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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arzt als Nicht EU Bürger



futDr
20.11.2004, 23:20
Hallo!

Ich besitze eine nicht europäische Staatsangehörigkeit. Kann ich dann, wenn ich in Deutschland studiere, trotzdem problemlos als Arzt in Deutschland arbeiten??

Danke für die Hilfe!

eatpigsbarf
21.11.2004, 01:59
Ich kann mir vorstellen, dass es, wenn Du dein komplettes Medizinstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hast, es wohl nur an moeglichen Visumproblemen liegen kopennte, wenn Du keine Stelle findest. Denn, da Du ja die deutschen Vorgaben fuer die Approbation durchs deutsche Studium erfuellt hast, muesstest Du damit keine Probleme haben.
Das einzige, was ich mir als Problem vorstellen koennte, waere es, dass Du als Nicht-EU-Buerger eine Aufenthaltsgenehmigung mit Visum benoetigen wirst und dass es da vielleicht Komplikationen geben koennte. Denn ansonsten hast du ja fuer den Beruf genau die gleichen Vorraussetzungen wie jeder andere absovent eines deutschen Medizinstudiums...
Du kannst ja mal bei der Aerztekammer anrufen. Die wissen da ganz bestimmt naeheres. :-nix

Vystup
21.11.2004, 05:49
Die einzige Huerde waere die Arbeitserlaubnis seitens der deutschen Behoerden. Dank unserer bescheuerten Einwanderungsgesetze wuerdest Du wahrscheinlich Probleme haben, die zu bekommen, weil Du ja wahrscheinlich nicht politischer Fluechtling bist. Auskuenfte erhaeltst Du am zuverlaessigsten ueber die Einwanderungsbehoerde. Ich habe von einigen Faellen gehoert, die zwar in D studiert haben, anschliessend aber keine Arbeitserlaubnis bekommen haben. Naja, die Absurditaet der Politik :/

1234556
21.11.2004, 22:20
Ich besitze eine nicht europäische Staatsangehörigkeit. Kann ich dann, wenn ich in Deutschland studiere, trotzdem problemlos als Arzt in Deutschland arbeiten??

Nein, es sei denn, für Dich gilt BÄO §3 (3)


Denn, da Du ja die deutschen Vorgaben fuer die Approbation durchs deutsche Studium erfuellt hast, muesstest Du damit keine Probleme haben.

kannst Du trotzdem probleme haben...


...Denn ansonsten hast du ja fuer den Beruf genau die gleichen Vorraussetzungen wie jeder andere absovent eines deutschen Medizinstudiums...

denn es fehlt doch die Voraussetzung nach BÄO §3 (1) 1.

...es wohl nur an moeglichen Visumproblemen liegen kopennte, wenn Du keine Stelle findest....dass Du als Nicht-EU-Buerger eine Aufenthaltsgenehmigung mit Visum benoetigen wirst und dass es da vielleicht Komplikationen geben koennte.
Ausserdem wollen wir Begriffe wie Aufenthaltserlaubnis vs. Aufenthaltsbefungniss vs. Aufenthaltsgenehmigung und Aufenhaltsbewilligung nicht doch durcheinenanderbringen

Die einzige Huerde waere die Arbeitserlaubnis seitens der deutschen Behoerden.
Es ist nicht die einzige Hürde.

Dank unserer bescheuerten Einwanderungsgesetze wuerdest Du wahrscheinlich Probleme haben, die zu bekommen, weil Du ja wahrscheinlich nicht politischer Fluechtling bist.
:-top "bescheuerten Einwanderungsgesetze" :-meinung

Auskuenfte erhaeltst Du am zuverlaessigsten ueber die Einwanderungsbehoerde.
Wiso Einwanderungsbehörde? ich denke D ist doch gar kein Einwanderungsland, und das sollte doch mal so ins Grundgesetz reingeschreiben werden, damit sich auch Leute wie ich in D richtig gut fühlen...

Ich habe von einigen Faellen gehoert, die zwar in D studiert haben, anschliessend aber keine Arbeitserlaubnis bekommen haben.
Dafür kenne ich jemanden der zwar eine Arbeitserlaubniss hat aber keine Approbation...Taxifahren ist also kein Problem...das einzige wozu Ausländer in D doch vorgesehen sind...


Bundesärzteordnung (BÄO)
II. Die Approbation
§3
(1) Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller
1.Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder heimatloser Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer ist,
2...
3...
4...
5...
(2) ...
(3) Ist die Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 nicht erfüllt, so kann die Approbation als Arzt in besonderen Einzelfällen oder aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsinteresses erteilt werden.

1234556
21.11.2004, 22:39
:-party Nachdem ich Dir soviel Mut gemacht habe...ich hoffe dass Du die Approbation trotzdem über Absatz 3 bekommst...

1234556
22.11.2004, 08:15
Zu der Problematik ob Du ein Aufenthaltsrecht in D ohne eine Stelle zu haben bekommst, da ein Ausländer nach AuslG eigentlich verpflichtet ist selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, da die Ganzen kannacken die ja alle offenkung zu faul zum Arbeiten sind nur nach D kommen um Sozialhiilfe zu schnorren (§1A AsylbLB, §120 Abs.3 BSHG) kann ich so nicht Stellung bezeihen...

Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet

AuslG § 7 Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung in sonstigen Fällen

(2) Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel versagt, wenn
1...
2. der Ausländer seinen Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes nicht aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln, aus Unterhaltsleistungen von Familienangehörigen oder Dritten, aus Stipendien, Umschulungs- oder Ausbildungsbeihilfen, aus Arbeitslosengeld oder sonstigen auf einer Beitragsleistung beruhenden öffentlichen Mitteln bestreiten kann oder
3...

Der Vollständigkeit halber die Wichtigstwen Paragraphen...

AuslG § 5 Aufenthaltsgenehmigung
AuslG §§ Aufenthaltserlaubnis (§§ 15, 17)
AuslG §§ Aufenthaltsberechtigung (§ 27)
AuslG §§ Aufenthaltsbewilligung (§§ 28, 29)
AuslG §§ Aufenthaltsbefugnis (§ 30)

und um die Verwirrung zu vervollständigen

Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet
Zweiter Abschnitt:
Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
1.Aufenthaltsgenehmigung AuslG §§ 5-14
2.Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung AuslG §§ 15-27a
3.Aufenthaltsbewilligung AuslG §§ 28-29
4.Aufenthaltsbefugnis AuslG §§ 30-35

Ach ja ich hätte fast vergessen:(edit)
§1A AsylbLB Abs.1 "1.die sich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes begeben haben, um Leistungen nach diesem Gesetz zu erlangen..."; §120 Abs.3 BSHG "(3) Ausländer, die sich in die Bundesrepublik Deutschland begeben haben, um Sozialhilfe zu erlangen, haben keinen Anspruch..."

eatpigsbarf
22.11.2004, 20:36
Zu der Problematik ob Du ein Aufenthaltsrecht in D ohne eine Stelle zu haben bekommst, da ein Ausländer nach AuslG eigentlich verpflichtet ist selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, da die Ganzen kannacken die ja alle offenkung zu faul zum Arbeiten sind nur nach D kommen um Sozialhiilfe zu schnorren (§1A AsylbLB, §120 Abs.3 BSHG) kann ich so nicht Stellung bezeihen...

Also, ist ja ganz prima, dass Du so hervorragend Paragraphen zitieren kannst und damit den anderen Forenbenutzern die gesetzlichen Hintergruende fuer ihre Fragen eroeffnest. Aber wenn Du dies schon netterweise tust, moechte ich Dich doch ganz herzlich darum bitten, a) auf Deine Ausdrucksweise etwas mehr zu achten, und nicht b) falsch zu zitieren (denn ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem von Dir zitierten §1A AsylbLB, §120 Abs.3 BSHG das Wort "Kanacken" vorkommt oder das "Schnorren von Sozialhilfe" dort so wortwoertlich erwaehnt wird). Denn Gesetzestexte sind normalerweise sehr objektiv gehalten und somit kannst Du dann emotionale Belange wie derartige Woerter in Deinen Zitaten auch weglassen.
Danke...

1234556
23.11.2004, 17:54
...Also, ist ja ganz prima, dass Du so hervorragend Paragraphen zitieren kannst und damit den anderen Forenbenutzern die gesetzlichen Hintergruende fuer ihre Fragen eroeffnest...
Danke, ich weiss ich bin toll...


...nicht b) falsch zu zitieren (denn ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem von Dir zitierten §1A AsylbLB, §120 Abs.3 BSHG das Wort "Kanacken" vorkommt oder das "Schnorren von Sozialhilfe" dort so wortwoertlich erwaehnt wird)...

Ich möchte mich aber dieser Stelle audrücklich entschuldigen, wenn durch meine Hitzköpfigkeit der falsche Eindruck entstanden ist. Ich dachte es wäre klar, zu unterscheiden das auf der einen Seite meine persönliche Interpretation des Willens des gesetzgebers (=dem Willen deutscher Stammtische)


...da die Ganzen kannacken die ja alle offenkung zu faul zum Arbeiten sind nur nach D kommen um Sozialhiilfe zu schnorren (§1A AsylbLB, §120 Abs.3 BSHG)...


und dem Oginal Wortlaut des Gesetzes



§1A AsylbLB Abs.1 "1.die sich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes begeben haben, um Leistungen nach diesem Gesetz zu erlangen..."; §120 Abs.3 BSHG "(3) Ausländer, die sich in die Bundesrepublik Deutschland begeben haben, um Sozialhilfe zu erlangen, haben keinen Anspruch..."

Wenn dies nicht deutlich wurde, weil ich z.B. bei §7 AuslG die Anführungszeichen vergessen habe so bitte ich um Entschuldigung.



... kannst Du dann emotionale Belange wie derartige Woerter in Deinen Zitaten auch weglassen...


Nur fällt es mir schwer sachlich zu argumetiern angesichts der Tasache, dass OFFENKUDIG UNSINNIGE stamtischparolen (die Inanspruchsname von Sozialhilfe ist prakt. AUSSCHLIESSLICH auf das AUsländerrechtliche Arbeits und Beschäftigungsverbot zurückzuführen) ins Juristendeutsch übersetzwurden, es handelt sich somit um eine Rückübersetzung des Juristendeutschen in die ursprüngliche Stammtischsprache...

1234556
23.11.2004, 18:12
nun gut vielleicht war ich etwas hitzköpfig, aber lies dir meinen Nachfolgenden Beitrag durch...ich sehe keinen Möglichkeit Meine these ohne den gebrauch von solchen Kraftausdrücken darzustellen
Diese These ist:
Die §1A AsylbLB, §120 Abs.3 BSHG u. z.T. §7 Abs.2 AuslG sind nichts anderes als die 100% Übersetzung ins politisch korrekte Juristendeutsch aus der Umgangsprache folgender Stammtischparole "da die Ganzen kannacken die ja alle offenkung zu faul zum Arbeiten sind nur nach D kommen um Sozialhiilfe zu schnorren"

tonexxx
23.11.2004, 22:24
nun gut vielleicht war ich etwas hitzköpfig, aber lies dir meinen Nachfolgenden Beitrag durch...ich sehe keinen Möglichkeit Meine these ohne den gebrauch von solchen Kraftausdrücken darzustellen
Diese These ist:
Die §1A AsylbLB, §120 Abs.3 BSHG u. z.T. §7 Abs.2 AuslG sind nichts anderes als die 100% Übersetzung ins politisch korrekte Juristendeutsch aus der Umgangsprache folgender Stammtischparole "da die Ganzen kannacken die ja alle offenkung zu faul zum Arbeiten sind nur nach D kommen um Sozialhiilfe zu schnorren" Geht's noch?

Mehr Zeit muss ich für dich nicht aufwenden, oder? Meiner Meinung nach kann man deine Äußerungen in diesem Forum ganz gut ignorieren. Vielleicht schreibst du ja auch nichts mehr, wenn sich keiner mehr über dich aufregt. Wünschenswert wäre das.

Für dich gilt besonderer Verweis auf meine Signatur!

Neujahrsrakete
23.11.2004, 23:18
ich denke D ist doch gar kein Einwanderungsland, und das sollte doch mal so ins Grundgesetz reingeschreiben werden, damit sich auch Leute wie ich in D richtig gut fühlen...

Was bedeutet "Leute wie ich" genau? Was für ein "Leut" bist Du?

SynC
24.11.2004, 11:38
Jetzt kommt mal nicht vom Topic ab bitte!

mb21
24.11.2004, 17:03
hab das hier woanders gefunden und mal kopiert:
O-ton-1234556:

So ganz ungerecht ist dies nicht, denn sellbt als "Deutscher Staatsbürger ausländischer Abstammung" hast Du einen Nachteil. Z.B. diese sog. "Russlanddeutschen" landen genaso wie alle "echten" Ausländer überwiegend auf der Haupschule, genauso wie ich und haben es dann viel schwiereiger wenn Sie nach der zehnten Klasse auf Gymnasium wechseln, es spielt keine...[I]

Peter_1
24.11.2004, 17:38
Völlig unabhängig von der harten Sprache hat 123.... den Sachverhalt korrekt dargestellt. Es gibt definitiv ein Problem als nicht EU Bürger hier zu arbeiten, selbst wenn man hier studiert hat. Ich schließe mich da auch völlig an, diese Regelung ist "beknackt!! Ich schließe mich auch an das es wahrscheinlich einfacher ist eine Erlaubnis zu bekommen z.B. als Taxifahrer zu arbeiten. Genau wie 123.. gesagt hat ist die einzige Möglichkeit hier als Arzt zu arbeiten der zitierte §3. Selbst wenn man die Berufserlaubnis (=Hürde Nr.1, muß man als nicht EU Staatsbürger bei der zuständigen Landesbehörde beantragen, da man keine Approbation bekommt) bekommt . Es kommt natürlich weiterhin darauf an mit was für einem Arbeitsamt man es zu tun hat. Es gibt dann noch diverse andere Hürden z.B. muß die Stelle auf die man sich bewirbt über mindestens 4 Wochen bundesweit ausgeschrieben werden und das Krankenhaus muss (pro-forma, wenn man Glück hat) begründen warum sie nur Dich und nicht die evtl. anderen (Deutsche- oder EU-)Bewerber nimmt. Bzw. die Stellenausschreibung muss so auf Dich als Person zugeschnitten sein das nur Du als Bewerber in Frage kommst. Das ganze ist vertrackt und man ist den Behörden ziemlich ausgeliefert.
Fazit: wenn möglich versuchen die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen um sich diesen ganzen Ärger mit ungewissem Ausgang zu ersparen.
Fazit 2: falls nicht möglich, versuchen über den §3 mit Begründung etc. (und evtl. Einsatz des zukünftigen Chefs) eine Möglichkeit zu finden hier zu arbeiten. Ich habe diesen Kampf gerade bei einem Kollegen (Wechsel AiP=> Ass.arztstelle) hautnah miterleben müssen, mit immer noch ungewissem Ausgang.

Peter_1
24.11.2004, 17:56
Weiterhin völlig korrekt wiedergegeben sind die verschiedenen Aufenthaltstitel. Als Deutscher der nie mit dem Ausländerrecht konfrontiert war muss man echt staunen über die juristischen Verrenkungen die hier gemacht werden. Selbst als Deutscher fällt es einem schwer da durchzusteigen (ich habs versucht und bin gescheitert). Viele Deutsche sind (verständlicherweise) völlig uninformiert (mich, bis vor Kurzem, mit- eingeschlossen) über die Auswüchse des Ausländerrechtes. Dabei trifft das Ausländer(berhinderungs)recht meiner Meinung nach bedauerlicherweise die Falschen.
Diejenigen die hier ehrlicherweise ihr Brot verdienen wollen und unabhängig von staatlichen Leistungen leben wollen werden massiv behindert, diejenigen (wenigen) aber die die deutschen Stammtischängste befriedigen wollen kennen sich wahrscheinlich viel besser aus. Um durch dieses abstruse Regelwerk zu steigen braucht man nämlich viel Zeit und einen guten Anwalt.

tonexxx
25.11.2004, 13:24
Geht's noch?

Mehr Zeit muss ich für dich nicht aufwenden, oder? Meiner Meinung nach kann man deine Äußerungen in diesem Forum ganz gut ignorieren. Vielleicht schreibst du ja auch nichts mehr, wenn sich keiner mehr über dich aufregt. Wünschenswert wäre das.

Für dich gilt besonderer Verweis auf meine Signatur!
In Anbetracht der Tatsache, dass 6554321 hierzu :-wow , sollte man wohl in Zukunft nach dem Motto "don't feed the trolls" mit ihm umgehen...