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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : darf Ausländer keine Approbation?



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liying
24.01.2005, 15:53
Hi ! Ich habe erst Heute gewusst , dass nur Deutscher , EU-Mitglieder , Heimatloser Ausländer hier Approbation machen dürfen . Ich komm aus Asien , hab schon 2 Jahre Medizin in Deutschland studiert . Darf ich echt nicht nach dem Studium hier arbeiten ?
wenn ihr mir irgendwelche Information geben könnte, würde ich mich sehr darauf freuen .

synosoph
24.01.2005, 16:05
Soweit mir bekannt, kannst Du nur dann in Deutschland arbeiten, wenn Dein Arbeitgeber nachweist, daß er die Stelle nicht adäquat mit einem Deutschen oder einem EU-Bürger besetzen konnte.

Mehr weiß ich dazu jetzt auch nicht.

synosoph
24.01.2005, 16:06
Kommst Du aus Zhong Guo? :-top

liying
24.01.2005, 16:20
danke dir :-)
du hast recht . Ich komme aus Zhong Guo (China ).

medistudleipzig
27.01.2005, 10:36
wo hast du denn gelesen, dass ausländer hier nicht die approbation machen dürfen? ich habe nie davon gehört, was mich auch wundern würde.

liying
27.01.2005, 16:57
die Approbationsordung und Bundesärzteordung .

II. Die Approbation
BÄO § 3

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder heimatloser Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer ist,

Peter_1
27.01.2005, 17:37
Hallo Liying,

Du kannst auch ohne Approbation hier arbeiten. Für nicht EU Bürger gibt es ersatzweise eine "Berufserlaubnis". Diese kann auf Zeit oder unbefristet erteilt werden. Diese Berufserlaubnis erteilt meines Wissens "die für die Approbation zuständige Landesbehörde" (hier in Hessen das LPA). Die Frage ob man als nicht EU Bürger hier arbeiten kann hängt aber noch am Aufenthaltsstatus (befristet oder unbefristet oder auf das Studium beschränkt?), weiterhin braucht man eine Arbeitsgenehmigung. Durch das jetzt neu in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ist es glaube ich so dass alle arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Dinge über das Ausländeramt laufen sollen, bis jetzt waren daran Ausländeramt und "Arbeitsagentur" beteiligt. Bis vor Kurzem hat das Arbeitsamt auch noch verlangt das die Stelle auf die man sich bewirbt über eine gewisse Zeit (ich meine 4 Wo.) bundesweit ausgeschrieben sein musste und der Personalchef musste begründen warum er keine EU Mitbewerber oder Deutsche einstellt. Weiterhin wurde verlangt das die Arbeit die man tut "im öffentlichen Interesse" sein müsse. Das ganze hängt teilweise auch vom "Good Will" der beteiligten Ämter und von der Art der Stelle ab auf die man sich bewirbt. Kurzum alles Dinge um die man sich frühzeitig kümmern muß wenn man hier arbeiten will. Am besten Du informierst Dich frühzeitig bei den entsprechenden Behörden.

Schönen Gruß,
Peter

liying
29.01.2005, 23:42
Danke Peter!

Ich verstehe noch nicht , die Approbation ist die staatliche Genehmigung , die ein Arzt für seinem Beruf braucht . Wenn ich hier ohne Approbation arbeiten kann , arbeite ich als was ? ärztin?oder anders ? Die Bundesärzteordnung ,soweit wie ich verstehe ,ohne Approbation darf ich doch überhaupt keinen Kontakt zu Patienten haben . kein Rezept zu verschreiben . :-??? en ° noch Problem mit meinem Studentenvisum , kompliziert! :-nix
Trotzdem , so wie du gesagt , ich werde mich so früh wie möglich bei den entsprechen Behörden informieren .Hoffentlich habe ich Glück .

Peter_1
30.01.2005, 14:20
Hallo Liying,
mit der Berufserlaubnis arbeitest Du genauso als Arzt wie alle anderen auch. Es können von der Behörde aber (natürlich) Einschränkungen erlassen werden z.B. gibt es eine Berufserlaubnis welche nur für die Facharztausbildung gilt (keine Niederlassung etc.). Wie gesagt, am besten Du erkundigst Dich frühzeitig bei den für Dich zuständigen Behörden, dort bekommst Du qualifiziertere und verlässlichere Aussagen wie hier im Forum (einschließlich meiner).

Schönen Gruß,
Peter

Peter_1
30.01.2005, 14:28
Ich habe den entsprechenden Link der Budesärztkammer mal rausgesucht.
Hier siehst Du auch was ich meine, vieles ist hier Ermessensspielraum der Behörde.
Bundesärztekammer Berufserlaubnis "nicht EU Bürger" (http://www.bundesaerztekammer.de/30/Auslandsdienst/20FAQ/FAQ_B/B1.html)

Viel Erfolg, Peter

Jo.
31.01.2005, 13:13
Hallo liying,

da Du hier studierst, wirst Du nach Deinem Studium natürlich auch die deutsche Approbation erhalten und ganz normal als Ärztin arbeiten dürfen.

Diese spezielle Berufserlaubnis betrifft nur Ärzte, die im Ausland studiert haben und in Deutschland arbeiten wollen, also nicht Dich.

Informiere Dich mal, ich bin überzeugt, daß Du da keinerlei Probleme haben wirst.

ada
31.01.2005, 20:27
hallo jo.,
was du schreibst, ist leider nicht richtig. die berufserlaubnis und das tätigwerden für nicht-eu-bürgerInnen ist leider wirklich so ein krampf, wie von peter beschrieben.
ada

Jo.
01.02.2005, 11:57
Bizarr.
In dem Fall nehme ich alles zurück und behaupte einfach das Gegenteil! ;-) Sorry für die unnötige Verwirrung.

Bleibt für liying die Hoffnung, in Zeiten des drohenden Ärztemangels da auf keine allzu großen Probleme zu stoßen wenn sie schon hier studiert hat. :-nix

Peter_1
02.02.2005, 17:07
Bizarr ist gar kein Ausdruck für diesen Mist.
Erlebe genau diesen Kampf gerade bei einem Kollegen (hat auch hier studiert und die deutschen Examina gemacht). Durch den AiP Wegfall haben viele Nicht EU Bürger jetzt Knall auf Fall ein echtes Problem bekommen da das AiP offiziell für die Behörden noch als Teil des Studiums galt und somit auf das Studium begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen weiter galten. Der Aufenthaltsstatus ist wohl ein Knackpunkt bei der Sache, viele Nicht EU Bürger haben einen auf das Studium beschränkten Aufenthaltsstatus, diesen abzuändern ist nicht so leicht. Die anderen Hürden habe ich ja schon erwähnt. Vielen (und mir bis vor Kurzem auch) ist gar nicht bewusst das es so ein Kampf ist hier zu arbeiten als Nicht EU Bürger, trotz immer wieder beschriebenem Ärztemangel. Ich hoffe trotzdem das nicht alle Ämter so maligne sind wie hier in Hessen.
Für Menschen die ausserhalb Europas studiert und ihren Abschluss gemacht haben kommen nochmal mehr Hürden dazu (Äquivalenzprüfung, "Praktikum).

Peter

artur
14.02.2005, 20:03
Werden nicht-EU Bürger genauso im Krankenhaus bezahlt wie Deutsche?

N E T
20.02.2005, 19:05
Ein sehr heikles Thama!! Es ist wirklich sehr bizarr und unsinnig... Ich finde, dass man die junge Ärzte die hier im Lande studiert haben die Möglichkeit geben soll auch mal ein paar Jahre hier zu arbeiten.. vor allem jetzt wo man dringend Hände braucht.. was ist das für Unsinn :-( ..

man bildet die Leute aus.. bezahlt haufen Kohle dafür und schmeisst sie anschliessend raus, obwohl man sie braucht! verrückt oder?

Ich kenne das Problem von vielen Kollegen die aber dann D verlassen haben Richtung AmiLand, England oder gar Skandinavien. Schade eigentlich

Die Statistiken zeigen, dass die meisten Akademiker Deuthschland ehe nach dem Studium verlassen. Das heisst auch wenn junge Ärzte hier ein paar Jahre nach dem Studium arbeiten dürfen, werden sie auf langer Sicht meistens wieder in ihre Heimat zurück kehren. Das macht es für uns umso interessanter... Deutschland braucht die Hände und die junge Ärzte brauchen die klinische Erfahrung und ein bisschen Kohle, bevor sie in ihre Heimat zurück kehren. Das finde ich ne sehr nützliche Symbiose, die wir unterstützen sollen.

So weit ich weiss, hat PETER 1 die Situation sehr gut erklärt und seine Infos stimmen 100 %. Ich weiss allerdings nicht, wie ist es jetzt genau mit dem neunen Zuwanderungsgesetz, da es rauskam als ich im Ausland war.

Übrigens: die Bezahlung ist dieselbe!! Anderes wäre Diskriminierung der hier im Lande nicht erlaubt ist. Man muss für die gleiche Leistung die gleiche Bezahlung kriegen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Ähnliches! Vorausgestzt natürlich, dass alles andere auch vergleichbar ist.. wie zB Erfahrung, Jahre beim selben KH usw...

An Peter1 wenn ich fragen darf: Was war das Problem in Hessen noch mal? Wieso haben sie stress gemacht? Gab es eine Begründung?

stephanbärchen
26.02.2005, 17:14
hi,Alle
Hier ist qing auch aus China, Hei,JO. Ich weiss auch nicht, ob wir sicherlich keine Approbation hier in Deutschland kriegen könnten, ich bin der Meinung,dass wir irgendwie d. Berufserlaubnis bewerben müssten. Bist du sicher???

danke

el_Barto
01.03.2005, 14:09
Hi,
meine Freundin ist Kroatin, hier in D geboren, aufgewachsen, abi gemacht, studiert (logischwerweise unbegrenzte Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis) , spricht besser deutsch als so manch anderer und hat sich wirklich umfassend informiert: Sie bekommt keine Approbation! Sie ist zwar Bildungsinländer (was ihr alle andere Möglichkeiten verbaut, die man als Ausländer noch wahrnehmen kann in D) aber nicht EU-Bürgerin, kein Asylant und auch nicht staatenlos. Sie kann auch nicht als Gastarzt in D arbeiten weil, ja hier studiert. Das hat sich mal jemand eeeecht gut ausgedacht! :-top
Naja...sie hat jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt...

ada
01.03.2005, 15:26
hi el barto,
eine APPROBATION erhält sie nicht, eine BERUFSERLAUBNIS schon! das ist halt der kleine, feine, (rassistische, unnötige) unterschied.
trotzdem ist es natürlich schmerzfreier, das ganze über eine änderung der staatsbürgerschaft zu machen.
ada

Jeru
05.05.2012, 10:17
Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit für die Erteilung der Approbation als Arzt wird ab 01,04.2012 endlich gestrichen. HAMMER!!!!!!!!!!!!