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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notfallmedizin



entepaula
09.11.2004, 09:42
Ich bin arg verzweifelt und vielleicht weiß jemand von euch einen Rat.
Ich würde später gerne für längere Zeit nach Afrika gehen und/oder in Deutschland als Notarzt arbeiten.
Nun gibt es ja keinen Facharzt für Notfallmedizin, sondern nur diese Weiterbildung, wenn man schon ein Facharzt ist.
Eigentlich würde ich gerne Neurologie oder Neurochirurgie machen und danach Notfallmedizin. Geht das? Problem ist nur, dass in Afrika z.B. nicht unbedingt Neurologen gebraucht werden. Da wäre es von Vorteil Chirurg oder Anästhesist zu sein. Kann mir jemand erklären, wie genau das Rettungssystem in Deutschland funktioniert. Kann ich als Neurochirurg auch mal Notarztwagen fahren oder machen das immer nur die Chirurgen und Anästhesisten unter sich aus?
Danke für eure Antworten!

Defi B.
09.11.2004, 09:57
Jeder Arzt kann am Notarztdienst teilnehmen, die Voraussetzung ist der "Fachkundenachweis Rettungsdienst" (heißt je nach Bundesland manchmal anders). Diese Fachkunde erwirbt man nach Richtlinien der Länder, sie setzt eine Mindestdauer der klinischen Tätigkeit voraus (z.B. 1,5J.) und ein Minimum an intensivmedizinischer Erfahrung. Dann wird ein Kurs besucht, danach muß man unter Anleitung eine bestimmte Zahl an Notarzteinsätzen (wieder länderabhängig) machen und sich dann bei der Ärztekammer einer Prüfung unterziehen.
Die Tätigkeit als NA setzt NICHT voraus, daß man Facharzt ist!
I.d.R. sind die NÄ Anästhesisten, Internisten oder Chirurgen, aber z.T. auch Pädiater (Baby-NAW!) und sogar Dermatologen... Kann mir auch gut vorstellen, daß Neurologen am NA-Dienst teilnehmen, wie gesagt, JEDER Arzt mit den entsprechenden Voraussetzungen kann die Fachkunde erwerben.

entepaula
09.11.2004, 10:15
O.k., also könnte ich nach 2 Jahren als Neurochirurgieassistent die Ausbildung zum "Fachkundenachweis Rettungsdienst" machen! Ist das Vollzeit oder Nebenher?
Könnte man danach Vollzeit als Notarzt arbeiten? Also oft hab ich´s so mitbekommen, dass eine Chirurgische Klinik den Dienst übernimmt und es keinen "festen" Notarzt gibt, sondern das abgewechselt wird. Gibt es Stellenangebote, wo man nur Notarzt ist und dann z.B. nicht mehr im OP steht oder Stationsdienst hat? Oder wie ist das organisiert? Habe ich einen normalen Job als Neurochirurgieassistent und kann mich dann zusätzlich quasi zum zusätzlichen Notarztdienst bereiterklären, z.B. am Wochenende?
Defi B. - schon mal ganz lieben Dank für deine Infos!!!

Vystup
09.11.2004, 10:29
Feste Notarztstellen wuesste ich jetzt nichts von. Wird auch kein Mensch wirklich ueber laengere Zeit machen wollen. Spaetestens nach ein paar Jahren wird das alles ziemlich alltaeglich und dann freust Du Dich, wenn Du auch mal wieder eine Nacht durchschlafen kannst und nicht alle 2 Stunden vom Funkmelder geweckt wirst, um dann halbverschlafen bei Oma Gertrud anzukommen, die nicht einschlafen kann.

Deswegen werden die meisten Notarztdienste an die Interessenten einzeln vergeben, allerdings ist das recht begehrt, gerade in den groesseren Staedten.

entepaula
09.11.2004, 10:35
und ich habe einen normalen klinikjob nebenher und kann mich dann für einzelne notarztdienste einsetzen lassen?

Defi B.
09.11.2004, 10:37
Wie genau die NA-Ausbildung durchgeführt wird, hängt von der Klinik ab, in der du arbeitest. Ich schreib das mal so, wie ich das in mehreren Häusern kennengelernt habe:
- "Notarzt-Kurs" z.B. 80 h (siehe z.B. www.rettungsschule.de), je nach Haus wird man dafür freigestellt, gibt's aber glaube ich auch als "Wochenend-Kurs"
- Einsätze unter Aufsicht: Je nach dem, wie es in dem Haus geregelt ist: Während der eigentlichen Arbeitszeit oder in der Freizeit.

Es gibt auch Vollzeitstellen für Notärzte, d.h. die Kollegen machen nix anderes, ist aber eher selten, und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich das erstrebenswert finden sollte. Bin mal einen Monat am Stück NEF gefahren (als "Fahrer"), das ist mir nachher sowas von auf den Senkel gegangen...

entepaula
09.11.2004, 10:51
Na das klingt ja schon mal gut....
Nur frage ich mich immer noch, wie das gehen soll? Man hat ja bei einem normalen Job schon keine Zeit, woher soll ich die Zeit nehmen. Ich kann ja nicht nachts als Notarzt arbeiten und am anderen morgen auf der Station normal arbeiten oder im OP. Kann man dann z.B. eine Halbtagsstelle nehmen und den Rest der Zeit dann als Notarzt arbeiten?
Wenn man zum Beispiel als Chirurg arbeitet und dort die Zentrale der Einsätze ist, lässt sich das vielleicht organisieren mit der anderen Stationsarbeit, aber wenn man mit der Klinik nichts zu tun hat und ganz woanders arbeitet, wird´s doch schwierig, oder?

herrlehmann
09.11.2004, 10:59
Moin.

"Man hat ja bei einem normalen Job schon keine Zeit, woher soll ich die Zeit nehmen. Ich kann ja nicht nachts als Notarzt arbeiten und am anderen morgen auf der Station normal arbeiten oder im OP."

Doch, genau so läuft es sehr häufig. Oder die Klinik besetzt ein NEF und man wird eingeplant...

"Vollzeit" als Notarzt zu arbeiten kann man auf keinen Fall empfehlen, auch wenn es theoretisch möglich ist. Effektiv macht man sehr wenig, verliert den Anschluss in den Klinikalltag und hat keinerlei Weiterbildung.

Gruss HL

entepaula
09.11.2004, 11:04
Also kann man sich vorher erkundigen, ob die Klinik am Rettungssystem teilnimmt. Wenn ja, wird das Personaltechnisch so eingeplant, dass ich an dem Tag Notarztwagen fahre und nicht auf der Station arbeite?

Defi B.
09.11.2004, 11:05
Aaalso... ;-)
Ich kenn es z.B. so, daß tagsüber von beispielweise 8:00 bis 15:30 ein Kollege der jeweilig diensthabenden Abteilung den NA-Pieper hat und neben seinem normalen Stationsdienst/Anästhesiedienst für NA-Einsätze abkömmlich ist. Das geht natürlich nicht, wenn man als Chirurg am Tisch steht oder als Anästhesist gerade einen Risiko-Patienten einleitet, ZVK legt o.ä.
Ab 15:30 übernimmt dann der Kollege den Pieper, der diesen dann auch bis zum nächsten morgen behält. Ob dieser Kollege am nächsten morgen dann nach Hause geht oder erst mittags oder seinen kompletten Dienst versieht ist sehr unterschiedlich (hängt auch von der durchschnittlichen nächtlichen Einsatzbelastung am Standort ab).
Ob der nachts diensthabende NA im selben Zeitraum auch noch andere Aufgaben im Haus zu verrichten hat, ist ebenfalls sehr unterschiedlich.

entepaula
09.11.2004, 11:10
DANKE!!!!!
das klingt alles sehr stressig, aber ich will das unbedingt machen.....

Defi B.
09.11.2004, 11:14
"Vollzeit" als Notarzt zu arbeiten kann man auf keinen Fall empfehlen, auch wenn es theoretisch möglich ist. Effektiv macht man sehr wenig, verliert den Anschluss in den Klinikalltag und hat keinerlei Weiterbildung.
Auf jeden Fall. D'accord! ;-)

nduester
12.11.2004, 08:41
Recht neu (und wohl noch nicht jedem bekannt) ist die aktuelle Empfehlung der BÄK, welche für die Zulassung zur "Notarztfortbildung" zumindest das erste Jahr einer Facharztausbildung voraussetzt. Wie weit das schon umgesetzt ist entzieht sich meiner Kenntnis. Die Fortbildung selber ist recht schnell absolviert (80 Stunden => 2 Wochen), die anschließenden 20 Einsätze ebenfalls. Die Zulassung als Notarzt ist also weniger das Problem.

Zu den Arbeitsbedingungen:
Es gibt einige wenige "vollberufliche" Notarztstellen, diese sind i.d.R. in irgendwelchen weiten Landstrichen zu finden, die einfach zu weit vom nächsten KH (und damit für ein Notarzteinsatzfahrzeug) entfernt sind. Mir ist z.B. im Kreis Goslar so eine Wache bekannt. Als Arzt auf solch einer Vollzeitstelle zu sitzen ist aber nach spätestens 2 Jahren unbefriedigend. Man verliert den Anschluß an die klinische Medizin, das Einsatzspektrum ist normalerweise recht unaufregend und unbefriedigend, die Arbeitszeiten sind auch nicht gerade ohne (auf solchen Stützpunkiten normalerweise 24h-Dienste).
Dann gibt es den "normalen" Notarztdienst: Eine Fachrichtung übernimmt den Noatrztdienst und teilt die Mitarbeiter im Dienstplan regulär für den Notarztdienst ein. Hier sind mir verschiedene Modelle bekannt. Entweder machen das die entsprechenden Fachrichtungen ganz unter sich aus, in Oldenburg war es damals so dass sich von 4 Wochen 1 Woche Internisten, eine Woche Anästhesisten, eine Woche Chirurgen und wieder eine Woche Anästhesisten auf dem NEF befanden. NEF 2 wurde aus dem laufenden OP-Betrieb (Tags) bzw. von der chirurgischen Intensivstation (Nachts) seitens der Anästhesisten besetzt. Keine Ahnung, ob das in OL auch heute noch so läuft. Und dann sind da noch die frei besetzten Notarztdienste. D.h., es gibt einen zuständigen Dienstplanmenschen und der teilt da alle Leute die Interesse dran haben ein. Das ist halt von Haus zu Haus (bzw. von Rettungsdienst zu Rettungsdienst) einfach anders und jeweils lokal geregelt. In diesem letzten angesprochenen Fall sind auch die sog. free-lancer zu finden, also Notärzte, die auf Honorarbasis arbeiten und nicht fest zur entsprechenden Klinik gehören.

So. Und jetzt zum nachts Notarzt und tagsüber in der Klinik: Doch, genauso läufts. In meinem jetzigen Bereich sind z.B. 24 Std. Dienst fällig: am Tag auf der Intensiv und in der Nacht auf dem NEF. Und andersherum. So deckt man mit 2 Leuten diese beiden Bereiche ab :-sleppy man darf ja (wenn nicht der Melder hochgeht) schlafen :-D

Also: Für Afrika kann ich Dir keine Empfehlungen geben (außer dass man da als Student prima operieren lernen kann, dass haben bereits mehrere Bekannte von mir erfolgreich getestet, auch den Umgang mit den in Deutschland doch recht seltenen Schußverletzungen lernt man da wohl recht schnell), als Notarzt jedoch hast Du (noch) die Quahl der Wahl, je nachdem an welchem Haus Du so landest und wie Du Deine Freizeitgestaltung (NEF-Dienst?) so planst...
evtl. hilft Di ja http://www.bundesaerztekammer.de/30/Weiterbildung/03MWBO2004PDF.pdf ein wenig weiter...

Und noch ein Link:
http://www.marburger-bund.de/mbz/unispezial/ws2003/08.htm halt nicht mehr ganz aktuelle, aber deutlich in der Aussage...

Gruß, Nils

PS: weiß jemand ob DAS noch aktuell ist?



Notarzt


§ 40. (1) Approbierte Ärzte, Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte, die beabsichtigen, eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste (Notarztwagen bzw. Notarzthubschrauber) auszuüben, haben einen Lehrgang gemäß Abs. 2 im Gesamtausmaß von zumindest 60 Stunden zu besuchen.


(2) Der Lehrgang hat in Ergänzung zur jeweiligen fachlichen Ausbildung eine theoretische und praktische Fortbildung auf folgenden Gebieten zu vermitteln:


1. Reanimation, Intubation und Schocktherapie sowie Therapie von Störungen des Säure-, Basen-, Elektrolyt- und Wasserhaushaltes;


2. Intensivbehandlung;


3. Infusionstherapie;


4. Kenntnisse auf dem Gebiet der Chirurgie, der Unfallchirurgie einschließlich Hirn- und Rückenmarksverletzungen sowie Verletzungen der großen Körperhöhlen, der abdominellen Chirurgie, Thoraxchirurgie und Gefäßchirurgie;


5. Diagnose und Therapie von Frakturen und Verrenkungen und


6. Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Inneren Medizin, insbesondere Kardiologie einschließlich EKG-Diagnostik, sowie der Kinder- und Jugendheilkunde.


(3) Zusätzlich ist mindestens alle zwei Jahre eine zweitägige theoretische und praktische Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.


(4) Notärzte, die beabsichtigen, eine leitende notärztliche Tätigkeit im Rahmen organisierter Rettungsdienste auszuüben, haben einen Lehrgang gemäß Abs. 5 im Gesamtausmaß von 60 Stunden zu besuchen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Notarzt im Rahmen eines organisierten Rettungsdienstes oder eine zumindest gleich lange Ausübung einer notärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer Krankenanstalt.


(5) Der Fortbildungslehrgang gemäß Abs. 4 hat in Ergänzung zur jeweiligen fachlichen Ausbildung eine theoretische und praktische Fortbildung auf folgenden, für Großeinsatzfälle organisierter Rettungsdienste relevanten Gebieten zu vermitteln:


1. Lagebeurteilung,


2. Feststellung des Schwerpunktes und der Art des medizinischen Einsatzes,


3. Sammeln und Sichten von Verletzten,


4. Festlegung von Behandlungsprioritäten,


5. medizinische Leitung von Sanitätshilfsstellen,


6. Abtransport von Verletzten einschließlich Feststellung der Transportpriorität und des Transportzieles,


7. Beurteilung des Nachschubbedarfs,


8. ärztliche Beratung der Einsatzleitung,


9. Zusammenarbeit mit anderen Einsatzleitern,


10. Mitarbeit in Evakuierungsangelegenheiten,


11. Mithilfe bei der Panikbewältigung,


12. Einsatzleitung bei Großeinsätzen,


13. medizinische Dokumentation.


(6) Zusätzlich zum Lehrgang gemäß Abs. 5 ist mindestens alle vier Jahre eine Fortbildungsveranstaltung, die mindestens 15 Stunden Planspiele oder Großübungen sowie fünf Stunden Theorie umfaßt, zu besuchen.


(7) Die Durchführung von Fortbildungslehrgängen gemäß Abs. 2 und Fortbildungsveranstaltungen gemäß Abs. 3 und 6 obliegt den Ärztekammern in den Bundesländern, die Durchführung von Fortbildungslehrgängen gemäß Abs. 5 der Österreichischen Ärztekammer in Zusammenarbeit mit den Ärztekammern in den Bundesländern. Über den erfolgreichen Abschluß sind jeweils Bestätigungen auszustellen. Die Österreichische Ärztekammer hat unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit im Ausland absolvierte Fortbildungslehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen auf Fortbildungslehrgänge gemäß Abs. 2 oder 5 sowie Fortbildungsveranstaltungen gemäß Abs. 3 oder 6 anzurechnen.


(8) Ärzte im Sinne des Abs. 1, die die Voraussetzungen für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste gemäß Abs. 2 und 3 erfüllen und eine solche Tätigkeit ausüben, dürfen zusätzlich die Bezeichnung "Notarzt" führen. Ärzte im Sinne des Abs. 4, die die Voraussetzungen für die Ausübung einer leitenden notärztlichen Tätigkeit im Rahmen organisierter Rettungsdienste gemäß Abs. 4 bis 6 erfüllen und eine solche Tätigkeit ausüben, dürfen zusätzlich die Bezeichnung "Leitender Notarzt" führen.


(9) Der "Leitende Notarzt" ist gegenüber den am Einsatz beteiligten Ärzten und Sanitätspersonen weisungsbefugt und hat zur Kennzeichnung Schutzkleidung mit der Aufschrift "Leitender Notarzt" zu tragen.
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gefunden @ http://www.google.de/search?q=cache:DfeA0bwf0isJ:www.pb.bib.de/~dozgrt/mab/recht/AERZTEG98.rtf+Notarzt+Stunden+FacharztAusbildung&hl=de

Blaulichtjunkie
22.11.2004, 12:41
Hi!
Hab mir auch schon mal überlegt nur als Notärztin zu arbeiten.
Bei uns gibt es da auch zwei Möglichkeiten zum einen Fahren die Ärzte die im Klinkum arbeiten NEF, die sind halt dann in der Klinik und arbeiten dort und wenn der Piepser geht fahren sie halt dann mit dem NEF zum Einsatz und zum anderen können sie auch fahren wenn sie gerade nicht in der Klinik arbeiten dann steht dass NEF eben bei ihnen zu hause vor der Tür. Unsere Notärzte bekommen halt da pro Patient einen gewissen Betrag, nachts aber normal mehr als am Tag, ich denke so eine Nachtschicht am Wochenende bringt schon einiges an zusätzlichem Geld. Die Hausärzte , glaub ich fahren nicht, die machen halt den kasssenärztlichen Bereitschaftsdienst.
ich habe mir auch schon mal überlegt nur als Notärztin zu fahren, weil ich mir halt gedacht habe, wenn man als Frau mal Kinder hat mit denen man gerne Zeit verbringen möchte aber nicht ganz aufs Arbeiten verzichten möchte ist Notarzt schon praktisch. Man ist die ganze zeit zu hause und kann etwas erledigen und wenn halt mal ein Einsatz ist fährt man den und dann kann man wieder weitermachen. So hätte ich meiner Ansicht nach mehr Zeit für die Kinder und trotzdem einen guten nebenverdienst. Das funktioniert natürlich nur solange der mann auch arbeiten, denn leben wird man davon warscheinlich nicht können , jedenfalls nicht bei uns hier.
Gruß
Tina

nduester
22.11.2004, 21:45
ha, habe was gefunden...

also: nachlesen kann man ganz gut unter http://forum.myphorum.de/read.php?f=9223&i=2624&t=2610

Und von der BÄK hätten wir noch die http://www.bundesaerztekammer.de/30/Weiterbildung/03MWBO2004PDF.pdf im Angebot (habe den Link jetzt nur aus dem o.a. Forum geklaut ;-) )

Gruß, Nils

Feuerblick
22.11.2004, 22:38
Und noch ein System:

Hier bei uns gibt es zum einen das schon beschriebene System, bei dem eine Fachrichtung das NEF besetzt und es im Klinikum stationiert ist.
Aber wir haben noch eine andere Variante: Zwei unserer NEFs sind mit Notärzten besetzt, die das tatsächlich entweder in ihrer "freien Zeit" machen oder gar als Job, wenn sie gerade keine Anstellung in einer Klinik haben. Sieht dann so aus, dass in der Regel maximal 24-Stunden-Schichten vergeben werden und auf diesen NEFs dann entsprechend auch viele unterschiedliche Ärzte fahren. Die sind dann allerdings nicht "zwangsverpflichtet" sondern machen das, weil es ihnen Spaß macht. Das verbessert bei den meisten Docs sowohl Stimmung als auch Fortbildungsbereitschaft....

avicenna
23.11.2004, 07:55
[QUOTE=entepaula]O.k., also könnte ich nach 2 Jahren als Neurochirurgieassistent die Ausbildung zum "Fachkundenachweis Rettungsdienst" machen! Ist das Vollzeit oder Nebenher?

Sorry, aber vergiss es, falls Du eine Weiterbildungstelle bekommst hast du als Neurochirurg definitiv keine Zeit für extras. Du wirst jeden Moment deiner Freizeit geniessen und garantiert nicht auf dem Notarztwagen sitzen....Wenn Du so etwas vor hast, dann solltest Du wirklich lieber Anästhesie, Viszerale oder Trauma machen.....wobei auch hier die Arbeitsbelastung relativ hoch sein kann. Die meiste Zeit für Aktivitäten neben dem normalen Job hat man meist noch als Gasmann ;-)

Könnte man danach Vollzeit als Notarzt arbeiten? Habe ich einen normalen Job als Neurochirurgieassistent und kann mich dann zusätzlich quasi zum zusätzlichen Notarztdienst bereiterklären, z.B. am Wochenende?

Könne schon aber ob das wirklich sinnvoll ist.....naja ich sag nur come in and burn out......im Studium sieht das halt alles noch ziemlich low aus aber die richtigen Einblicke kommen meist erst später....
LG Avicenna