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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenpflegepraktikum-Physikum



HHH
17.02.2005, 12:32
Hallo,
mich würde es mal interessieren, wie lange das Praktikum in der Krankenpflege vom Physikum entfernt sein darf. Würde es nämlich gerne vor dem Studium absolvieren, habe aber bedenken, dass es später beim Physikum nicht anerkannt wird, da es möglicherweise zu lange zurück liegt. Man weiß ja nie, wann man letztendlich einen Studienplatz erhält, bzw. wie lange man zum Physikum braucht.

Dr. Pschy
17.02.2005, 13:50
Das ist teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Da du nicht geschrieben hast woher du kommst bzw. wo du evtl. studieren koenntest ist es das sicherste, wenn du bei deinem Landespruefungsamt nachfragst. Die erkennen das naemlich an (oder auch nicht).

HHH
17.02.2005, 16:38
ich komme aus hamburg, habe dort mein abi gemacht und möchte auch an der uni hh studieren.
weiß vielleicht jemand, wie das in hh mit dem pflegepraktikum geregelt ist?

Felix@112
18.02.2005, 07:49
ich komme aus hamburg, habe dort mein abi gemacht und möchte auch an der uni hh studieren.
weiß vielleicht jemand, wie das in hh mit dem pflegepraktikum geregelt ist?

Hi!
Ich habe (wie immer) keine Ahnung, wenn sich hier niemand meldet, versuchs doch mal im Lokalforum!

Gruß
Felix

synosoph
18.02.2005, 09:57
Am besten mal beim LPA Hamburg anrufen oder vorbeischauen. Das ist das Sicherste.

Master Tom
18.02.2005, 16:30
--> es ist egal, wann du das Praktikum machst, es muss nur in die Zeit zwischen Abi und Physikum fallen!

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/wissenschaft-gesundheit/gesundheit/landespruefungsamt-fuer-heilberufe/medizin/zz-downloads/hinweise-krankenpflegedienst-neu-pdf,property=source.pdf

~Tom~

Rico
18.02.2005, 17:45
--> es ist egal, wann du das Praktikum machst, es muss nur in die Zeit zwischen Abi und Physikum fallen!

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/wissenschaft-gesundheit/gesundheit/landespruefungsamt-fuer-heilberufe/medizin/zz-downloads/hinweise-krankenpflegedienst-neu-pdf,property=source.pdf

~Tom~Nein! :-???

LPA sagt, wie's laufen muß da gibt durchaus Unterschiede.

Master Tom
20.02.2005, 12:44
Mister Rico-Oberschlau, meine Aussage bezieht sich auf Hamburg und wenn du meinen angefügten link öffnest, liest du folgendes:

"Der dreimonatige Krankenpflegedienst §1 Abs. 2 Satz 1 Nr.4 ist vor Beginn
des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor
der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an einem
Krankenhaus abzuleisten."

So what?! :-music

MediFreaK
20.02.2005, 16:42
Mister Rico-Oberschlau, meine Aussage bezieht sich auf Hamburg und wenn du meinen angefügten link öffnest, liest du folgendes:

"Der dreimonatige Krankenpflegedienst §1 Abs. 2 Satz 1 Nr.4 ist vor Beginn
des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor
der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an einem
Krankenhaus abzuleisten."

So what?! :-music

also genauso hat das die studienberatung auch gesagt. glaub nicht, dass es unterschiede zwischen den einzelnen lpas gibt... :-meinung

agouti_lilac
20.02.2005, 18:13
also genauso hat das die studienberatung auch gesagt. glaub nicht, dass es unterschiede zwischen den einzelnen lpas gibt... :-meinung
doch, die gibt es. sonst würde ja ein zentrales lpa für deutschland ausreichen. tut's aber nicht.