Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Toll!! Keine Famulatur in der Pathologie!
Ja, das geht, heißt dann 2x 15 Tage. Zur Sicherheit aber beim zuständigen LPA nachfragen bzw. auf der Homepage nachlesen.
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In BaWü gilt z.B., dass die 120 Tage in maximal 5 Teile gesplittet werden dürfen und jeder min. 14 Tage lang sein muss.
ist vielleicht von lpa zu lpa unterschiedlich? hier in berlin kann man das zumindest nur bei einer machen... allerdings haben die kliniken wo ich gesplittet habe auch problemlos einen zusammenhängenden monat bescheinigt. ist doch eh nur ne formalie... :-meinung
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