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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 4. Tag B 23



19.03.2002, 13:43
Die Krankenkassen sind sicher kein Träger der BERUFLICHEN Reha. Also Antwort A.

19.03.2002, 13:54
der beruflichen nicht, aber berufsfördernd allemal!!!!

19.03.2002, 14:06
Und was hat die Sozialhilfe damit zu tun ???

19.03.2002, 14:09
Wenn das ein relevanter Unterschied sein kann, wandere ich aus ! Da hört es doch echtmal auf, oder ?

gruß & viel spaß

19.03.2002, 14:18
ich habe diverse Altfragen gefunden, wonach alle 5 zutreffen können?
Die Kriegsopferversorgung zählt in jedem Fall dazu, oder Medilearn?

MEDI-LEARN
19.03.2002, 14:28
Wir schliessen uns zunächst der Auffassung an, dass die Krankenkassen für die medizinische Reha, die anderen Träger für die berufsfördernde Reha zuständig sind.

Also Lösung A im aktuellen Stand der Dinge.

:-)

Viele Grüße

Medi-Learn

andymuc
19.03.2002, 14:37
rehabilitationsmassnahmen werden durchgeführt von rentenvers., berufsgenossenschaften als dem träger der unfallversicherung, versorgungsämter, sozialhilfe und den krankenkassen,

irgendwie is da alles richtig, oder täuscht mich das????

19.03.2002, 15:06
also ich habe die Sozialhilfe angekreuzt zumal es ja auch noch ein anderes Amt (Arbeitsamt) gibt das ja auch für die berufliche Rehabiltation zuständig ist warum sollen 2 Ämter für das gleiche zuständig sein?