere zusammensuchen...
ada

Bradyphrener
25.10.2004, 13:46
... du mußt studiert und auch ein paar scheine erworben haben, das ist alles...

Aus eigener Erfahrung weiss ich, daß das so nicht ganz richtig ist. Mag ja länderspezifisch sein, hier in MV jedenfalls ist (oder möglicherweise war (?) ) es so, das man nach 4 Semestern einen Leistungsnachweis erbringen muss. Dieser besteht aus der Anmeldung (!) zum Physikum (Bestehen war kein Kriterium), was man ja nur mit entsprechenden Scheinen kann. Dies war mir leider damals ('99) nicht bekannt, und da ich im Sommer einen lukrativen Job in Aussicht hatte, habe ich mich nicht angemeldet. Da hatte ich dann mal ordentlich ins Klo gegriffen. Shit happens :-))
Oli

el_corazón
25.10.2004, 14:29
Kannst ja mal deine Frage im Bafögforum (http://www.studentenwerk-aachen.de/willkommen.asp?links=bafoeg/menu.asp&rechts=bafoeg/bafoeg/bafoegforum/default.asp) stellen.
Soweit ich weiß, bekommst du erst kein Bafög mehr, wenn du die Regelstudienzeit überschritten hast - wie ada schon gesagt hat.

Hellequin
25.10.2004, 14:37
Bezüglich des Leistungsnachweises haben die Bafögämter einen gewissen Ermessensspielraum, der auch je nach Amt unterschiedlich ausgelegt werden kann. Bei uns ist es z.B so, das man entweder alle Vorklinikscheine komplett haben muss oder ein Evaluationsgespräch beim Vorkliniksbeauftragten absolvieren "darf", nachdem dir dann attestiert wird das dein Wissenstand dem notwendigen Durchschnitt entspricht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das es zwar etwas lernintensiv aber machbar ist. Ich würde mich einfach mal beim Bafögamt beraten lassen, die sollten dir genauer sagen können, welche Regelungen in ihrem Einzugsgebiet gelten.

ada
25.10.2004, 15:23
hej bradyphrener,
da hättest du einspruch einlegen können... und hättest recht bekommen...
so viel "ermessensspielraum" haben die bafög-ämter nicht...
stimmt, im endeffekt ist das einzig sinnvolle für nettl, mal zu ihrem studentenwerk zu gehen und nachzufragen, aber aus eigener erfahrung kann ICH sagen, daß es sich durchaus lohnt, ein bißchen druck zu machen und sich nicht mit der ersten auskunft zufriedenzugeben.
wir sind da keine bittsteller, wir haben anspruch auf das geld :-meinung
ada

NETTL
25.10.2004, 15:41
Danke für Eure Antworten.

Hatte soundso vor, zu unserer Bafög-Beauftragten zu gehen, aber wollte mal vorfühlen, hätte ja sein können, dass schon mal jemand in der Situation war.

Bradyphrener
25.10.2004, 18:12
hej bradyphrener,
da hättest du einspruch einlegen können... und hättest recht bekommen...
so viel "ermessensspielraum" haben die bafög-ämter nicht...

Tja, damit bin ich jetzt wieder ein wenig schlauer (wenn das so weitergeht, werde ich wohl doch nicht dumm sterben). Bin halt davon ausgegangen, das die zuständige Sachbearbeiterin schon wüsste, was sie tut.
Wäre dann aber wohl auch zu einfach geworden, das jahrelange Arbeiten neben dem Studium hat mir doch erst den richtigen Kick beim Lernen gegeben (voll das Adrenalin, war ein echter Junkie), und meine Zeiten als Pharma-Versuchskaninchen...(hab Monate gebraucht, um vom Johanniskraut und all dem anderen Zeugs wieder runterzukommen :-)) )
Hat jedenfalls nicht geschadet, glaub ich zumindest.

Cranium
26.10.2004, 08:08
ich wüßte mal gern, wo dieses gerücht, daß man mit "verspätetem" physikum kein bafög mehr bekäme, entstanden ist - das stimmt nicht!
ada



Ich garantiere dir, dass es stimmt! Meine beste Freundin hat ihr Physikum ein Semester später abgelegt, also nicht nach 4 Semester und prompt wurden die Zahlungen eingestellt.
Und selbst ein Gutachten seitens eines Professors hat keine Wirkung erzielt. Sie ist jetzt im 2.Klinischen und sieht bis heute keinen Pfennig, ehm Cent, trotzt Widerspruch und zig Briefwechsel.
Wieso bist du dir so sicher, dass es nicht stimmen sollte?

Gruß Cranium

ada
26.10.2004, 09:50
wegen des baföggesetzes:

"§ 9 Eignung
(1) Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, daß er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht."

(wobei mit ausbildung auch ein fh- oder uni-studium gemeint ist)

es tut mir leid, vielleicht habe ich in diesem thread die klappe ein wenig weit aufgerissen, aber ich habe jetzt bei drei verschiedenen bafögämtern mitbekommen, wie leuten zuerst das bafög verwehrt wurde und sie es dann nach einspruch doch bekamen. und so eine geschichte wie von deiner freundin, cranium, sieht mal eindeutig nach hypertrophem sachbearbeiter aus...
gruß an alle kämpfenden...

ada

Cranium
27.10.2004, 16:36
es tut mir leid, vielleicht habe ich in diesem thread die klappe ein wenig weit aufgerissen, aber ich habe jetzt bei drei verschiedenen bafögämtern mitbekommen, wie leuten zuerst das bafög verwehrt wurde und sie es dann nach einspruch doch bekamen. und so eine geschichte wie von deiner freundin, cranium, sieht mal eindeutig nach hypertrophem sachbearbeiter aus...
gruß an alle kämpfenden...

ada



Tja, eben Sachbearbeiter, Bürohengst, Sesselpupser,..................................
und, und, und.
Die Paragraphen sind ja eigentlich klar.
Aber vielleicht gibt es auch Paragraphen, die man genüsslich auslegen kann und die dann wiederum gegen eine weitere Förderung sprechen.
Ach Bürokratie, wie schön das es dich gibt.

Gruß Cranium

Hellequin
27.10.2004, 17:00
"§ 9 Eignung
(1) Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, daß er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht."

Das Problem liegt wohl genau in dem Paragraphen. Meines Wissens nach gibt es keine festgelegten Regeln dafür, welche Kriterien erwarten lassen das der Student sein Ausbildungsziel erreichen wird. Und das läßt dann halt viel Interpretationsspielraum.