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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ortsantrag



Cranium
09.12.2004, 06:32
Vielleicht eine ziemlich dumme Frage.

1.Wenn ich einen Ortsantrag stelle, gebe aber nicht als ersten Studienort die nächste Uni an, macht das dann Sinn, hilft mir das irgendwie?

2.Wenn ich keinen Ortsantrag stelle, brauche ich doch auch keine Meldebescheinigung oder?

Ey, nicht langen! :-nix

Rico
09.12.2004, 11:27
Vielleicht eine ziemlich dumme Frage.

1.Wenn ich einen Ortsantrag stelle, gebe aber nicht als ersten Studienort die nächste Uni an, macht das dann Sinn, hilft mir das irgendwie?Ortsantrag ist nicht gleich Sozialkriterium!

Den Ortsantrag kannst Du stellen, wenn Du z.B. einen Platz wg. Dienst nicht antreten konntest und Dich jetzt wiederbewirbst.
Dann hast Du das Recht auf bevorzugte zuteilung.

Der Ortsantrag hat per se auch nix mit Meldebescheinigung und Co zu tun.
Denn wenn Du bei der Erstbewerbung z.B. einen Studienplatz am anderen Ende der Republik nicht antreten konntest, dann hast Du nach dem Dienst auch dort das Recht auf bevorzugte Zulassung - auch wenn Du da eigentlich SK5 hast.

2.Wenn ich keinen Ortsantrag stelle, brauche ich doch auch keine Meldebescheinigung oder?Doch, für das Sozialkriterium, so Du es hast und nutzen möchtest.

Notdoc
09.12.2004, 11:59
Doch, für das Sozialkriterium, so Du es hast und nutzen möchtest.

Dann brauchst du die MB aber auch nur, wenn du die nächstgelegene Uni bei den Ortswünschen angibst.

Cranium
09.12.2004, 16:44
Danke für die Antworten,
aber irgendwie verstehe ich gar nix!

Ich werde mir jetzt noch einmal genüsslich das ZVS-Info zu Gemüte führen und hoffe durchzublicken. :-nix

Rico
09.12.2004, 19:19
Dann brauchst du die MB aber auch nur, wenn du die nächstgelegene Uni bei den Ortswünschen angibst.Klar, sonst hat er ja auch kein SK :-)