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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1/4 der rechtsmedizinischen Institute vor dem Aus?



milz
26.10.2004, 22:26
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,2206695,00.html

Vielleicht hats jemand gesehen. Besorgniserregend.

Froschkönig
26.10.2004, 22:58
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,2206695,00.html

Vielleicht hats jemand gesehen. Besorgniserregend.
Naja, aber das Grundproblem ist doch das leichtfertige Ausfüllen des Kästchens "Natürliche Todesursache" auf dem Totenschein, da können doch die Gerichtsmed-Institute nix dafür :-nix

harlekyn
26.10.2004, 23:03
Naja, aber das Grundproblem ist doch das leichtfertige Ausfüllen des Kästchens "Natürliche Todesursache" auf dem Totenschein, da können doch die Gerichtsmed-Institute nix dafür :-nix

Frage mich abe was die tun wüden, wenn wirklich bei jedem Zweifel unklare Todesursache angekreuzt würde. Dann dürften die wohl ihren Obduktionssaal nie verlassen! :-D

Kackbratze
27.10.2004, 18:29
Das Problem ist, dass eine Obduktion, die unsinnigerweise durchgeführt wurde (also tatsächlich natürliche Todesursache) dem Arzt der sie anfordert dann in Rechnung gestellt wird bzw vom Budget abgezogen wird.

So, jetzt weiss ich, dass eine Obduktion etwa 800 Euro kostet....

"Mama, wenn ich groß bin, möchte ich auch studieren und Arzt werden!"
Antwort:
"Geht nicht Kind, Papa hat diesen Monat wieder 3 Obduktionen angefordert, wir können Dir das nicht bezahlen"

Und dann wundert sich noch jemand das das weniger durchgeführt wird?!?

P.S. Für Beschwerden: www.ulla-schmidt.de ;)

Froschkönig
27.10.2004, 18:34
Das Problem ist, dass eine Obduktion, die unsinnigerweise durchgeführt wurde (also tatsächlich natürliche Todesursache) dem Arzt der sie anfordert dann in Rechnung gestellt wird bzw vom Budget abgezogen wird.
Hä ? Der Arzt stellt doch nur den Totenschein aus und kreuzt evtl. "unnatürliche Todesursache" an...daraufhin stellt doch die Staatsanwaltschaft normalerweise einen Antrag auf Obduktion, für den Arzt ist der Käse doch nach der Leichenschau gegessen ??? Jedenfalls hat man mir das mal so beigebracht :-nix

Es kann ja wohl kaum möglich sein, daß - auch bei begründetem Zweifel an einem natürlichen Tod - der Arzt, der den Totenschein ausstellt für eine Obduktion löhnen muß, nur weil die nix finden ?????

milz
31.10.2004, 13:10
Es wäre sowieso sinnvoll, wenn Verstorbene grundsätzlich obduziert würden. (Muß ja nicht gleich die Rechtsmedizin sein. ;-) ), da lt. unserem Pathologen die Krankenhausdiagnosen in etwa 25-30% und die Totenscheindiagnosen in etwa 37% der Fälle nicht zutreffen.
Davon profitieren würden Angehörige/Nachkommen (zB. wenn bei einem obduzierten Familienangehörigen eine Erbkrankheit festgestellt wird, die noch nicht bekannt war), die Epidemiologie und das Krebsregister (Differenzierung Primärtumor vs. Metastase in vivo nicht immer möglich, "Berufskrankheiten"..), Qualitätssicherung (Überprüfung der Therapieeffekte, Genauigkeit diagnostischer Verfahren etc.) usw.

Das war zumindest (etwas verhackstückt) das, was ich aus der PathoVL mitgenommen habe.

Kackbratze
01.11.2004, 09:04
@Froschkönig

Und hat der Chef der Pathologie hier in Gö während der Vorlesung so sein Leid geklagt.
Er bekommt keine Obduktionen mehr (genauso wie die Rechtsmedizin), weil das Ganze so abgerechnet wird.
Er müsste dann bei den Ärzten die das beauftragt haben die REchnungen eintreiben (was sowieso ein Schei$$jub ist und nicht zu seinem Aufgabenbereich gehört) und dadurch werden die LÄrzte nochmehr vrschrekt Obduktioen anzuordnen.

Aber das der Arzt löhnen muss, wenns "umsonst" war, hat er definitiv gesagt.

Rico
01.11.2004, 10:03
@Froschkönig

Und hat der Chef der Pathologie hier in Gö während der Vorlesung so sein Leid geklagt.
Er bekommt keine Obduktionen mehr (genauso wie die Rechtsmedizin), weil das Ganze so abgerechnet wird.
Er müsste dann bei den Ärzten die das beauftragt haben die REchnungen eintreiben (was sowieso ein Schei$$jub ist und nicht zu seinem Aufgabenbereich gehört) und dadurch werden die LÄrzte nochmehr vrschrekt Obduktioen anzuordnen.

Aber das der Arzt löhnen muss, wenns "umsonst" war, hat er definitiv gesagt.Moment mal, die Obduktion in der Pathologie ist die letzte Kassenleistung auf die jeder Patient Anspruch hat. Da gibt es auch kein "umsonst" oder "nicht begründet".
Angehörige können ja auch auf eine Obduktion in der Pathologie bestehen. Da ist es doch ein Unding, daß der arme Arzt, der den Anforderungsschein ausgefüllt hat dann dafür zahlen muß.

Und einen Schritt weiter gedacht: Einen Totenschein ausfüllen kann jeder Arzt. Er muß nichtmal in einem Anstellungsverhältnis oder in eigener Praxis sein.
Wird dem dann eine Rechnung geschickt, denn ein Budget hat er ja nicht....

Froschkönig
01.11.2004, 11:24
Aber das der Arzt löhnen muss, wenns "umsonst" war, hat er definitiv gesagt.
Also nochmal: Eine Sektion wird von der staatsanwaltschaft angeordnet, wenn der Arzt, der die Leichenschau gemacht hat "unnatürliche Todesursache" angekreuzt hat. Die Kosten der Sektion trägt die Staatskasse, auch wenn sie nix finden ! Jede andere Regelung wäre auch schwachsinnig, denn wenn der Arzt bei der Leichenschau das nur ungestraft ankreuzen dürfte, wenn er sich sicher ist, wozu braucht er dann überhaupt noch eine Obduktion ? :-nix ;-)

Trident
01.11.2004, 12:17
Es wäre sowieso sinnvoll, wenn Verstorbene grundsätzlich obduziert würden. (Muß ja nicht gleich die Rechtsmedizin sein. ;-) ), da lt. unserem Pathologen die Krankenhausdiagnosen in etwa 25-30% und die Totenscheindiagnosen in etwa 37% der Fälle nicht zutreffen.
Davon profitieren würden Angehörige/Nachkommen (zB. wenn bei einem obduzierten Familienangehörigen eine Erbkrankheit festgestellt wird, die noch nicht bekannt war), die Epidemiologie und das Krebsregister (Differenzierung Primärtumor vs. Metastase in vivo nicht immer möglich, "Berufskrankheiten"..), Qualitätssicherung (Überprüfung der Therapieeffekte, Genauigkeit diagnostischer Verfahren etc.) usw.

Das war zumindest (etwas verhackstückt) das, was ich aus der PathoVL mitgenommen habe.

Auch schonmal daran gedacht, dass es vielleicht welche gibt, die nicht aufgeschlitzt werden wollen, wenn sie tot sind? Sicher, der körper ist vielleicht "nur" eine Hülle, aber wenn vielleicht der komplette Mensch draufgeht - sprich es keine Seele gibt? Es kann einem dann ja egal sein, aber manchen wohl auch nicht. Viele haben ja noch nicht einmal eine Ahnung, wann eine Opduktion durchgeführt wird - oder wird vorher der Angehörige benachrichtigt? Ich finde jeder hat ein Recht darauf, wie sein Körper behandelt wird - mit dem eigenen Empfinden auf Würde.

Viele Gedanken habe ich mir dazu noch nicht gemacht, wie siehts denn bei euch aus? Wollt ihr, dass man an euren Körpern rumschnippelt? Ich geh mal von einem großen ja aus.

Rico
01.11.2004, 12:35
Auch schonmal daran gedacht, dass es vielleicht welche gibt, die nicht aufgeschlitzt werden wollen, wenn sie tot sind?Das Einverständnis der Patienten/Angehörigen ist natürlich - wie bei allen medizinischen Eingriffen - immer vorausgesetzt.

Gegen den erklärten Willen darf nur die rechtmedizinische Autopsie durchgeführt werden, weil z.B. der Ehemann, der seine Frau umgebracht hat, ein berechtigtes Interesse daran hat, daß sie nicht obduziert wird. Da ist natürlich sein/ihr Wille zweitrangig, da es um die Aufklärung einer Straftat geht.

Aber unabhängig davon ist es schon richtig, daß unter den Gesichtpunkten der Qualitätssicherung und der Validierung der Diagnosen möglichst viel obduziert wird. Davon profitieren letztlich v.a. die noch lebenden Patienten.

milz
01.11.2004, 12:58
Auch schonmal daran gedacht, dass es vielleicht welche gibt, die nicht aufgeschlitzt werden wollen, wenn sie tot sind? Sicher, der körper ist vielleicht "nur" eine Hülle, aber wenn vielleicht der komplette Mensch draufgeht - sprich es keine Seele gibt? Es kann einem dann ja egal sein, aber manchen wohl auch nicht. Viele haben ja noch nicht einmal eine Ahnung, wann eine Opduktion durchgeführt wird - oder wird vorher der Angehörige benachrichtigt? Ich finde jeder hat ein Recht darauf, wie sein Körper behandelt wird - mit dem eigenen Empfinden auf Würde.

Viele Gedanken habe ich mir dazu noch nicht gemacht, wie siehts denn bei euch aus? Wollt ihr, dass man an euren Körpern rumschnippelt? Ich geh mal von einem großen ja aus.
Das ist eben die andere Seite der Medaillie und ein schwieriges Feld. Ohne Aufklärung des Patienten zu Lebzeiten wird es nicht gehen. Und gegen den Willen des Patienten (außer bei "unnatürlichem Tod") sollte man das auch nicht machen. Eine 100%ige Obduktionsrate (wie ich oben fälschlicherweise geschrieben habe) ist auch gar nicht nötig. Artikel dazu:
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=20636
http://www.rki.de/INFEKT/EPIBULL/2000/5_00.PDF
http://www.khzvi.de/www/fachbereiche/institute/pathologie/obduktion.php

Evil
01.11.2004, 13:43
Ich find die Regelung in Oesterreich eigentlich ganz sinnvoll, wo jeder im Spital Verstorbene obduziert wird; die Patienten wissen darueber Bescheid, und es ist eine der wenigen Moeglichkeiten zur Qualitaetskontrolle.
:-dafür

Was die Finanzierung angeht, so wird eine von der Staatsanwaltschaft angeforderte Obduktion natuerlich von denen bezahlt, anders ist es, wenn der behandelnde Arzt nach dem Tod des Patienten eine O. anfordert.

Und was die Ethik angeht: genau wie bei der Organspende haben wir hier in D ein Aufklaerungsdefizit, weil die meisten ihren Willen diesbezueglich nirgendwo festgelegt haben. Das sollte geaendert werden...

ankade
27.02.2005, 20:15
Hallo!
Ja wer ist denn jetzt eigentlich ganz genau schuld an den Schliessungen der rechtsmedizinischen Institute? (Also Politik etc....)
Wer hat das bestimmt und warum?
Weiß es jemand genau, bzw hat ne Idee?

dorina
16.04.2005, 14:16
hab mal ne andere Frage: sind alle "Institute für Rechtsmedizin" immer Universitäten angegliedert? Heißt es, dass man als Rechtsmediziner ausschließlich "an die Universität geht" - wäre ja nicht unwichtig bei der Wahl der Dr-Arbeit (bezüglich der Note) oder gibt es noch andere Bereiche, wo Rechtsmediziner tätig sind?