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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage ohne Bewerbung möglich?



Antiheld
20.02.2005, 18:18
Ist es auch möglich eine Kapazitätsklage einzureichen um einen Studienplatz für Medizin zu erstreiten, wenn man sich nicht regulär beworben hat?
Da man auf Nicht-Auslastung klagt, müsste es doch eigentlich unabhängig davon sein, ob man sich regulär beworben hat.

Ich habe mich für Zahnmed. beworben und will dann Quereinsteigen.

Ich weiß, die Frage ist sehr speziell, aber vielleicht gibt es hier jemanden, der juristisch ein bischen bewandert ist.

MediFreaK
20.02.2005, 19:37
also nach meinen informationen brauchst du ne absage-ob die der zvs reicht weiß ich nicht, oder vielleicht musst du dich auch nochmal direkt bei der uni bewerben...aber wenn du wirklich klagen willst, dann benutz einfach mal die suchfunktion und besorg dir nen anwalt, der ahnung hat ;-)

kat666
20.02.2005, 20:27
du brauchst auf jeden fall ne absage von der zvs, ohne geht es definitiv nicht!

FUBU
20.02.2005, 23:31
du brauchst auf jeden fall ne absage von der zvs, ohne geht es definitiv nicht!

Stimmt definitiv nicht!!!
Geht auch ohne!
Würd mich einfach mal beim Anwalt informieren!

Hossa
21.02.2005, 09:43
FUBU hat recht!
Du kannst dich theoretisch für einen anderen Studiengang bewerben und dann trotzdem einen Platz für Medizin einklagen.

Dressman
23.02.2005, 00:17
infos zufolge, die ich letztes jahr im netz gefunden habe, hätte man 1. eine absage über die zvs bekommen müssen, sich dann bis zu einer bestimmten frist dirket bei der uni bewerben müssen und zwar um einen studienplatz ausserhalb der festgesetzten aufnahmekapazitäten. zeitgleich hätte man eine kopie davon mit noch irgend so einem formular ans zuständige landesgericht (?) schicken müssen.

lomardo
23.02.2005, 12:33
ALLES FALSCH!!!

von der zvs brauchst du gar nix. du musst dich ledliglich fristgerecht und formlos bei der wunschuni bewerben müssen für einen "studienplatz ausserhalb der kapazität" .
da kriegst du dann auf jeden fall automatisch eine absage, woraufhin du die klage beim zuständigen verwaltungsgericht einreichen musst.
einige unis lassen sich lange zeit mit der absage, aber die klage muss auf jeden fall bis zum tage der ersten vorlesung i.d.R. 15.4 bzw. 15.10 bei den verwaltungsgerichten eingegangen sein.

aber lieber schon mal vorher klage einreichen..

am besten machst du das mit nem anwalt.. ist zwar teuer, aber wenigstens macht man da keine verfahrens- oder formfehler..
wenn du einen rechtsanwalt kennst, kann er dir helfen...


aber die absage der ZVS braucht man auf keinen fall, da es um studienplätze ausserhalb der kapazität geht.

mfg

Rico
23.02.2005, 12:42
du musst dich ledliglich fristgerecht [...] bei der wunschuni bewerben müssen für einen "studienplatz ausserhalb der kapazität" Nur so rein interessehalber: Wann endet denn die Bewerbungsfrist, wenn es überhaupt keinen regulären Bewerbungszeitraum für das Fach gibt? :-?

Normal gilt ja für Medizin die ZVS-Deadline, aber die scheint ja hier nicht zu greifen, oder?
Und ansonsten haben die Unis doch für Fächer, die sie selber vergeben eigene, fachspezifische Bewerbunstermine (z.B. Kunst ist immer deutlich früher als der Rest). Für Medizin haben sie aber gar keinen, weil man sich ja nicht bei ihnen bewerben kann. Welche Frist gilt da dann?

lomardo
23.02.2005, 13:01
@ rico:

lies mal meinen beitrag genauer :-D

es gibt auch keinen richtigen termin. aber weil es sich hier um plätze ausserhalb der kapazität handelt, sind in allen bundesländern ausser BW und einem ost-bundesland die fristen auf den 15.4 bzw. 15.10 !!!
bei bw und dem ost-land muss man sich bis 15.1 bzw. 15.7. an der uni beworben haben.
bis dahin muss man sich an der uni beworben haben und auch die klage eingereicht haben.
die klage setzt natürlich die bewerbung voraus.

Notdoc
23.02.2005, 14:27
@lomardo

Woher hast du denn die Daten, vor allem die BW Termine?

lomardo
23.02.2005, 15:47
vom anwalt..

brauchste noch ne unabhängigige quelle??

dann sag bescheid :-dance