dxxxxx
19.12.2004, 18:43
hallo
ich komme aus kroatien (noch-nicht-eu:( und arbeite in sachsen-anhalt seit ein paar monaten. ich soll die prüfung kurz vor dem ende des ersten aufenthaltjahres machen.
ein paar fragen:
ist jemand da der die prüfung hier in sachsen-anhalt schon bestanden hat?
die prüfung soll ich nur zur verlängerung meines aufenthaltserlaubnisses machen. d.h. eine approbation bekomme ich nicht. das heisst wohl auch, dass ich die prüfung bei einem arbeitsplatzwechsel in ein anders bundesland wohl nochmal machen muß???? weiss jemand darüber bescheid???
ich habe die regierungspresidien in sachsen und in niedersachsen angerufen, in nierdersachsen soll es die prüfung gar nicht geben!? die berufserlaubnis soll einfach so verlängert werden. ist das wahr? und in sachsen bekommt man gleich die berufserlaubnis auf 2 jahre und kann sie dann auch wieder bis zum ende der facharztausbildung verlängern!
da ich in den foren von gleichwertigkeitsprüfung in niedersachsen lese, verstehe ich das jetzt nicht. kann es sein, dass es sich um eine andere gleichwertigkeitsprüfung handelt, nach der man auch die approbation hat? gibt es irgendjemand in diesem land, bei dem man solche sachen genau nachfragen kann????
ich hoffe wirklich, jemand kann mir mehr sagen!
danke allen!
ps: könnt ihr bitte immer angeben, in welchem bundeslang ihr die prüfung gemacht habt bzw. machen sollt oder nicht, denn es gibt offensichtlich riesige unterschiede.
ich komme aus kroatien (noch-nicht-eu:( und arbeite in sachsen-anhalt seit ein paar monaten. ich soll die prüfung kurz vor dem ende des ersten aufenthaltjahres machen.
ein paar fragen:
ist jemand da der die prüfung hier in sachsen-anhalt schon bestanden hat?
die prüfung soll ich nur zur verlängerung meines aufenthaltserlaubnisses machen. d.h. eine approbation bekomme ich nicht. das heisst wohl auch, dass ich die prüfung bei einem arbeitsplatzwechsel in ein anders bundesland wohl nochmal machen muß???? weiss jemand darüber bescheid???
ich habe die regierungspresidien in sachsen und in niedersachsen angerufen, in nierdersachsen soll es die prüfung gar nicht geben!? die berufserlaubnis soll einfach so verlängert werden. ist das wahr? und in sachsen bekommt man gleich die berufserlaubnis auf 2 jahre und kann sie dann auch wieder bis zum ende der facharztausbildung verlängern!
da ich in den foren von gleichwertigkeitsprüfung in niedersachsen lese, verstehe ich das jetzt nicht. kann es sein, dass es sich um eine andere gleichwertigkeitsprüfung handelt, nach der man auch die approbation hat? gibt es irgendjemand in diesem land, bei dem man solche sachen genau nachfragen kann????
ich hoffe wirklich, jemand kann mir mehr sagen!
danke allen!
ps: könnt ihr bitte immer angeben, in welchem bundeslang ihr die prüfung gemacht habt bzw. machen sollt oder nicht, denn es gibt offensichtlich riesige unterschiede.