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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleich



Mephistopheles
07.01.2005, 01:29
Kennt sich hier jemand mit diesem Thema wirklich aus oder kennt jemanden der/die es nutzen konnte?
Habe in der Suchfunktion für meine Frage keine Antwort gefunden:
Habe früh einen Elternteil verloren und ne Klasse in der Grundschule wiederholt, hätte wohl sonst nichts mehr richtig auf die Reihe gebracht...
Nun habe ich im ZVSinfo gelesen, dass ich diesen Punkt für die Wartesemester geltend machen kann/oder könnte (ZVSinfo Seite 52 F Punkt 2.4)...
Kann mir vielleicht jemand sagen was ich dort außer der beglaubigten Sterbeurkunde noch so einreichen muß - es ist immerhin schon fast 14 Jahre her. Und die ehemalige Klassenlehrerin kann ich nicht mehr erreichen - wer weiß obs die überhaupt noch gibt?. Die Schulleiterin ist auch ne neue und weiß nichts mehr zwecks Bescheinigung.
Habe natürlich noch meine Zeugnisse, die belegen, dass ich nicht durchgefallen bin und versetzt worden bin, oder wäre, wie man auch will!
Werde mich natürlich bei der ZVS erkundigen, aber vielleicht hat ja jemand mit diesem Thema Erfahrung.
Freue mich über jede Hilfe und Anregung!!!

mb21
07.01.2005, 14:37
ich dachte das geht nur wenn ein elternteil in den letzten drei jahren vor erwerb der hochschulzugangsberechtigung stirbt.

mb21
07.01.2005, 14:41
sorry hab mich vertan. das mit den 3 jahren bezieht sich nur auf verbesserung der durchschnittsnote.

Russ04
07.01.2005, 20:39
Nachteilsausgleich ist doch auch wenn man die Durchschnittsnote verbessern will oder? Und soweit ich das verstanden habe, brauch man da ein Gutachten von nem beglaubigten Gutachter bzw. direkt der Schule, wurd mir zumindest gesagt...

Das andere wäre Härtefallantrag, aber ob das nach 14 Jahren noch zählt? Einfach mal bei der ZVS anrufen, das ist meistens das Beste.