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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrere Staatsbürgerschaften



Leisure Suit Alex
20.02.2005, 16:05
Ich wollte euch fragen ob ihr Ahnung habt, wie manche Leute an mehrere Staatsbürgerschaften kommen?
Muss man seine eigene nicht abgeben, um eine neue Staatsbürgerschaft annehmen zu können?
Ok, ich habe zwar von den Ausnahmen gehört dass wenn man in den USA geboren ist, Amerikaner ist, oder dass man evtl. 2 Staatsbürgerschaften hat wenn die Eltern unterschiedlicher Nationalität sind, man Jude ist, etc... aber ich habe schon Filme gesehen in denen es besonders wichtige Leute gibt die teilweise 5 Staatsbürgerschaften haben - ist das nur Fiktion, oder kann es sowas wirklich geben?
Die Frage ist vielleicht ein bisschen absurd, aber das interessiert mich wirklich ;)

Evil
20.02.2005, 16:21
Hängt vom jeweiligen Staat ab..... wer die deutsche beantragt, muß seine vorherige aufgeben..... worauf einige Schlauberger dann nachträglich wieder ihre alte angenommen haben, sobald sie die deutsche in der Tasche hatten

Hades
20.02.2005, 16:44
Hängt vom jeweiligen Staat ab..... wer die deutsche beantragt, muß seine vorherige aufgeben..... worauf einige Schlauberger dann nachträglich wieder ihre alte angenommen haben, sobald sie die deutsche in der Tasche hatten
Falls die das aber mitkriegen wird denen die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen, ist seit 2002 oderso neu im Gesetz. Ausser bei den Russlanddeutschen, die kriegen die immernoch und dürfen die russische,polnische oder was auch immer behalten (versteh ehrlich gesagt nicht warum).

Weitere Ausnahmen gibt es wenn z.B. der Staat dessen Staatsbürgerschaft man schon hat einen nicht aus dieser entlässt. So z.B. in Griechenland.

So kenn ich das jedenfalls :-lesen

hier (http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00828.html) gibts einen Beispielfall für einen Staat der jemanden nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen will (allerdings gilt das nicht für Griechenland)

und nochwas (http://www.mdr.de/eu/aktuell/1336646.html) interessantes dazu

eatpigsbarf
21.02.2005, 09:26
Wobei man doch angeblich in Deutschland sich erst zum 18. Geburtstag zwischen deutscher und anderer Staatsbürgerschaft entscheiden muß. Bis dahin darf man doch 2 haben, oder? War jedenfalls bei 2 Klassenkameraden in der Schule so...

Hades
21.02.2005, 14:12
ja, dass gilt aber erst ab einem bestimmten Geburtsjahr und da muß man glaub ich mit 23 entscheiden, welche man behalten möchte.

idril
19.05.2007, 21:57
Mutter Schweizerin, Vater Deutscher = ehelich geborene Kinder Schweizer und Deutsche.

Duncan84
19.05.2007, 23:48
Wenn du zwei Elternpaare hast, die jeweils eine Staatsbürgerschaft in nem unterschiedlichen Land haben, erhälst du als Kind beide. So bei ner Freundin, sie hat die norwegische und die deutsche Staatsbürgerschaft. Würde sie nun nen Franzosen heiraten, hätte das Kind drei Staatsbürgerschaften usw. Besagte Freundin kennt scheinbar jemanden, der auf diese Weise wirklich 3 Staatsbürgerschaften hat.
Ist bei ihr sogar ganz praktisch. Sie bekommt norwegisches Bafög, obwohl sie in D studiert.

Solara
20.05.2007, 11:54
Wenn du zwei Elternpaare hast, die jeweils eine Staatsbürgerschaft in nem unterschiedlichen Land haben, erhälst du als Kind beide. .

Also 2 Elternpaare zu haben stell ich mir ein bisschen schwierig vor ;-) ...


Kenne auch einen netten Fall:
Kind ist in Staat A geboren (= Heimat des einen Elternteils + 1.Staatsbürgerschaft), anderes Elternteil kommt aus Staat B (den es zur Geburt des Kindes so nicht gab, war da noch bei der Sowjetunion dabei - Kind hat daher jetzt sowohl die russische Staatsbürgerschaft als auch die des Staates B).
Nach einer Heirat mit jemandem aus Staat C ;-) könnte diese Staatsbürgerschaft jetzt auch noch angenommen werden, allerdings müsste dafür eine der anderen aufgegeben werden ...
Wie das bei möglichen Kindern dieser Verbindung ausschauen würde - bin ich überfragt ;-) ?!

Tombow
20.05.2007, 12:08
Tja...ein wenig offtopic, aber da kenne ich eine Geschichte, die real passiert ist in einem Ostblock-Staat:

Junges Ehepaar, Frau hochschwanger. Plötzlich einsetzende Wehen...flächendeckende NAW-Versorgung gab's damals noch nicht, das Ehepaar hat keinen Wagen, also wird das erste vorbeifahrende Wagen an der Straße angehalten, Es handelt sich um einen Wagen der US-Botschaft in dem jeweiligen Land. Fahrer zeigt sich kooperativ und fährt die beiden zum Krankenhaus. Kind kommt jedoch noch im Wagen zur Welt, zum Glück ohne nennenswerte Komplikationen.

Kurze Zeit später gibt es Post von der US-Botschaft. Dem Kind wird die US-Staatsbürgerschaft angeboten. Völlig legal - ein Wagen mit diplomatischem Kennzeichen genießt exterritorrialen Status, gilt also als US-Territorium. Das Kind ist somit in den USA geboren (rein rechtlich) und hat Anspruch auf die Staatsbürgerschaft.

Flauta
20.05.2007, 15:26
War in Südafrika in einer Gastfamilie: Mutter ist Schweizerin, Vater Südafrikaner. Haben sich in London an einer Uni kennengelernt und sich entschlossen, dann in Südafrika zu leben.
Die Kinder bekamen bei der Geburt die Südafrikanische Staatsbürgerschaft. Bei einem Besuch in der Schweiz dann zusätzlich die Ch, weil sie angaben, sie würden die südafrikanische ablehnen. Das Gegenstätzliche haben sie in Südafrika behauptet. Die Kinder haben somit beide Pässe ohne dass das eine Land etwas vom Pass des anderen weiss.....

Hier in Luxemburg wird seit Jahren über ein Gesetz der doppelten Staatsbürgerschaft diskutiert. Bei uns im Land sicherlich sinnvoll. Gegen eine 2. Nationalität hätte ich nichts, wenn sie mir beruflich weiterhilft.....

(wobei ich mich sowieso als Europäer empfinde und es mir recht egal ist, was da genau auf dem Pass steht.....)

chyntia
17.03.2008, 19:41
Hi,

ich kannEuch ganz konkrete Informationen geben was die Mehrstaatigkeit angeht, weil ich vor eine Woche meine deutsche bekommen habe. Du darfs außer der genannte außnahmen dann deine andere Staatsbürgerschaft behalten, wenn das eine Unionsbürgerschaft ist. So bin ich jetzt Ungarin und Deutsche gleichzeitig. Aber das geht nur bei Anspruchseinbürgerung, also nach §10, dazu muss dein Aufenthalt in Deutschland mindestens seit 8 Jahren rechtgemäß und gewöhnlich sein (Studium Aufenthalt zählt)

Schimmelschaf
17.03.2008, 19:47
In der Schweiz darf man auch mehrere (glaub bis zu drei, aber sicher zwei) Staatsbürgerschaften haben, das wissen allerdings nicht alle. Vor wenigen Jahren musste ein Bekannter seine vierte abgeben, damit er die Schweizer Sbs annehmen konnte.
Keine Ahnung, ob sich das mittlerweile wieder geändert hat. Kanns mir aber nicht so gut vorstellen (wobei... wenn die Leute aus dem Osten hierher kommen, wird mans denen vllt noch schwerer machen wollen, eine CH-Staatsbürgerschaft erlangen zu können).

Simone_th
17.03.2008, 19:49
Mutter Schweizerin, Vater Deutscher = ehelich geborene Kinder Schweizer und Deutsche.

Auch wenn sie in Deutschland geboren sind, hier leben und schon erwachsen sind?
Ich kenne Leute, die lebten lange in der Schweiz, haben die Schweizer Staatsbürgerschaft bekommen und konnten die Deutsche behalten, da die Schweiz nicht die Abgabe der alten verlangt, Deutschland aber schon, also umgekehrt geht es nicht, evtl. in den genannten Ausnahmefällen.

Aber Vorsicht: Doppelte Staatsbürgerschaften habe nicht nur Vorteile. Etwa, wenn man mich richtig informiert hat, kann ein ein Mann der Schweizer und die Italienische Staatsbürgerschaft hat, in der Schweiz Militärdienst abgeleistet hat, in Italien, wenn er Urlaub macht, zum Dienst in der Armee eingezogen werden (Korrektur: galt natürlich nur bis vor wenigen Jahren, als es noch Wehrpflicht in Italien gab).

Simone_th
17.03.2008, 19:52
In der Schweiz darf man auch mehrere (glaub bis zu drei, aber sicher zwei) Staatsbürgerschaften haben, das wissen allerdings nicht alle. Vor wenigen Jahren musste ein Bekannter seine vierte abgeben, damit er die Schweizer Sbs annehmen konnte.
Keine Ahnung, ob sich das mittlerweile wieder geändert hat. Kanns mir aber nicht so gut vorstellen (wobei... wenn die Leute aus dem Osten hierher kommen, wird mans denen vllt noch schwerer machen wollen, eine CH-Staatsbürgerschaft erlangen zu können).

Frage, du wohnst in der Schweiz? Eine Bekannte hat mir erzählt, in der Schweiz würden Menschen, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit angenommen haben, auch wenn sie die andere abgegeben haben, nicht als vollwertige Bürger wahrgenommen, weil in deren Papieren irgendwie codiert ist, sie seien eingebürgert und nicht "echte" Schweizer und an der Grenze dementsprechend behandelt. Stimmt das oder nur so ein Gerücht?

Schimmelschaf
17.03.2008, 20:35
Nein, das stimmt nicht. Auf der ID (= Identitätskarte) steht nichts, ob man einer anderen Nationalität angehört hat oder nicht.
Das Einzige, was mal "kodiert" wurde, war die AHV-Karte. Die Endziffer (für Schweizer 100, Franzosen 212 *glaub* usw.) hat dann Aufschluss über die Nationalität gegeben. Durch die neuen AHV-Karten ist die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aber nicht mehr ersichtlich.

Allerdings gibt es in der schweizer Bevölkerung noch oft den Grundsatz:
Einmal Ausländer, immer Ausländer.
Auch wenn man sehr gut Schweizerdeutsch spricht, wird man im Wohnort (wenns ein Dorf ist, ist es i.d.R. umso ausgeprägter) eher weniger als Schweizer angesehen. Frühestens die Nachkommen gelten dann als "Landsleute".

Beim Zoll kommts halt immer darauf an, wer dich kontrolliert (und für welches Land sie arbeiten). Hab bisher nur wenige "schlechte" Erfahrungen gemacht.

Wie du siehst: Es ist eher ein Gerücht, dass deine Bekannte erzählt hat.
Vieles wird von der Bevölkerung selbst bestimmt, jedenfalls was die Akzeptanz und den Respekt gegenüber Ausländern betrifft.


Zu den doppelten Staatsbürgerschaften in D: Gerade eben habe ich gehört, dass es wohl einer Bekannten von uns gelungen ist, zwei Staatsbürgerschaften mittels einem "Beibehaltungsformular" zu haben.
Wird aber wohl über längere Zeit geprüft und ist schon etwas länger her.

Simone_th
17.03.2008, 20:51
Aber die AHV-Karte kodiert ja "richtige" Ausländer.
Na, ist komisch, hat mir eben eine Bekannte erzählt, Geschichte über deren Schwägerin (wirklich gute Bekannte, keine Freundin einer Freundin.)
Ihre Schwägerin stammte aus dem Ausland, ist aber als in die Schweiz gekommen. Bekam dann die Schweizer Staatsbürgerschaft, sprach auch schon normal Schweizerdeutsch, hat einen Schweizer geheiratet und seinen Namen angenommen. Ihr Vorname ist auch ein Allerweltsname, überall verbreitet, auch in der Schweiz.
Am Zoll hatte sie mal irgendwelche Schwierigkeiten und hat was beim Zöllner reklamiert. Der motzte sie an, sie sei nur auf dem Papier Schweizerin und solle sich so was nicht erlauben.
Tatsache:
- "Normaler" Vorname
- Sprach normales Schweizerdeutsch
- Typisch schweizerischer Nachname
- normales europäisches Aussehen

Und dennoch wusste der Grenzbeamte oder was auch immer, anhand ihres Passes zu erkennen, sie sei eingebürgert (Mädchenname war angeblich nicht drin, wäre eh deutsch gewesen). Sie hat ihn gefragt, wie er auf so was komme, ob das irgendwo codiert ist und er motzte sie wieder an, das gehe sie nichts an.
Naja, diese Geschichte hat man mir glaubhaft erzählt... war natürlich nicht selbst dabei... Sie meinte dann, angeblich sei wohl in den Zahlen in den Dokumenten so etwas codiert. Fragte deshalb, ob das stimmt.

Schimmelschaf
17.03.2008, 21:08
Ich habe gerade unseren Nachbarn gefragt... Seine Arbeit besteht u.a. darin und er kennt sich sehr gut aus, daher zweifel ich nicht an seinen Angaben.
Manchmal sind es auch nur ganz kleine Versprecher, die halt "typsich deutsch" sind. Oder der Grund, weswegen die Bekannte reklamiert hat. :-nix Vllt hatte sie ihr Portemonnaie geöffnet (oder etwas in der Hand), in dem sich noch alte deutsche Pässe oder sowas in diese Richtung befunden haben. Oder hatte sie doch nur die C-Bewilligung und ist davon ausgegangen, dass es die Schweizer Saatsbürgerschaft ist? Hab keine Ahnung, woher der Zöllner das wusste.
Auf der ID ist es jedenfalls nicht vermerkt.
Sein Verhalten ist jedoch zweifellos eine Unverschämtheit :-(

Wie man an die CH-Sbs kommt, ist sowieso verschieden. Da gibt es Ausnahmen, Ausnahmen von den Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen der Ausnahmen (ich glaube es ist klar, was ich damit sagen will ;-))

Simone_th
17.03.2008, 21:53
Ja, habe mich nur gefragt, weil ich die Geschichte komische gefunden habe, is mir auch egal, da ich noch nie das Bedürfnis hatte, mich in die Schweiz zu versetzen (schlechte Erfahrungen mit Schweizer Männern :-))

Die Niere
18.03.2008, 16:21
Wenn ein Deutscher, der auch schon 20 jahre lang in der CH lebt, schwyzerdütsch spricht, heisst das noch lange nicht, dass man ihm seine echte Abstammung nicht auch anhört. Ich kenne bisher wirklich nur 1-2 Personen, die das so gut hinbekommen, dass weder ich noch echte Schweizer etwas merken.

An eine Codierung im AHV-Ausweis glaube ich nicht...vor allem...wieso sollte man seinen AHV-Ausweis an der Grenze zeigen? Den hat doch sowieso niemand dabei...

Ich glaube auch eher an eine C-Bewilligung oder den deutschen "Versprecher."

gruesse, die niere

Schimmelschaf
18.03.2008, 16:25
Achso, habs so verstanden, dass es um einen Hinweis auf der ID ging.

Die alten AHV-Karten haben eine Endziffer, die bei Ausländern anders ist, als die der Schweizer. Bei den neuen solls jetzt anders sein.
Aber wie Niere schon schrieb: Für die interessiert sich am Zoll niemand.