Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 4. Tag B 23
Die Krankenkassen sind sicher kein Träger der BERUFLICHEN Reha. Also Antwort A.
der beruflichen nicht, aber berufsfördernd allemal!!!!
Und was hat die Sozialhilfe damit zu tun ???
Wenn das ein relevanter Unterschied sein kann, wandere ich aus ! Da hört es doch echtmal auf, oder ?
gruß & viel spaß
ich habe diverse Altfragen gefunden, wonach alle 5 zutreffen können?
Die Kriegsopferversorgung zählt in jedem Fall dazu, oder Medilearn?
MEDI-LEARN
19.03.2002, 14:28
Wir schliessen uns zunächst der Auffassung an, dass die Krankenkassen für die medizinische Reha, die anderen Träger für die berufsfördernde Reha zuständig sind.
Also Lösung A im aktuellen Stand der Dinge.
:-)
Viele Grüße
Medi-Learn
rehabilitationsmassnahmen werden durchgeführt von rentenvers., berufsgenossenschaften als dem träger der unfallversicherung, versorgungsämter, sozialhilfe und den krankenkassen,
irgendwie is da alles richtig, oder täuscht mich das????
also ich habe die Sozialhilfe angekreuzt zumal es ja auch noch ein anderes Amt (Arbeitsamt) gibt das ja auch für die berufliche Rehabiltation zuständig ist warum sollen 2 Ämter für das gleiche zuständig sein?
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.