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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie anonym...



ehemalige Userin 24092013
22.02.2005, 09:01
...sind "anonyme Mitarbeiterbefragungen" wirklich?

Ich leide bestimmt nicht unter Verfolgungswahn oder ähnlichem, nur ich hab hier mittlerweile den 6 anonymen Fragebogen zu liegen und finde einige Angaben auf dem Teil ziemlich suspekt.

Man gibt das Alter an, das Geschlecht, die Nationalität, die genaue Abteilung, auf der man arbeitet, die Gesamtbeschäftigungszeit in Jahren, den Beschäftigungsgrad, die Art der Beschäftigung und den aktuellen Stand ( KP Ausbildung, Weiterbildungsausbildung...ect.)
Weiterhin bekommt man den Bogen direkt an die eigene Postadresse geschickt und dieser ist nummeriert.
Schon klar, die "persönlichen" Daten sind erforderlich, um besser auswerten zu können ( auch wenn man sich ganz prima die Mühe machen kann und schon an den Daten, ne grobe Schätzung über die Person erlauben kann, die da gekreuzt hat ), nur kann man nicht einfach einen Stapel irgendwo hinlegen und jeder nimmt sich einen runter?
Das Nummerierte mit der Adresse macht mir n bissle Sorgen.

medimädchen
22.02.2005, 09:45
klingt alles andere als anonym...ich denke sobald du oder dein Name einer eindeutigen Nummer zugeordnet werden können, kann man über Anonymität wohl nicht mehr reden!!!
:-notify

Doktor_No
22.02.2005, 10:42
schweizer anonymität eben :-D ausser beim bankgeheimnis, da sind die natürlich spitze...

Froschkönig
22.02.2005, 19:49
Weiterhin bekommt man den Bogen direkt an die eigene Postadresse geschickt und dieser ist nummeriert.´

Sehr komisch...:-(( Wie soll man denn spätestens da noch glauben können, das wäre anonym !

Denüse
22.02.2005, 20:25
Seltsam seltsam... :-wow

Weiß nicht, ob das zu vergleichen ist, aber bei uns passiert momentan folgendes:

Zur Scheinabholung in Psycho muss man vier Befragungsbögen ausgefüllt mitbringen, sonst gibts keinen Schein...

Das allein is ja noch nicht das Problem...
Es geht teilweise um Elternhaus, Einkommen, die persönliche psychische und physische Situation, Erkarankungen und weitere wirklich intime Details, wie ich finde... :-wow

Der Haken ist, dass man auf diesen vollkommen anonymen Bögen seine Matrikelnummer eintragen muss, sonst werden sie nicht angenommen...
Süß, oder?! :-blush

Also bleiben zwei Möglickeiten:

A) Du schreibst das, von dem du denkst, dass du dabei am besten wegkommst...

oder

B) Du bist vollkommen ehrlich und gibst damit Dinge preis, die niemanden was angehen...

Was tun? :-???

netfinder
22.02.2005, 20:27
gewoehn dich dran, passiert einem in Dresden öfters...
ausserdem verlangt ja keiner von dir dass du die wahrheit schreibst

Denüse
22.02.2005, 20:31
gewoehn dich dran, passiert einem in Dresden öfters...
ausserdem verlangt ja keiner von dir dass du die wahrheit schreibst

Sicher, das stimmt schon, aber was soll eine Evaluation bringen, bei der alle Aussagen gefaked sind???

Dann kann ich mich gleich wie einige meiner lieben Kommilitonen hinsetzen und alles blind kreuzen... *anschwärz* :-))

Ja warum eigentlich nicht... :-blush

Liebe Grüße, Denüse

synosoph
22.02.2005, 22:48
...
Zur Scheinabholung in Psycho muss man vier Befragungsbögen ausgefüllt mitbringen, sonst gibts keinen Schein...

Das allein is ja noch nicht das Problem...
Es geht teilweise um Elternhaus, Einkommen, die persönliche psychische und physische Situation, Erkarankungen und weitere wirklich intime Details, wie ich finde... :-wow

Der Haken ist, dass man auf diesen vollkommen anonymen Bögen seine Matrikelnummer eintragen muss, sonst werden sie nicht angenommen...
Süß, oder?! :-blush

Was tun? :-???

Das ist garantiert nicht rechtens und daher brauchst Du gar nichts ausfüllen!

luckyblue
23.02.2005, 03:39
Die Stasi hat überlebt - in Dresden.


Also bleiben zwei Möglickeiten:

A) Du schreibst das, von dem du denkst, dass du dabei am besten wegkommst...

oder

B) Du bist vollkommen ehrlich und gibst damit Dinge preis, die niemanden was angehen...

Was tun?
Gar nichts von beidem. Betreffende Fragen durchstreichen und hilfsweise mit folgendem (oder ähnlich) Kommentar versehen:

Insoweit die Fragen eine Erhebung personenbezogener Daten befördern, wurde unter Bezugnahme auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung gemäß Artt. 2 I i.V.m. 1 I GG und gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 15.12.1983; Az.: 1 BvR 209/83) von einer Beantwortung meinerseits abgesehen. Das Merkmal der personenbezogenen Daten als Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person gemäß § 3 I BDSG ist mit der Offenbarung von Lebenssachverhalten unter Angabe der Matrikelnummer unzweifelhaft erfüllt. Eine gesetzliche Grundlage zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist vorliegend nicht ersichtlich.

Bei Schwierigkeiten beizeiten juristischen Beistand in Anspruch nehmen.

P.S.: Übrigens sind nach der Rechtsprechung des BVerfG auch belangloseste Daten geschützt, sofern sie geeignet sind, einen Bezug zur bestimmten/bestimmbaren Person herzustellen. Somit besteht eigentlich keine Notwendigkeit der Beantwortung auch nur irgendeiner Frage dieses Fragebogens.

ehemalige Userin 24092013
23.02.2005, 06:00
P.S.: Übrigens sind nach der Rechtsprechung des BVerfG auch belangloseste Daten geschützt, sofern sie geeignet sind, einen Bezug zur bestimmten/bestimmbaren Person herzustellen. Somit besteht eigentlich keine Notwendigkeit der Beantwortung auch nur irgendeiner Frage dieses Fragebogens.


Ganz doofe Frage: gilt das auch in Ch?

medimädchen
23.02.2005, 07:02
...außerdem leben wir doch alle nach der einen gültigen Regel - sei es, was die Dr.arbeit angeht oder andere Statistiken:

"Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast"!!!

:-stud

luckyblue
24.02.2005, 01:38
Bundes-Datenschutzgesetz_Schweiz (http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/235.1.de.pdf)

Kaddel,

das Schweizer Bundesgericht hat das deutsche Konstrukt der "informationellen Selbstbestimmung" 1987 als ungeschriebenes Grundrecht anerkannt und wiederholt bestätigt. Leider ist aber offenbar nach wie vor eine ausreichende Konkretisierung ausgeblieben.

Des weiteren scheint mir die datenschutzrechtliche Situation in der Schweiz weniger restriktiv in puncto Privatsphäre zu sein. Dies ist wohl ein Tribut an die grundsätzliche Tendenz zur Transparenz.

Laut Art. 3 Buchstabe a des oben angeführten Gesetzes werden unter Personendaten alle Angaben subsumiert, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Insofern besteht kein Unterschied zu Deutschland.
Laut Art. 12 können Private (z. B. Arbeitgeber, sofern privat) Personendaten erheben, wenn sie dabei die Persönlichkeit nicht widerrechtlich verletzen. Die Widerrechtlichkeit kann aber durch einen Rechtfertigungsgrund aufgehoben werden. Rechtfertigungsgründe werden in Art. 13 aufgezählt. In Betracht kommt z. B. Art. 13 Absatz 2 Buchstabe e. Danach liegt eine Rechtfertigung für die Erhebung von Personendaten vor, wenn die Daten aus überwiegendem Interesse der bearbeitenden Person (Arbeitgeber) "zu nicht personenbezogenen Zwecken insbesondere in der Forschung, Planung und Statistik bearbeitet und die Ergebnisse so veröffentlicht werden, dass die betroffenen Personen nicht bestimmbar sind." Dies dürfte vorliegend gegeben sein. Insofern steht der Mitarbeiterbefragung wohl nichts entgegen.

Für problematisch halte ich allerdings, dass hier offenbar der Anschein erweckt werden soll, die Daten würden anonym - ohne herstellbaren Bezug zur Person - erhoben. Möglicherweise liegt hier ein Verstoß gegen das Gebot der Datenerhebung nach Treu und Glauben gemäß Art. 4 Absatz 2 vor. Zum Treu-und-Glauben-Verständnis der Schweiz weiß ich aber nicht mehr zu berichten.

Scrotum
24.02.2005, 06:45
Bundes-Datenschutzgesetz_Schweiz (http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/235.1.de.pdf)

Für problematisch halte ich allerdings, dass hier offenbar der Anschein erweckt werden soll, die Daten würden anonym - ohne herstellbaren Bezug zur Person - erhoben. Möglicherweise liegt hier ein Verstoß gegen das Gebot der Datenerhebung nach Treu und Glauben gemäß Art. 4 Absatz 2 vor. Zum Treu-und-Glauben-Verständnis der Schweiz weiß ich aber nicht mehr zu berichten.

Wenn du nicht mehr weiter weisst, beruf dich auf Treu und Glauben... :-))

ehemalige Userin 24092013
24.02.2005, 07:36
Danke Luckyblue:-)