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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Vergabeverfahren zum WS 2005/2006



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Lalelu
09.11.2004, 09:13
Dein Abischnitt bleib immer der gleiche. Nur der NC um ein Studienplatz zu erhalten variiert jaehrlich. Das ist immer abhaengig wieviele Bewerber es gibt. Das heisst es stehen zB 1000 studienplaetze zur verfuegung und es gibt 2500 Bewerber. Dann erhalten von den 2500 Bewerbern 1000 einen Studienplatz. Der "schlechteste"von den 1000 bestimmt den NC der dann bekanntgegeben wird.

Rico
09.11.2004, 10:12
Ein kleiner Abschweif:

Zählt bei der ZVS der NC aus dem Jahr, in dem ich Abi gemacht habe oder nur aus dem Jahr, in dem ich mich das erste mal beworben habe und nicht reingekommen bin?
:-??? :-??? :-???

Der NC ist immer der aus dem aktuellen Semester für das Du Dich bewirbst.

www.zvs.de oder zvs-info lesen!

Jemine
09.11.2004, 14:34
Hm, ich hab so das Gefühl, dass diese Diskussion, was das neue Verfahren denn nun bringt, sich sehr im Kreis dreht. Klar, wir können das am wenigsten 'vorraussagen', aber hier sind auch viele der Meinung, es würde sich nicht allzuviel ändern. Dann wär aber dieses ganze hin und her mit nem neuen Verfahren doch ziemlich umsonst!? :-nix
Die Herrschaften wollen doch sicher eher eine besserung als eine Verschlechterung erreichen, oder? Aber für wen eigentlich?
Haben wir da irgendeinen Faktor alle übersehen, oder ist dieser neue Entwurf so schlecht ausgereift? Wir werden ja sicher net die einzigen sein, die sich hier dat Hirn zermartern, was das denn nun bringen soll...
Es muß doch damit ein Ziel verfolgt werden und mir ist momentan echt nicht klar, was das sein soll? Vielleicht steh ich auch nur auf dem schlauch... :-peng

Sebastian1
09.11.2004, 15:53
Der Entwurf soll vor allem die Hochschulen dazu befähigen sich ihre Studierenden selbst auszusuchen.

Dem entgegen stehen 2 Dinge:

- Der Entwurf gibt bereits Rahmenbedingungen vor - die Hochschulen sind also keineswegs völlig frei in Ihrer Entscheidung über Auswahlkriterien.

- Der Verwaltungsaufwand für ausgereifte Auswahlverfahren ist bei dem aktuellen Verhältnis von Lehrenden und Studienbewerbern einfach viel zu hoch, als das die Hochschulen solche Verfahren effektiv verwirklichen könnten.

gesche
10.11.2004, 08:34
hallo allerseits*
ich bin neu hier und ich freue mich, dass ich endlich leute gefunden haben, die einem ein bisschen weiterhelfen, wenn es um das neue vergabeverfahren naechstes jahr geht.
ich habe es ueberall versucht,zvs, direkt in den studiensekreteriaten,... aber alle wimmeln einen ab, weil noch nichts genau feststeht.
aber jetzt weiss ich zumindest, dass ich mit einem nc von 1,5 und 2wartesemstern gute chancen habe nach kiel zu kommen.
war mir vorher gar nicht mehr sicher, denn niemand konnte mir sagen, wonach die uni`s wahrscheinlich gehen werden bei der auswahl der 60%.
also vielen dank- jetzt weiss ich wohin ich mich mit meinen fragen wenden kann!
schoenen tag allen,
gesche

espresso
11.11.2004, 22:08
Hab' der "Süddeutschen Zeitung" die Tage entnommen, dass Baden-Württemberg plant, für die

Teilnahme am Auswahlverfahren eine Gebühr von 50 Euro

zu erheben, um so einen Teil der entstehenden Kosten zu decken. Ich bin jetzt einfach mal optimistisch und interpretiere dies als ein Zeichen, dass man wirklich Auswahlverfahren durchführen will. Die Zeitung ist leider im Kamin gelandet, sonst hätt' ich euch den gesamten Artikel hier her verlinkt, online ist er nur gegen Bares nachzulesen.

blondes
13.11.2004, 17:29
worauf muss ich mich jetzt mit 2,5 und 3 ws einstellen ?

kann ich noch auf die ws quote rechnen und nach 2,5 jahren einen platz bekommen oder macht mir das neue verfahren jetzt endgültig einen strich durch die rechnung ?
:-? diese intransparentz treibt mich in den wahnsinn

ehem-user-02-08-2021-1312
13.11.2004, 18:48
gelöscht

blondes
13.11.2004, 20:32
du rechnest also mit 9-10 ws`? :-?

ehem-user-02-08-2021-1312
14.11.2004, 13:38
gelöscht

mb21
14.11.2004, 17:02
also ich hab der zvs mail gemailt und gefragt wie das mit dem auswahlverfahren ablaufen wird, in der antwort stand dass es wahrscheinlich ist das man am auswahlverfahren auch teilnehmen kann wenn man schon mal teilgenommen hat. ich bin nämlich bei meiner ersten bewerbung auch in die vorauswahl gekommen hab dann aber keinen platz bekommen. wenn ich jetzt nicht mehr am auswahlverfahren der hochschulen teilnehmen könnte wäre das echt schlecht. aber ich denk das können die net machen, ich mein ich bin zwar in die vorauswahl gekommen, aber was hab ich jetzt davon? nichts! und wenn ich jetzt nicht mehr teilnehmen dürfte wäre das meiner meinung nach ungerecht.

*nono*
14.11.2004, 17:20
salut!!
ich finde es schon irgendwie komisch, dass noch niemand sicher irgedwas weiß... dass die länder noch nciht zugestimmt haben, das kann man doch verstehen, aber was sollen sie denn zustimmen?? die entscheidung is bestimmt voll kurzfristig, oder wir müssenuns bewerben bevor wir wissen, wie jetzt alles abläuft.
in den fächern, was nciht von der zvs verwalten wird, bewerben sich doch auch tausende von leuten, und diese unis bringen es doch genauso zu stande, die studenten auszuwählen, wobei nicht nur nach der abinote entschieden wird. somit denke ich , dass das nciht das problem ist.
ich würde es auch als unverschämt finden, wenn die leute, die nur einen hochschuljoker hatten und diesen verspielt haben, nun keinen mehr bekommen würden. aber es wäre nett zu wissen, wie das nun abläuft, um mal bisschen wenigstens die zukunft planen zu können.
viele liebe grüße

Hellequin
14.11.2004, 18:23
in den fächern, was nciht von der zvs verwalten wird, bewerben sich doch auch tausende von leuten, und diese unis bringen es doch genauso zu stande, die studenten auszuwählen, wobei nicht nur nach der abinote entschieden wird. somit denke ich , dass das nciht das problem ist.

Bei den Fächern ist das Verhältnis zwischen angebotenen Studienplätzen und Bewerbern aber um einiges entspannter.

espresso
03.12.2004, 14:31
Die ZVS hat auf ihrer Homepage die neue Vergabeordnung als pdf-file bereitgestellt.

Die neue Vergabeordnung der ZVS
Link zur neuen VO (http://www.zvs.de/Service/Download/VergabeVO_ZVS_WS05_06.pdf)

Dr. Pschy
03.12.2004, 18:30
In der Tat, viele frische neue Infos. Was mich aber stutzig macht:

Die Klausel mit dem Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung weist ein leeres Datum auf. An der Stelle, an der das Datum des Inkrafttretens stehen sollte, sind drei Punkte eingefuegt. Ich denke, dass letzendlich immer noch die Zustimmung des Bundesrates, also der Laendervertretung fehlt. Mal sehen, ob man das auf die Reihe bekommt.

By the way:

Augenscheinlich soll diese neue Vergabeordnung nur fuer das WS 05/06 und das SS 06 gelten. Plant man schon wieder mehr!?

espresso
03.12.2004, 19:23
Also wenn ich das richtig verstehe, ist diese VO eine Vorlage, die jedes Land einzeln, sprich alle 16 Landtage verabschieden müssen, da die Zuständigkeit dafür bei ihnen liegt. Zusätzlich muss jedes Bundesland dann noch die Kriterien festlegen, nach welchen Kriterien seine Hochschulen die Auswahlverfahren durchführen.

Hab' ich das richtig gelesen, dass diese VO nicht vorsieht, die Plätze im Hochschulauswahlverfahren einfach per Durchscnittsnote von der ZVS vergeben zu lassen?

Dr. Pschy
03.12.2004, 20:27
ja, ja, jein.

Dieses Dingens ist quasi eine Gesetzesvorlage, denn die Umsetzung zieht ja eine Aenderung des Hochschulrahmengesetztes nach sich.

Da Bildung immer noch Laendersache, das HRG aber ein Bundesgesetz ist, muessen alle Bundeslaender, bzw. deren Vertretungen (also der Bundesrat) ihre Zustimmung geben, damit das HRG geaendert werden kann. Von daher ist das Teil wohl wirklich eine Vorlage (und ich erwaehne es nochmal, immer noch nicht in trockenen Tuechern, sonst waere ein Datum des Inkrafttretens vermerkt).
Ob dann das jeweilige Bundesland die Auswahlkriterien ihrer Unis festlegt, oder ob das Uni-intern erfolgt, ist dann wieder Laendersache und wird wohl verschieden sein.

Die Vorlage sieht vor, dass sich Hochschulen bzw. Laender, die kein selbststaendiges Vergabeverfahren durchfuehren wollen oder koennen, dies auch weiterhin ueber die ZVS abwickeln lassen duerfen. Nach welchen Kriterien das dann erfolgt ist nicht genau ersichtlich - wird aber wohl so laufen wie bisher, sprich Note / Wartezeit.

Hoffe es ist etwas klarer :)

espresso
29.01.2005, 23:05
Es wäre langsam mal an der Zeit, dass die restlichen Bundesländer die Gesetzesvorlagen umsetzen, sonst wird das wohl nichts mit dem neuen Vergabeverfahren zum WS2005/2006. Zumal die Unis selbst offensichtlich auch nichts genaues wissen, da steht meistens auf der Homepage, dass das Verfahren kommen soll, wie es genau abläuft wissen die Unis selbst aber auch noch nicht.

cadoras
30.01.2005, 11:59
Also, wenn die Länder die Bestimmungen nicht rechtzeitig verabschieden, wird eh nichts mit dem neuen Vergabeverfahren.
Man darf aber definitiv nochmal am Vergabeverfahren der Hochschulen teilnehmen, auch wenn man beireits teilgenommen hat (www.zvs.de)
Was ich an der ganzen Sache ziemlich problematisch finde: Durch das Vergabeverfahren der Hochschulen wird der Zulassungsbescheid noch weiter rausgezögert. Wobei ich Anfang September schon sauspät fand, wirds jetzt ja Ende September.

MediFreaK
30.01.2005, 12:21
[QUOTE=cadoras]Man darf aber definitiv nochmal am Vergabeverfahren der Hochschulen teilnehmen, auch wenn man beireits teilgenommen hatQUOTE]
erm...woher weißt du das?? heißt das, dass man nochmal am auswahlverfahren teil nehmen kann??? jetzt schon im sommer oder erst im winter, wenn es doch nichts wird mit der neuen vergabe??? :-nix