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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Nachrückverfahren



SirLazarus20
17.02.2005, 11:37
Hallo

Was wird passieren wenn ich aufgrund meines NCs oder Wartezeit nicht an dem Studienort genommen werde, den ich bei meinen Wunschunis an erster Stelle angegeben habe aber bei meinem 2.Wunschstudienort noch Plätze frei sind?


gruß

Notdoc
17.02.2005, 11:46
Wenn alle die den Ort an 1. Stelle genannt haben dort einen Platz bekommen haben und noch Plätze frei sind, dann wird unter denen verteilt, die den Ort an 2. Stelle genannt haben. Natürlich nur, wenn sie nicht schon am 1. Wunschort zugelassen worden sind.

SirLazarus20
17.02.2005, 11:58
Danke für die Antwort!

Werden diese freien Plätze beim Nachrückverfahren gefüllt oder prüft das die ZVS ganz zum Schluß der Antragsbearbeitung, also nach NC , Wartezeit und Hochschulverfahren.


gruß

Rico
17.02.2005, 12:03
Werden diese freien Plätze beim Nachrückverfahren gefüllt oder prüft das die ZVS ganz zum Schluß der Antragsbearbeitung, also nach NC , Wartezeit und Hochschulverfahren.Sobald ein Platz an der Uni X frei wird, prüft die ZVS, ob der bewerber eine Zulassung über Note oder Wartezeit hatte und aus der entsprechenden Rangliste erhält dann der 1. Bewerber den Platz, der diese Uni nicht ausgeschlossen hat.

SirLazarus20
17.02.2005, 12:11
hi, ich meinte aber wenn noch Plätze frei sind, nachdem alle Anträge bearbeitet wurden.
Es war z.B. in Pharmazie so, dass in den letzen Sommersemestern auf einen studienplatz weniger als 1 Bewerber kam , so dass noch Plätze frei waren.


gruß

Notdoc
17.02.2005, 12:29
Das ist dann aber noch das Hauptverfahren, da gibt es dann gar kein Nachrückverfahren. Es gilt was ich oben gesagt habe.

Rico
17.02.2005, 13:22
hi, ich meinte aber wenn noch Plätze frei sind, nachdem alle Anträge bearbeitet wurden.
Es war z.B. in Pharmazie so, dass in den letzen Sommersemestern auf einen studienplatz weniger als 1 Bewerber kam , so dass noch Plätze frei waren.Wenn es weniger Bewerber als Plätze gibt, dann gibt es keinen NC.

Außer natürlich, in einigen Bundesländ gibt es mehr Bewerber, als diesen Ländern Plätze zustehen. Dann gibt es für diese Länder je einen NC, für die anderen keinen.
Die Bewerber aus den NC-Ländern, die dann noch ohne Platz da stehen werden dann im Hochschulverfahren in eine bundesweite Liste gepackt und gemäß ihren Ortswünschen ins Hochschulverfahren eingeschleust.
Hier gilt auch wieder:
Gibt es an Ortswunsch 1 keinen Platz mehr, dann kommt Ortswunsch 2, u.s.w. irgendwann ist man dann alle Ortswünsche durch und wenn es bis dahin immer noch keine Plätze gegeben hat, dann teilt die ZVS eine Uni zu, die noch Plätze hat (sofern man das im Antrag nicht ausgeschlossen hat).

Olk
17.02.2005, 22:27
So, ich habe auch noch 'ne Frage:
Hab mal gehört, dass es für Nachrücker nicht mehr möglich ist, in dem Semester alle Scheine zu machen, weil man was verpasst, d. h. dass man sowieso wieder nen Semester verliert um die fehlenden Scheine nachzuholen. Stimmt das? Oder ist das nur'n Gerücht und ohne Probleme schaffbar???

Rico
17.02.2005, 22:35
Kommt drauf an, meinstens haben die wirklich schon zuviele Kurstage verpaßt, um den Schein noch in diesem Semester zu machen, aber bis zum Physikum sind's ja noch drei und da können die die dann "nebenher" machen.

Manche Institute erlauben auch, daß sie noch die restlichen Kurstage besuchen und die Klausur mitschreiben - dann müssen die Nachrücker im nächsten Semester nur ein paar Termine nacholen und das ganze entzerrt sich ein bisserl, v.a. wenn man zu den ersten Nachrückern gehört hat, die relativ früh dazugestossen sind und bloß wenig verpaßt haben.

Ich kenn ein paar Nachrücker, die es dann noch in 4 Semestern zum Physikum geschafft haben - aber auch ein paar, die 5 gebraucht haben.... liegt z.T. auch an den Studenten selber

Dr. Pschy
17.02.2005, 22:37
Zumindest fuer das erste Nachrueckverfahren denk ich, dass das Semester ohne Scheinverlust zu schaffen ist, da dieses zu Semesterbeginn abgeschlossen ist. Kommt wohl auch auf die jeweilige Uni und ihren Stundenplan an.

Olk
23.02.2005, 18:02
Gibt's eigentlich Zahlen dazu, wieviele Bewerber z. B. zum SoSe 04 im Nachrückverfahren nen Studienplatz bekommen haben? Und was für 'ne Note bzw. wieviele Wartesemester die hatten?
Schönen Gruß

Olk

schwachbrust
23.02.2005, 18:22
hab ich das richtig verstanden dass es bei den nachrückern nur um die jeweilige rangliste (note/wartezeit) geht und die persönlichen wunschunis in der reihenfolge nicht beachtet werden?? d.h. wenn man auf rang 1 steht und nen platz in berlin frei wird und man keine uni ausgeschlossen hat dann auch nach berlin kommt(obwohl man beispielsweise münchen als ersten wunschort hat)??? hmm....kompliziert :-notify

Dodo80
24.02.2005, 21:30
Ja, richtig!
Und: Wichtig ist vor allem der erste Ortswunsch! Dieser sollte wohl überlegt und vor allem realistisch sein! Mit einem Schnitt von z.B. 1,5 wäre es ziemlich unklug Tübingen an erste Stelle zu setzen. Damit hätte man dann seinen "Joker" verschenkt. Steht dann an 2ter Stelle ein realistischer wie z.B. Würzburg ist der viell. schon mit Leuten die Wü an 1ter Stelle hatten voll und so weiter und man landet letztendlich da, wo man gar nicht hin wollte! Also lieber ein umsetzbarer Wunsch an Platz 1 und der Rest leer. Die ZVS wählt dann den am Ortswunsch nächsten gelegen Ort usw...